Wie geht Sozialstaat?
Die Grundidee des Sozialstaats ist einfach: Wer Hilfe braucht, bekommt sie. Aber wie muss der Sozialstaat organisiert sein, damit er funktioniert? Und was braucht es, damit Menschen vor Ort unbürokratisch und selbstbestimmt Hilfe erhalten?
Der Sozialstaat sorgt dafür, dass Menschen im Alltag und in Krisen abgesichert sind: bei Pflege, Kinderbetreuung, Krankheit, im Alter oder bei Arbeitslosigkeit. Er garantiert Leistungen wie Renten, Krankenversicherung, Kinderbetreuung und Hilfen für Menschen in Not.
Damit Hilfe schnell, persönlich und passgenau ankommt, kommt einem Element besondere Bedeutung zu: dem sogenannten Subsidiaritätsprinzip. Dieser Grundsatz stellt sicher, dass der Staat für die praktische Verwirklichung des Sozialstaates einen Rahmen zur Verfügung stellt, in dem dann freigemeinnützige Träger – wie die Diakonie – die konkrete Arbeit vor Ort anbieten.
Zahlen, die zeigen: Subsidiarität macht den Unterschied
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10.000.000
Menschen lassen sich jährlich bei der Diakonie beraten.
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687.000
Mitarbeitende sind für sie da.
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700.000
Ehrenamtliche verstärken das Hilfsnetz.
Wie Staat und freie Wohlfahrt nach dem Subsidiaritätsprinzip zusammenarbeiten
Ein leistungsfähiger Sozialstaat ist auf starke Partner angewiesen. Der Staat schafft die Rahmenbedingungen – durch Gesetze, Verfahren, Vergütung und Förderprogramme. In diesem Rahmen leisten dann die Träger der Freien Wohlfahrtspflege und ihre professionellen sowie freiwillig engagierten Mitarbeitenden ihre Arbeit. Neben den gemeinnützigen Trägern der Freien Wohlfahrtspflege erbringen auch gewerbliche Unternehmen in vielen Arbeitsfeldern soziale Arbeit.
So wirkt Subsidiarität, wenn Hilfe zuhause benötigt wird
Angenommen ein älterer Mensch stürzt und kann kaum noch allein aus dem Haus: Dann prüft die Pflegekasse seine Leistungsansprüche. Sofern ein Anspruch auf Hilfeleistungen besteht, übernimmt sie die entsprechenden Kosten. Über die Diakonie oder einen anderen Träger kann der hilfebedürftige Mensch anschließend ambulante Pflege erhalten. Zu den Pflegeleistungen kann auch Hilfe im Alltag gehören, wie Unterstützung beim Einkauf oder bei der Wohnungsreinigung. Dadurch kann die Person möglichst lange in der eigenen Wohnung bleiben, auch wenn sie auf Unterstützung angewiesen ist.
Wichtig ist: Das Sozialrecht stellt es den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen frei, zu entscheiden, welche der zugelassenen Anbieter ihnen helfen soll. Niemand schreibt ihnen vor, welchen Pflegedienst sie mit der Arbeit beauftragen.
Wenn Familien Unterstützung brauchen
Ein Elternpaar ist überfordert. Die finanziellen Mittel reichen nicht aus, es kommt immer wieder zu Streit zuhause und den Kindern fehlt der Halt. In einem solchen Fall bietet unter anderem die Diakonie Familienberatung und Sozialberatung. Sie
- begleitet mit Gesprächen und
- hilft bei Anträgen für staatliche Leistungen wie Wohngeld oder Kindergeld, so dass die Familie wieder Stabilität und Alltagssicherheit erreicht.
Das Subsidiaritätsprinzip sorgt auch hier dafür, dass der Staat den Rahmen setzt – in diesem Fall den Anspruch auf Beratung und die teilweise Finanzierung des Beratungsangebots – und die Menschen selbst entscheiden können, bei wem sie sich Hilfe suchen wollen.
Wenn Wohnungsverlust droht
Ein Mensch verliert die Wohnung und hat keine nahen Angehörigen.
- Die Stadt stellt sicher, dass eine Notunterkunft vorhanden ist.
- Ein Träger der Freien Wohlfahrtspflege, wie etwa die Diakonie, betreibt diese Unterkunft und unterstützt wohnungslose Menschen, zum Beispiel mit Sozialberatung.
Die Mitarbeitenden der Träger helfen beim Ausfüllen von Formularen und bei der Wohnungssuche, damit die Person schnell wieder einen festen Wohnsitz findet.
Das subsidiäre Verhältnis von Staat und Gesellschaft bedeutet also eine geteilte Verantwortung für die Erfüllung sozialstaatlicher Aufgaben. Der Staat setzt den Rahmen und fördert die Träger bei der Wahrnehmung sozialer Aufgaben. Er beschränkt sich aber genau darauf und überlässt die konkrete Umsetzung einer pluralen Trägerlandschaft.
