Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Diakonie Deutschland ist bemüht, ihre Webseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten www.diakonie.de und karriere.diakonie.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0 in Verbindung mit EN 301 549. Die BITV 2.0 wurde auf der Grundlage des BGG erlassen.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung sowie auf Barrierefreiheitsprüfungen der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik, die 2024 und 2025 durchgeführt wurden.
Die Überprüfung hat ergeben, dass die Webauftritte mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise vereinbar sind.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aktuell sind folgende Inhalte nicht barrierefrei zugänglich:
- Copyright-Hinweise und ähnliche Angaben erscheinen in Bereichen, die für Nutzende verwirrend oder nicht zielführend sind.
- Beim Aufrufen eines Menüpunktes, der ein Untermenü enthält, wird nicht deutlich, dass dort zusätzliche Navigationsebenen vorhanden sind.
- Einige Seiten verwenden eine unlogische Überschriftenstruktur, bei der die Hierarchie nicht schrittweise verläuft.
- Die Metanavigation ist technisch in mehrere Listen aufgeteilt.
- Grafiken können Inhalte im einspaltigen Layout überlagern.
- In der Ergebnisliste der Suche sind einzelne Texte so positioniert, dass sie außerhalb des sichtbaren Layout-Bereichs liegen.
- Das eingeblendete Overlay "Suchen Sie Hilfe?" kann nicht per Tastatur fokussiert oder gesteuert werden.
- Die Tab-Reihenfolge von Haupt- und Servicemenü weicht von der sichtbaren Struktur ab.
- Die Paginierung der Suchseite blendet alle Seitennummern gleichzeitig ein.
- Bei der Nutzung interaktiver Elemente wie der Suche oder der Paginierung wird der Tastaturfokus nach der jeweiligen Aktion automatisch an den Seitenanfang zurückgesetzt.
- Innerhalb einer Kachel sind mehrere anklickbare Bereiche vorhanden, die alle auf dasselbe Ziel führen.
- Der angezeigte Text des Breadcrumb-Links stimmt nicht mit dem programmatisch hinterlegten Linktext überein.
- Beim Navigieren in Slidern verlieren die Steuer-Buttons (z.B. Pfeile) den Tastaturfokus oder der Fokus springt unvorhersehbar weg.
- Beim Navigieren per Tastatur ist auf den Social-Media-Buttons unter "Diese Seite empfehlen" kein klarer Fokuszustand erkennbar.
- Es werden nicht barrierefreie Dokumente zum Herunterladen angeboten. Barrierefreie Dokumente sind mit einem Hinweis entsprechend gekennzeichnet.
Datum der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde zuletzt am 14.01.2026 aktualisiert.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Sprechen Sie uns über unser Kontaktformular oder der E-Mail-Adresse diakonie@diakonie.de an.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrer Rückmeldung an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.