Illustration von drei Frauenköpfen in unterschiedlicher Hautfarbe mit schwarzen Haaren untereinander auf weißem Hintergrund.
© Diakonie/Francesco Ciccolella
Frauenhäuser und Fachberatung

Hilfe bei häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen

Keine Frau sollte Gewalterfahrungen allein bewältigen müssen. Wenn Sie Gewalt erleben oder eine betroffene Frau unterstützen möchten, finden Sie hier Hilfe, Informationen zu Frauenhäusern, Beratungsstellen und erfahren, wofür sich die Diakonie einsetzt.

12.10.2026

Auf dieser Seite informiert die Diakonie Deutschland über häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen. Sie bietet einen Überblick über Hilfs- und Beratungsangebote für Betroffene und ihr soziales Umfeld sowie rechtliche Handlungsmöglichkeiten. Die Diakonie setzt sich für einen besseren Schutz von Frauen vor Gewalt ein und fordert, Frauenhäuser und Fachberatungsstellen bedarfsgerecht auszubauen und ausreichend zu finanzieren.

 

Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter. Sie beginnt nicht erst mit Schlägen. Auch Bedrohungen, Beleidigungen, Kontrolle und digitale Überwachung sind Formen von Gewalt. Dazu gehören: 

Wo bekomme ich Hilfe?

Wenn Sie von Gewalt betroffen sind oder Gewalt erleben, haben Sie verschiedene Möglichkeiten Unterstützung zu bekommen – oft rund um die Uhr. 

Frauenhäuser sind Orte, an denen Sie und auch Ihre Kinder Schutz finden. Sie können dort zur Ruhe kommen. Die Mitarbeiterinnen vor Ort helfen Ihnen herauszufinden, wie es weitergehen soll. Sie unterstützen bei den nächsten Schritten.

Fachberatungsstellen: Hier können Sie von Ihrer Situation erzählen. Sie bekommen Informationen, was Sie tun können. Gemeinsam wird mit Ihnen nach Lösungen gesucht. Sie entscheiden, welchen Weg Sie gehen wollen oder können.

Rechtliche Schritte – Gewaltschutzgesetz: Sie haben auch rechtliche Möglichkeiten. Sie können eine Wohnungszuweisung beantragen, das bedeutet, Ihr Ehemann oder Partner muss die Wohnung verlassen und Sie dürfen weiter darin wohnen. Oder ein Kontakt- und Näherungsverbot beantragen, das bedeutet, Ihr Ehemann oder Partner darf sich nicht bei Ihnen melden und nicht in Ihre Nähe kommen. Beides können Sie beim Familiengericht in dem Bezirk, in dem Sie wohnen, beantragen.

Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen richtet sich an Frauen, die Gewalt erleben oder erlebt haben: Unter der Telefonnummer 116 016 und per Online-Beratung finden Sie anonym und kostenfrei Unterstützung. Die Beraterinnen sind täglich 24 Stunden erreichbar und können Ihnen Beratungsstellen oder Frauenhäuser in Ihrer Nähe nennen. Dort werden verschiedenen Sprachen gesprochen. Mit Hilfe von Dolmetscherinnen ist eine Telefon-Beratung beim Hilfetelefon rund-um-die-Uhr in 18 Fremdsprachen möglich. 

Bei akuter Gewalt rufen Sie bitte die Polizei unter der Nummer 110!

Warum mehr Prävention Frauen vor Gewalt schützt

Wie lässt sich häusliche Gewalt gegen Frauen verhindern? Warum Schutz und Hilfe allein nicht ausreichen und es mehr Prävention braucht, erläutert Stefanie Leich, Referentin bei der Diakonie Deutschland für Gewaltschutz für Frauen, Prostitution und Menschenhandel, im Interview.

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Illustration zu Hilfe bei Gewalt
© Diakonie/Francesco Ciccolella

FAQ: Die häufigsten Fragen zu Frauenhäusern und Fachberatungsstellen

Frauenhäuser und Fachberatungsstellen bieten Schutz, Beratung und Unterstützung bei Gewalt. Unser FAQ beantwortet die häufigsten Fragen – von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Aufenthalt im Frauenhaus.

