Eine ältere Hand und eine junge Hand liegen übereinander
© Diakonie/Kathrin Harms

Auswirkungen der Pflegereform auf die Pflege und die Menschen vor Ort

Wenn sich Leistungen und Finanzierung der Pflege verändern, hat das konkrete Folgen für den Alltag pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen. Auch ambulante Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen stehen vor neuen Herausforderungen.

Weniger Hilfen - mehr Belastung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen steht mit der geplanten Pflegereform viel auf dem Spiel: verlässliche Unterstützung, Sicherheit und eine gute Versorgung im Alltag. Zugleich könnten sich die finanziellen Rahmenbedingungen für Pflegeeinrichtungen und ihre Träger deutlich verändern – mit möglichen Folgen für bestehende Angebote und die Pflege vor Ort. Auch die professionelle Pflege warnt davor, dass vermeintliche Einsparungen Kosten lediglich verlagern und langfristig sogar zu höheren Ausgaben führen könnten.

Unsere Beispiele zeigen, was die geplanten Änderungen für die Pflege bedeuten könnten.

Angelika Eideloth:„Ohne Unterstützung könnte ich nicht mehr allein leben.“

Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz könnte wichtige Unterstützungsleistungen einschränken. Für Frau Eideloth würde das bedeuten: weniger Selbstständigkeit und ein möglicher Umzug ins Pflegeheim.

Angelika Eideloth (66) lebt seit ihrem Schlaganfall vor 15 Jahren mit körperlichen Einschränkungen allein in ihrer Wohnung. Sie hat Pflegegrad 3 und wird täglich vom ambulanten Pflegedienst „Kirche unterwegs“ in Koblenz betreut. Die Pflegekräfte unterstützen sie bei der Körperpflege und helfen im Haushalt aus. Die Pflegekasse finanziert die Unterstützung bei der Körperpflege über das Sachleistungsbudget, während die Hilfen im Haushalt über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.  

Zusätzlich hilft ihr eine Freundin im Alltag, zum Beispiel geht sie einkaufen oder übernimmt die Wäsche. Wenn die Freundin krank ist oder Urlaub macht, springt der Pflegedienst ein und übernimmt diese Aufgaben. Dafür kann Frau Eideloth die Verhinderungspflege nutzen. Sie sorgt dafür, dass die notwendige Unterstützung auch dann gewährleistet ist, wenn eine vertraute Pflegeperson vorübergehend ausfällt. 

Nach den Plänen des Pflegeneuordnungsgesetz (kurz PNOG):  

Für Frau Eideloth hätte das gravierende Folgen, denn ohne die Unterstützung vom ambulanten Pflegedienst und ihrer Pflegeperson kann sie ihren Alltag nicht mehr allein stemmen. Da sie keine Angehörigen hat, die sie ausreichend unterstützen könnten, müsste sie ihr Zuhause verlassen und in eine stationäre Einrichtung ziehen. Für die 66-Jährige wäre das der Verlust dessen, was ihr am wichtigsten ist: selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu leben.   

Karlheinz Klein, pflegender Angehöriger:„Man will es, aber man schafft es einfach nicht.“

Pflegegeld, ambulanter Pflegedienst und Tagespflege ermöglichen Frau Klein und ihren pflegenden Angehörigen den Alltag zu Hause. Was wäre, wenn diese Unterstützung wegfällt? Schon heute stößt die Familie an ihre Grenzen.

Karlheinz Klein (85) ist täglich die zentrale Stütze seiner Frau Adelheid (83). Er kocht, wäscht, führt den Haushalt und übernimmt vieles, was über die regulären Einsätze des ambulanten Pflegedienstes und die Besuche in der Tagespflege hinausgeht. Dreimal pro Woche besucht Frau Klein, die Pflegerad 4 hat, die Tagespflege des Wöllner‑Stifts in Rösrath. Viermal kommt der ambulante Pflegedienst – doch alles, was darüber hinaus anfällt, liegt bei Herrn Klein und der Tochter Verena, die selbst Pflegegrad 2 hat. „Es wird eine immer größere Belastung für die Angehörigen werden, sowohl in praktischer Hinsicht als auch in finanzieller Hinsicht“, sagt Verena Klein.

