Was im Pflegeneuordnungsgesetz steht und wie es sich im Pflegealltag auswirkt
Die Pflegeversicherung steckt in einer tiefen Finanzkrise. Die Bundesregierung will mit einer Pflegereform gegensteuern – aus Sicht der Diakonie belastet sie dabei jedoch einseitig Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegedienste.
Mit dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz will die Bundesregierung die Finanzen der sozialen Pflegeversicherung stabilisieren und die Versorgung der Menschen verbessern. Dafür soll die Pflegeversicherung neu ausgerichtet werden.
Auf dieser Seite erfahren Sie, was sich ändern soll, welche Folgen die geplanten Änderungen für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige, Pflegekräfte und Pflegeeinrichtungen haben können und welche Forderungen die Diakonie an die Pflegereform stellt.
Warum eine Pflegereform notwendig ist
Die Pflegeversicherung steht vor großen finanziellen Herausforderungen: steigende Ausgaben in der Pflege und die wachsende Zahl von pflegebedürftigen Menschen belasten die Pflegekassen zunehmend. Für 2027 wird ein Finanzierungsdefizit von etwa 7,5 Milliarden Euro erwartet. Ohne weitere Maßnahmen könnte das Defizit bis 2030 auf rund 17,4 Milliarden Euro anwachsen.
Darüber hinaus braucht es eine Strukturreform mit verlässlichen Rahmenbedingungen für die Pflege. Dazu gehören eine vollständige Refinanzierung der tatsächlichen Kosten, mehr Unterstützung für pflegende Angehörige und Pflegefachpersonen in Einrichtungen und Diensten sowie weniger Bürokratie.
Es besteht daher dringender Handlungsbedarf.
Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sieht verschiedene Änderungen bei den Leistungen, den Leistungsstrukturen und bei der Finanzierung der Pflege vor, um die Ausgaben der Pflegeversicherung zu begrenzen. Aus Sicht der Diakonie belastet die Reform vor allem Pflegebedürftige, ihre Angehörigen, professionelle Pflegekräfte sowie Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen. Es handelt sich letztlich um ein reines Sparprogramm auf Kosten der Betroffenen mit erheblichen sozialen und versorgungspolitischen Risiken.
Was sich bei der Pflege ändern könnte
Mit der geplanten Pflegereform will die Bundesregierung die soziale Pflegeversicherung langfristig finanziell sichern und die Leistungen neu ordnen. Die wichtigsten geplanten Änderungen im Überblick:
- Häusliche Pflege: Neue Leistungsbudgets ersetzen die Pflegesachleistungen, das Pflegegeld, die Verhinderungspflege und den Entlastungsbetrag in ihrer bisherigen Form. Für die Pflegebedürftigen bedeutet dies andere Leistungszugänge, teilweise weniger Leistungen, obwohl die neuen Leistungsbudgets vordergründig etwas höher erscheinen.
- Pflegeheime: Die Zuschläge der Pflegeversicherung zu den Kosten für die Eigenanteile in der Pflege steigen nicht mehr nach 12 Monaten Verweildauer, sondern nach 18 Monaten. Das bedeutet: Pflegebedürftige Menschen müssen länger einen höheren Eigenanteil zahlen und sind möglicherweise früher auf Hilfe zur Pflege angewiesen.
- Sozialraumbudget und Pflegeangebote: Das geplante Sozialraumbudget kann nicht mehr für die Alltagshilfen und Betreuung durch ambulante Pflegedienste sowie für die Tagespflege- und die Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bedeutet das weniger Unterstützung und Entlastung im Pflegealltag.
- Pflegeberatung: Bestehende Beratungsleistungen sollen künftig bei den Pflegekassen gebündelt werden. Damit werden die Beratungsbesuche und die Anleitung der Angehörigen in der Häuslichkeit, die bisher zentral durch die ambulanten Pflegedienste durchgeführt wurden, aus der ambulanten Pflege in neue externe Strukturen verlagert. Dadurch droht, dass ambulante Pflegedienste aus der Beratung und Anleitung verdrängt werden und somit ihre wichtigen pflegefachlichen Aufgaben verlieren.