Beratung & Hilfe online

Die Onlineberatung der Diakonie bietet vertrauliche Beratung und informiert über passende Anlaufstellen.

beratung.diakonie.de
Illustration Beratung
© Diakonie/Francesco Ciccolella

Woran erkenne ich, dass jemand Gewalt erlebt?

Sie machen sich Sorgen um eine Familienangehörige, eine Freundin oder eine Frau aus dem nahen Umfeld? Sie befürchten, sie könnte von Gewalt betroffen sein? Sie wissen nicht, was Sie tun können? Anzeichen für Gewalt können sein:

Frauen sind besonders häufig von bestimmten Formen häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen. Doch auch Männer können häusliche Gewalt erleben. Unterstützung und Beratung für Männer bietet das Hilfetelefon Gewalt an Männern.

So können Sie helfen

Hintergrund und Bewertung der Diakonie zu häuslicher Gewalt

  • Porträtfoto von Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland
    © Diakonie/Die Hoffotografen

    Gewalt gegen Frauen, ob in Familie und Partnerschaft, am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Raum ist eine Menschenrechtsverletzung. Ihre Bekämpfung gehört ganz oben auf die politische Agenda.

    Rüdiger Schuch Präsident Diakonie Deutschland

Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung. Sie wird als „eine Form der Diskriminierung der Frau verstanden und bezeichnet alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen oder führen können, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen oder privaten Leben“ (Artikel 3b der Istanbul Konvention). Unter geschlechtsspezifischer Gewalt werden verschiedene Formen von Gewalt gefasst, die Frauen wegen ihres Geschlechts treffen: zum Beispiel sexualisierte Gewalt, sexuelle Belästigung oder Stalking.

Folgen von Gewalt

Die Auswirkungen von häuslicher und sexualisierter Gewalt sind vielfältig und können sehr gravierend sein. Der Bogen spannt sich dabei von gesundheitlichen über soziale und ökonomische Folgen für das Opfer bis zu finanziellen Folgen für die Gesellschaft.

Körperliche Gewalt gegen Frauen wird im Gegensatz zu beispielsweise psychischer Gewalt in der Öffentlichkeit am deutlichsten wahrgenommen. Die (sichtbaren) Folgen der Gewalt reichen von Prellungen über Verstauchungen bis hin zu Verbrennungen, Knochenbrüchen und offenen Wunden. Symptome nach sexualisierter Gewalt sind Abwehr-, Fixierungs- oder Angriffsverletzungen, genitale Verletzungen und/oder gynäkologische Beschwerden. Häusliche Gewalt hat für die Betroffenen aber nicht nur körperliche Folgen. Psychische Symptome und Verhaltensauffälligkeiten sind Depressionen, posttraumatische Belastungsstörungen bin hin zum Suizid, Angststörungen, Alkohol-, Drogen-, Medikamentenabhängigkeit, Essstörungen. Häusliche Gewalt wirkt sich auf viele Lebensbereiche aus bis zum Arbeitsleben und den sozialen Beziehungen.

Kinder erleben häufig häusliche Gewalt (auch beobachtete Gewalt) gegen einen Elternteil mit. In vielen Fällen, in denen ein Elternteil durch den anderen misshandelt wird, sind die Kinder anwesend oder im Nebenraum, das heißt sie erleben die Gewalt direkt oder indirekt mit. Das Miterleben von häuslicher Gewalt hat negative und nachhaltige Auswirkungen auf die Entwicklung von Kindern. Folgen können Beziehungs- und Bindungsstörungen sein oder soziale Isolation, Depressionen bis hin zu Essstörungen und (exzessivem) Alkohol- und Drogenkonsum. Über das Miterleben hinaus werden sie jedoch auch häufig selbst Opfer körperlicher und/oder seelischer Misshandlung.

Frauenhäuser und Fachberatungsstellen ausbauen – Rechtsanspruch sicherstellen

Seit der Eröffnung des ersten Frauenhauses im Jahr 1976 ist in Deutschland ein breites Hilfesystem mit Frauenhäusern und Fachberatungsstellen entstanden. Trotzdem reicht das Angebot bis heute nicht aus. Viele Frauen, die Gewalt erleben, erhalten noch immer nicht den Schutz und die Beratung, die sie brauchen. Bis 2027 bleibt der Gewaltschutz eine freiwillige Leistung der Länder und Kommunen. In vielen Bundesländern müssen Frauen deshalb aktuell noch einen Teil der Kosten für den Aufenthalt in einem Frauenhaus selbst tragen. Das soll sich ändern. 