Die Tagespflege gibt Karlheinz Klein dringend benötigte Zeit für Reha‑Sport, Ruhe und Erholung. Seine Frau profitiert in diesen Stunden von den sozialen Kontakten in der Tagespflege. 

Wären Tagespflege und Pflegedienste nicht mehr in der bisherigen Form verfügbar oder stark eingeschränkt, stünde die Familie vor einem kaum lösbaren Problem. Verena Klein macht sich Sorgen: „Wie soll mein Vater mit 85 Jahren meine Mutter duschen? Das geht nicht. Und ich gehe selbst normalerweise am Rollator. Wenn jetzt der Pflegedienst und die Tagespflege wegfallen würden … das wäre eine Katastrophe.“ 

Bisher kann die Familie Klein einen Teil des Eigenanteils für die Tagespflege über den Entlastungsbetrag finanzieren. Durch das PNOG entfällt diese Möglichkeit.

Stephan Mende, pflegender Vater: Das Pflegeneuordnungsgesetz verändert unsere Welt.

Für Familie Mende sind Entlastungs- und Verhinderungspflege unverzichtbar: ihr Sohn Jona braucht täglich Pflege und Betreuung. Die geplante Pflegereform könnte diese Unterstützung einschränken.

Stephan Mende ist Vater von Jona, 12 Jahre alt, Autist und seit Geburt mehrfach beeinträchtigt. Jona hat Pflegegrad 3 und wird von seinen Eltern und einem Pflegedienst versorgt. Für die Familie sind neben dem Pflegegeld vor allem die Entlastungsleistungen und die Verhinderungspflege wichtig: sie entlasten die Familie, reduzieren Alltagsstress und geben Jona die Stabilität, die er braucht.  

Die geplanten Änderungen im PNOG würden diese Unterstützungen einschränken oder streichen. Bisher nutzt die Familie den gemeinsamen Jahresbetrag für die Verhinderungspflege, um Jona an spezialisierten Ferienangeboten für Kinder mit Beeinträchtigungen teilnehmen zu lassen.

Für Herrn Mende und seine Frau heißt das: mehr organisatorischer Aufwand und eine spürbare Mehrbelastung für die ganze Familie. Gleichzeitig könnten für Jona wichtige Strukturen, Bezugspersonen und Sicherheiten wegfallen. Sie befürchten, dass sich die zusätzliche Belastung auch auf die Entwicklung von Jona auswirken wird.  

Das ist keine abstrakte Sorge. Für Familie Mende bedeutet weniger Unterstützung mehr Verantwortung für die Angehörigen – und eine größere Belastung für Jona.

Ambulante Pflege und Einrichtungen sind am Limit

Eine Frau mit Brille schaut lächelnd in die Kamera.

„Wir werden viele tausend Klienten in Deutschland unversorgt haben.“ – Anja Bindges, Bereichsleitung ambulante Dienste, Stiftung Kreuznacher Diakonie  

Anja Bindges ist Bereichsleitung der ambulanten Dienste der Stiftung Kreuznacher Diakonie in Bad Kreuznach. Sie warnt eindringlich vor den Folgen der geplanten Änderungen des PNOG für pflegebedürftige Menschen und ambulante Pflegedienste.  „Wenn Pflegedienste ab dem 1. Januar 2027 keinen Zugriff mehr auf das Sozialraumbudget haben, werden viele Menschen Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Aufgaben und bei der Betreuung verlieren. Die Alltagshilfe-Dienste, die diese Leistungen übernehmen sollen, gibt es derzeit nicht in ausreichender Zahl“, sagt sie.  

