Stellungnahme zur Kindschaftsrechtsreform

Die Diakonie Deutschland nimmt im Rahmen der Verbändebeteiligung Stellung zum Referentenentwurf des Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes (KiMoG). Sie begrüßt, dass die Bundesregierung das Kindschaftsrecht reformieren will – insbesondere mit Blick auf die Berücksichtigung von häuslicher Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht.

Positiv ist, dass sich das Kindeswohl künftig als zentrales Leitmotiv durch das Gesetz zieht. Erstmals wird ausdrücklich anerkannt, dass das Miterleben von Gewalt gegen Bezugspersonen nicht dem Kindeswohl entspricht. Außerdem schafft der Entwurf eine Rechtsgrundlage, um den Umgang einzuschränken oder auszuschließen – auch zum Schutz des von Gewalt betroffenen Elternteils.

Wo die Diakonie Nachbesserungsbedarf sieht

Der Entwurf folgt nicht konsequent dem Grundsatz „Gewaltschutz vor Umgangsrecht“. Der Ausschluss des gemeinsamen Sorgerechts oder des Umgangs bleibt eine Kannbestimmung. Die Diakonie befürchtet, dass die vorgenommenen Klarstellungen in der familienrechtlichen Praxis nicht ausreichen werden. Außerdem sieht die Diakonie Deutschland noch Nachbesserungsbedarf bei den Auswirkungen des Gesetzes auf die Adoptionspraxis.

Die Diakonie Deutschland konzentriert sich in ihrer Stellungnahme auf drei Bereiche: Kinderrechte, die Berücksichtigung häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren sowie Änderungen im Adoptionsrecht.

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Kontakt

©Diakonie/Hermann Bredehorst

Stefanie Leich

Gewaltschutz für Frauen, Prostitution und Menschenhandel

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©Hermann Bredehorst

Verena Götze

Referentin für Familienberatung, Frühe Hilfen, Adoption und Pflegekinderwesen l Zentrum Kinder, Jugend, Familie und Frauen

030 652111598

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