Einbürgerung lohnt!
Mehr rechtliche Gleichstellung durch fleißiges Einbürgern nützt nicht nur den neudeutschen Menschen, sondern auch dem Gemeinwesen. Gut wäre, wenn es unabhängige und einladende Angebote zur Einbürgerungsberatung gäbe. Ein Beitrag von Johannes Brandstäter.
21.10.2026
Einbürgerung lohnt!
Einbürgerung ist die Krone der Integration, indem sie gleiche Rechte schafft. Mehr rechtliche Gleichstellung durch fleißiges Einbürgern nützt nicht nur den neudeutschen Menschen, sondern auch dem Gemeinwesen. Ein Win-Win-Spiel. Man kann in Zeiten der Verunsicherung über die Migration gar nicht deutlich genug darauf hinweisen. Gut wäre, wenn es (wieder) unabhängige und einladende Angebote zur Einbürgerungsberatung gäbe. Ein Beitrag von Johannes Brandstäter.
Die ausländische Bevölkerung in Deutschland ist seit 1990 immer weiter angewachsen, ohne dass das Einbürgern damit schritthielt. Von den Ende 2025 rund 14 Millionen ausländischen Menschen in Deutschland hielten sich rund 6,5 Millionen Menschen seit zehn und mehr Jahren in der Bundesrepublik auf und dürften die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Zwar funktioniert das Leben im Alltag weitgehend auch ohne diese. Dennoch bedeutet der deutsche Pass eine Reihe von praktischen und rechtlichen dauerhaften Vorteilen, und zwar über das Recht zu wählen hinaus. So kann die Einbürgerung einen entscheidenden und garantiegebenden Vorteil für die Aufenthaltssicherheit verschaffen, auch für die nachfolgenden Generationen.
Vorteile für das Gemeinwesen und die Wirtschaft
Es besteht ein öffentliches Interesse daran, nach Kräften einzubürgern. Ein Gemeinwohlbelang lässt sich verfassungs- und integrationspolitisch unter anderem damit begründen, dass Einbürgerungen
- die rechtliche Zugehörigkeit an die tatsächlichen Lebensverhältnisse anpassen und die Zahl dauerhaft in Deutschland lebender Menschen ohne volle staatsbürgerliche Rechte verringern,
- politische Teilhabe und demokratische Repräsentation ermöglichen,
- die Identifikation eingewanderter Menschen mit dem Gemeinwesen und die Übernahme staatsbürgerlicher Verantwortung fördern.
Darüber hinaus ist von einer positiven Wirkung auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt auszugehen, und damit von Wachstumseffekten für die Wirtschaft, indem nämlich der deutsche Pass rechtliche, berufliche und investive Hemmnisse beseitigt: Ein schnellerer Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit erhöht insbesondere bei zugewanderten Frauen die Wahrscheinlichkeit, erwerbstätig zu sein. Eingebürgerte wechseln häufiger in besser bezahlte Berufe und Branchen und haben eher unbefristete Arbeitsverträge. Wenn rechtliche Unsicherheit oder ein unsicherer Aufenthaltsstatus wegfallen, kann das Anreize für eine langfristige Planung verstärken, um Deutschkenntnisse, Ausbildung und berufliche Qualifikationen zu verbessern. Ein deutscher Pass kann Arbeitgebern signalisieren, dass die betreffende Person voraussichtlich dauerhaft in Deutschland bleiben wird und ihre Bereitschaft erhöhen, in Ausbildung und berufliche Entwicklung der Personen zu investieren.
Die Zuzugszahlen sinken – bei aus humanitären Gründen Ankommenden wie auch bei Fachkräften und Hochqualifizierten. Die Gründe sind vielfältig. Ein wichtiger Faktor dürfte die vom Bund ausgerufene und abschreckend wirkende „Migrationswende“ sein. „Umso wichtiger ist es, dass unser Land auch die hier Schutz suchenden Menschen besser ins Arbeitsleben integriert“, heißt es bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer DIHK. Die Wohlfahrtspflege sendet beständig Signale für die bessere Ausstattung von Angeboten zur Integration. Die Angebote wirken, und sie nützen dem Klima in der Einwanderungsgesellschaft.
Einbürgerung – ein Prozess mit Hürden, der Begleitung verlangt
Das Interesse am Erwerb des deutschen Passes nimmt zu. Für das Jahr 2025 wurden laut Statistischem Bundesamt 467 400 Einbürgerungsanträge erfasst. Einbürgerungsverfahren sind für die beteiligten Behörden und die Einbürgerungswilligen aufwändige und komplexe Vorgänge. Oftmals bestehen individuell besondere Fallkonstellationen, so dass einer Standardisierung und Automatisierung der Verfahren Grenzen gesetzt und Angebote individueller Beratung erforderlich sind. Erschwerend kommen lange Wartezeiten aufgrund von unzureichender Personalausstattung der Einbürgerungsbehörden hinzu.
Die zuständigen Einbürgerungsbehörden fahren die persönliche Beratung über das Telefon oder in Präsenz seit der Corona-Zeit aus Kosten- und Kapazitätsgründen zurück. Stattdessen investieren sie in eine Digitalisierung der Verfahren und digital automatisierte Informationsangebote. Die professionelle und unabhängige Beratung Einbürgerungswilliger spielt zunehmend weniger eine Rolle, stattdessen wird kostensparend auf Modellprojekte und auf als Freiwillige eingesetzte communitybasierte Lotsen ausgewichen, ohne Perspektive für eine Verstetigung.