Was das Gewalthilfegesetz für Frauen ändern soll  

Im Februar 2025 ist das „Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“ in Kraft getreten, kurz: das Gewalthilfegesetz. Erstmalig wird damit eine bundesgesetzliche Regelung geschaffen, die einen kostenfreien und niedrigschwelligen Zugang zu Frauenhäusern und Fachberatungsstellen festschreibt. Der Zugang muss unabhängig vom Gesundheitszustand, vom Wohnort, vom Aufenthaltsstatus oder Sprachkenntnissen gewährleistet werden.  Ab 2032 gilt dafür ein individueller Rechtsanspruch für Frauen und ihre Kinder. Bis dahin müssen die Länder das Hilfesystems, unterstützt durch eine Bundesfinanzierung, bedarfsgerecht ausbauen.  

Die Diakonie Deutschland setzt sich dafür ein, dass das Gewalthilfegesetz in allen Bundesländern wirksam umgesetzt wird. Sie fordert Bund, Länder und Kommunen dazu auf, Frauenhäuser und Fachberatungsstellen bei Gewalt gegen Frauen schnell und verlässlich auszubauen. 

Mit dem Gewalthilfegesetz wurde eine zentrale Forderung der Diakonie Deutschland aufgegriffen: der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung sowie bundesweit geltende niedrigschwellige und bedarfsgerechte Zugangsvoraussetzungen. Der Rechtsanspruch kann jedoch nur erfüllt werden, wenn der Ausbau und die Finanzierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen sichergestellt sind. Gerade jetzt zeigt sich, dass in einzelnen Bundesländern sich die Kommunen aus der Finanzierung zurückziehen und Frauenhäusern die Schließung droht.  

Pressemitteilungen, Forderungen und Stellungnahmen

Zahlen und Fakten zu Gewalt gegen Frauen

Frauen erleben Gewalt, weil sie Frauen sind. Das wird als geschlechtsspezifische Gewalt bezeichnet. Dazu gehören Stalking, sexualisierte und digitale Gewalt sowie Gewalt in Ehe und Partnerschaft. Oft treten mehrere Formen von Gewalt gleichzeitig auf. Besonders häufig passiert diese Gewalt im direkten Umfeld — also dort, wo Frauen eigentlich Schutz, Sicherheit und Geborgenheit erwarten: im eigenen Zuhause, in der Beziehung oder in der Familie.  

Viele Frauen erleben Gewalt nicht nur einmal, sondern oft wiederholt. Die Taten können starke Angst auslösen und sehr belastend sein. Dennoch werden solche Gewalttaten nur selten angezeigt. 

Aktuelle Zahlen aus der Dunkelfeldforschung LeSuBiA (Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag, veröffentlicht im Februar 2026) und zum Bundeslagebild Häusliche Gewalt des Bundeskriminalamts (2024) belegen: 

Im Jahr 2025 fanden etwa 13.500 und 15.300 Kinder Zuflucht in Frauenhäusern, insgesamt waren es etwa 29.000 Personen. Obwohl etwa 20.000 Plätze in Frauenhäusern in Deutschland benötigt würden, gibt es lediglich etwa 7.800 (Bundesweite Frauenhausstatistik 2025 ). Der Schutz von Frauen vor Gewalt in Ehe oder Partnerschaft ist nicht ausreichend gewährleistet.

Insgesamt gibt es in Deutschland mehr als 400 Frauenhäuser und Schutzwohnungen. Hinzu kommen 750 Fachberatungsstellen. Die Diakonie hat 39 Frauen- und Kinderschutzhäuser und 42 Fachberatungsstellen bei häuslicher Gewalt.

Weitere Informationen und Anlaufstellen

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Kontakt

©Diakonie/Hermann Bredehorst

Stefanie Leich

Gewaltschutz für Frauen, Prostitution und Menschenhandel

030 652111180

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