„Auch für unsere Mitarbeitenden hätte die Änderung konkrete Folgen. Professionelle Betreuungsgruppen müssten geschlossen werden, weil die tarifgebundenen Beschäftigten nicht einfach in niedrigschwelligen Angeboten eingesetzt werden können. Zahlreiche Mitarbeitende würden dadurch ihre Arbeit verlieren.“ Für Bindges geht es aber nicht nur um die Versorgung und die Arbeitsplätze.

Besonders deutlich warnt sie vor den sozialen Folgen: „All diese Einschränkungen werden unsere Klienten weiter in die Einsamkeit treiben.“  

Ein Mann mit Brille und Bart schaut lächelnd nach vorne.

„Es wird nicht gespart, die Kosten werden nur verschoben.“ – Michael Heine, Geschäftsführer des Wöllner-Stifts in Rösrath

Die geplanten PNOG‑Änderungen verschärfen die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige, Heime und Kommunen. Nach Berechnungen des Wöllner‑Stifts  würde eine Person, die fünf Jahre im Heim lebt, insgesamt 18.000 Euro mehr zahlen. Michael Heine warnt: „Wenn Bewohnerinnen und Bewohner die höheren Eigenanteile nicht mehr eigenständig bestreiten können, dann springt in der Regel die sogenannte Hilfe zur Pflege ein.“ Die Folge wäre eine Kostenverlagerung von der Pflegeversicherung auf Sozialhilfeträger, das würde wiederum die Kommunen finanziell stärker belasten.  

Weitere Auswirkungen: 

  • Höhere Eigenanteile: Pflegebedürftige tragen mehr Kosten; viele werden den Heimeinzug aus Angst vor den Ausgaben hinauszögern. 
  • Mehr Druck auf Angehörige: „Angehörige werden dadurch noch stärker belastet“, so Heine – Familien übernehmen bereits jetzt einen Großteil der Pflege. 

Sein Wunsch an die Politik ist eindeutig: „Die Leistungszuschläge müssen erhalten bleiben wie bisher, und Pflegebedürftige dürfen nicht weiter zusätzlich belastet werden.“    

„Pflegepolitik entscheidet, ob Menschen in Krisen sicher, würdevoll und selbstbestimmt leben können.“ – Dorothea Bader, Bereichsleitung Ambulante Pflege im Martin Luther Stiftung Hanau

Eine vertraute Stütze fällt aus – und plötzlich steht die ganze Versorgung auf dem Spiel: Eine Frau mit Multipler Sklerose ist bettlägerig und auf Hilfe bei allen täglichen Verrichtungen angewiesen. Ihr Vater ist offiziell als Pflegeperson eingetragen, organisiert alles und gibt ihr Halt. Der ambulante Pflegedienst ergänzt die Betreuung. Mitarbeitende kommen regelmäßig, sorgen nicht nur für Körperpflege, sondern für Nähe, Gespräch und Teilhabe. Ihr größter Wunsch ist einfach: in der eigenen Wohnung bleiben.  

Plötzlich erkrankt der Vater und muss ins Krankenhaus. Von jetzt auf gleich fällt die wichtigste Bezugsperson weg. Ohne schnelle, flexible Unterstützung droht die Frau, zeitweise ohne ausreichende Hilfe zu sein – oder sogar ins Heim ziehen zu müssen, obwohl sie das nicht will. Heute kann Verhinderungspflege solche Lücken kurzfristig schließen: bekannte Pflegekräfte erweitern Einsätze, geben Sicherheit und fangen Ängste auf.  

Der Gesetzentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes will diese flexible Verhinderungspflege durch ein engeres Überbrückungsbudget ersetzen. Für Betroffene bedeutet das: weniger schnelle Hilfe in Krisen, mehr Unsicherheit und die reale Gefahr, das vertraute Zuhause zu verlieren. 

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