Die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) beriet, nachdem die so genannte nachholende Integration 2010 in ihr Beratungsmandat aufgenommen wurde, in zahlenmäßig begrenzten Fällen zu Fragen der Einbürgerung. 2024 schob das BAMF dieser Praxis einen Riegel vor, indem es die Beratungsstellen zur grundsätzlichen Fokussierung auf die ersten drei, maximal fünf Aufenthaltsjahre anhielt und die Beratung zu Fragen der Einbürgerung für die Zukunft ausschloss. In derselben Zeit erleichterte der Bundestag mit der Staatsangehörigkeitsreform von 2024 die Einbürgerung In allein 40 Städten gab es im Mai 320 000 offene Einbürgerungsanträge.
Im Jugendmigrationsdienst erfolgt die Unterstützung bei Einbürgerungsfragen im Rahmen der individuellen Beratung und des Case Managements. Die Fachpersonen informieren junge Menschen über grundsätzliche Voraussetzungen und Verfahrensschritte und unterstützen bei der digitalen Antragstellung. Ziel ist es, die jungen Menschen bei der eigenständigen Bewältigung des Verfahrens zu stärken und bestehende Zugangsbarrieren abzubauen. Die rechtliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen sowie die Entscheidung über den Antrag erfolgt in den zuständigen Behörden. Allerdings sind auch die Jugendmigrationsdienste von den Kürzungen im Bundeshaushalt betroffen.
Die Bundesintegrationsbeauftragte hatte aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags, über die Möglichkeiten der Einbürgerung zu informieren, über ihren Bürgerservice zeitweise individuelle Anfragen Einbürgerungswilliger entgegengenommen. Dieses Angebot wird aber nicht mehr fortgeführt.
Dauerhafte unabhängige Beratungsangebote zu Einbürgerungsfragen sind nicht vorhanden. Solche Angebote flächendeckend zu schaffen, ist aber sinnvoll und notwendig, um das Win-Win-Potenzial von Einbürgerungen für die betroffenen Menschen und für das Gemeinwesen auszuschöpfen und den Zusammenhalt der Gesellschaft zu fördern.
Einbürgerungsberatung als Teil einer früh ansetzenden ganzheitlichen Perspektivberatung
In Ermangelung von Anlaufstellen für eine persönliche Beratung braucht es ein bundesweites, verlässlich und auskömmlich finanziertes Beratungsangebot für Einbürgerungsinteressierte. Hierfür bietet sich kostensparend eine Ausweitung des Mandates vorhandener unabhängiger Beratungsangebote an wie zum Beispiel der bundesgeförderten Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte oder der Jugendmigrationsdienste. Daneben kommt auch die Erweiterung von entsprechenden Angeboten migrantischer Träger infrage. Für die Hereinnahme von Einbürgerungsfragen als Beratungsgegenstand in die Migrationsberatung spricht, dass diese Neuzugewanderten von Anfang an als Ressource zur Verfügung stehen und im Rahmen ihres Case-Management-Ansatzes eine Perspektivberatung zu umfassender Integration und den damit verbundenen aufenthaltsrechtlichen Fragen geben können. Zweck eines solchen Abrundung des Angebots ist, Neuzugewanderte über eine langfristige Planung ihres Aufenthalts in Deutschland zu sensibilisieren und über den Weg zur Einbürgerung frühzeitig zu informieren. Je früher die Beratung ansetzt, desto aussichtsreicher ist die rechtzeitige Aufnahme von Bemühungen zum Deutschlernen und zum Einbürgerungstest. Die Migrationsberatung, die zu einfachen rechtlichen Fragen berät, kann in aussichtsreichen Fällen so zur Antragstellung zu ermutigen. Sie kann, wenn erforderlich, auch Zugänge zu fachlich fundierter Rechtsberatung ermöglichen, die sie als sozialpädagogisches Angebot selber nicht leisten kann. Damit hilft sie, das Einbürgerungspotenzial besser auszuschöpfen.
„Soziale Arbeit ist eine Menschenrechtsprofession. Sie ist berufsethischen Grundsätzen und dem Wohlergehen ihrer Klient*innen verpflichtet“, erinnerte BAGFW-Präsident Meyer auf der Heyde bei einem Kongress zur Migrationsberatung im Juni in Potsdam. Für die Diakonie gehört deshalb zu den berufsständischen Standards, niemanden, der bei ihr anklopft, wegzuschicken. Als Grundberatungsangebot muss die Migrationsberatung zu allen Lebenslagenfragen, die durch das Aufenthaltsrecht hervorgerufen oder maßgeblich mitbestimmt werden, bis hin zur Einbürgerung, zu der es ansonsten kein entsprechendes Angebot gibt, im Rahmen eines ganzheitlich ansetzenden Case-Managements wie eine „Hausärztin“ zukünftig wieder beraten können. Das wäre ein freundliches und einladendes Signal zum Ankommen und Bleiben in Deutschland.