Mehr soziale Angebote, mehr passende Hilfe, die ankommt
Das Subsidiaritätsprinzip sorgt dafür, dass Menschen die Unterstützung erhalten, die sie brauchen – möglichst vor Ort. Gleichzeitig gibt es sozialen Unternehmen – ob gemeinnützig oder gewerblich – den Auftrag, das Gemeinwesen und das Miteinander vor Ort aktiv mitzugestalten.
Aus der Grundentscheidung des Sozialstaats für eine subsidiäre Aufgabenteilung ergeben sich weitere Elemente des Sozialrechts, die den Sozialstaat prägen und die den Menschen wichtige Vorteile bringen:
- Auswahlmöglichkeiten: Die Zusammenarbeit von Staat und sozialen Trägern sorgt für eine große Vielfalt an Angeboten. So kann jede Kindertagesstätte selbst entscheiden, nach welchem pädagogischen Konzept sie arbeitet. Auch Pflegeeinrichtungen können selbst entscheiden, ob sie ihre Betreuung religiös oder weltanschaulich ausrichten. Dadurch kann jeder Mensch das Angebot wählen, das am besten passt.
- Würde und Mitbestimmung: Ob bei der Betreuung und Erziehung von Kindern oder bei der Pflege, sei es bei Krankheit oder am Lebensende: es macht für das Gelingen der Hilfe einen großen Unterschied, wenn diese Hilfen in einem Umfeld stattfinden, dessen Werte den eigenen entsprechen. Das Sozialrecht erkennt mit dem sogenannten Wunsch- und Wahlrecht an, dass auch in schweren Situationen, wenn Menschen krank oder in Not sind, sie selbst mitbestimmen sollten, von wem ihnen geholfen wird.
- Nähe: Menschen vor Ort kennen die Situation am besten. Freie Träger sind in ihr Umfeld gut eingebunden, sie kennen die Menschen dort, sie können daher Bedarfe frühzeitig erkennen, Vertrauen aufbauen und soziale Problemlagen stabilisieren – lange bevor staatliche Systeme greifen können. Wenn sich Schwierigkeiten trotzdem nicht abwenden lassen, können sie entweder selber helfen oder über ihre Verbände und örtliche Netzwerke Anbieter vermitteln. Die Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege vor Ort stehen in direktem Austausch mit den Menschen, die Unterstützung brauchen. Das macht ihre Hilfe besser.
- Schnelligkeit: Lokale Angebote wie Nachbarschaftshilfe, Beratungsstellen und soziale Dienste stehen und fallen mit freien Trägern. Diese sind mit ihren oft ehrenamtlichen Mitarbeitenden schnell und unkompliziert erreichbar.
Das Subsidiaritätsprinzip steht unter Druck
Die Ideen von geteilter Verantwortung und der Freiheit, Menschen selbst entscheiden zu lassen, bei wem sie Hilfe in Anspruch nehmen möchten, werden zunehmend infrage gestellt. Die zum Teil dramatische Finanzsituation einiger Kommunen führt manche Politikerinnen und Politiker zu dem Schluss, dass soziale Leistungen mehr von kommunalen Anbietern statt von der Freien Wohlfahrtspflege oder von gewerblichen Anbietern erbracht werden sollten.
Diese Einschätzung, dass der Staat Leistungen kostengünstiger erbringt, teilen wir nicht. Subsidiarität sichert eine praktikable Arbeitsteilung. Ohne diese müssten die Kommunen die benötigten Einrichtungen selbst managen, Fachkräfte anstellen und die tägliche Arbeit regeln. Diese zusätzlichen Verantwortlichkeiten würden keine finanzielle Entlastung schaffen. Die schwierige finanzielle Lage der Städte und Landkreise sehen wir aber mit großer Sorge. Wir halten es für dringend notwendig, dass die Finanzen der Kommunen nachhaltig gesichert sind und zusätzliche Aufgabenübertragungen nicht ohne Absicherung der finanziellen Mittel erfolgen.
Subsidiarität ist Stützpfeiler unserer Demokratie
Das Subsidiaritätsprinzip ist per Definition antiautoritär und antitotalitär. Demokratiefeindliche und extremistische Kräfte lehnen gesellschaftliche Vielfalt und unabhängige zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure ab. Auch die Freie Wohlfahrtspflege gerät zunehmend ins Visier anti-demokratischer Kräfte, weil sie für Offenheit, Menschenwürde und soziale Gerechtigkeit steht. Deshalb greifen insbesondere demokratiefeindliche und extremistische Kräfte das Subsidiaritätsprinzip an, wenn sie die politischen Mittel dazu in die Hand bekommen. Aber auch von anderen Seiten wird das Subsidiaritätsprinzip zunehmend hinterfragt.