- Pflegegrade: Die Voraussetzungen für einen Pflegegrad könnten sich verändern. Durch eine Anpassung der Schwellenwerte könnte es für manche Menschen schwieriger werden, einen (höheren) Pflegegrad zu bekommen. Für bereits eingestufte Personen gilt ein Besitzstandsschutz.
- Tarifliche Lohnerhöhungen bei den Pflegekräften und Finanzierung von Pflegeeinrichtungen: Steigen die tariflichen Löhne von Pflegekräften, sollen diese Kosten künftig nicht mehr vollständig von den Pflegekassen übernommen werden. Dies führt zu zusätzlichen Kosten für die Pflegeeinrichtungen. Die fehlende vollständige Tarifanerkennung durch die Pflegekassen entwertet die Leistung der Pflegefachkräfte und verschärft die wirtschaftliche Lage von Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten.
Für die Diakonie setzt der vorliegende Gesetzentwurf zum PNOG* zu stark auf kurzfristige Einsparungen. Leistungskürzungen, strengere Zugangsvoraussetzungen zu Pflegegraden und höhere Eigenbelastungen könnten die Situation von pflegebedürftigen Menschen, ihren pflegenden Angehörigen, Pflegekräften sowie von ambulanten Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen deutlich verschlechtern.
Die Änderungen durch das PNOG sollen im Winter 2026 beschlossen werden.
* PNOG: Die Abkürzung steht für das Pflegeneuordnungsgesetz.
Die Diakonie ist eine der großen Anbieterinnen von Pflege und Altenhilfe in Deutschland. Bundesweit gibt es 6.281 rechtlich selbständige Angebote und Dienste der Altenhilfe, die Mitglied der Diakonie sind. Davon sind 1.433 Diakoniestationen, die die Menschen bundesweit in ihrem Zuhause versorgen. In der Altenhilfe arbeiten 29 Prozent der rund 687.000 hauptamtlichen Mitarbeitenden der Diakonie.
Die geplanten Änderungen in der Pflegeversicherung betreffen damit nicht nur einzelne Pflegeangebote, sondern ein bundesweites und dichtes Versorgungsnetz, das viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen benötigen und in Anspruch nehmen.
FAQ zur geplanten Pflegereform ab 2027
Wir fordern eine zukunftssichere Pflege
Eine Reform der Pflegeversicherung ist dringend notwendig. Die finanziellen Probleme der Pflegeversicherung dürfen aber nicht auf Pflegebedürftige, pflegende Angehörige, Pflegekräfte und Pflegeeinrichtungen abgewälzt werden. Was wir brauchen, sind nachhaltige Reformen und eine langfristig gesicherte Finanzierung der Pflege.
Auch die Versorgungsstrukturen geraten unter Druck: Wenn Leistungen gekürzt werden, ambulante Pflegedienste keine Alltagshilfen mehr anbieten können und ihnen die pflegefachliche Beratung sowie Anleitung entzogen wird, verlieren Pflegebedürftige wichtige Unterstützung. Gleichzeitig brauchen ambulante Pflegedienste und stationäre Einrichtungen verlässliche Rahmenbedingungen, um ausreichend Personal zu gewinnen und gute Pflege sicherzustellen.
Eine Pflegereform muss die Menschen in den Mittelpunkt stellen: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ebenso wie Pflegekräfte, Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen. Denn gute Pflege gelingt nur, wenn beide Seiten die Unterstützung und verlässliche Rahmenbedingungen bekommen, die sie brauchen. Dazu zählen eine vollständige Refinanzierung der tariflichen Vergütung, mehr Unterstützung für pflegende Angehörige sowie für Pflegefachpersonen in Einrichtungen und Diensten und weniger Bürokratie.
Wir fordern den Gesundheitsminister Carsten Linnemann und die Bundesregierung auf, das Pflegeneuordnungsgesetz grundlegend nachzubessern. Die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung muss langfristig gesichert werden – ohne die Lasten auf Pflegebedürftige, Angehörige und die Einrichtungen und Dienste der Pflege abzuwälzen. Damit Pflege menschlich und bezahlbar bleibt.