Themenschwerpunkt

Schwangerschafts­konfliktberatung

Die evangelische Haltung der Schwangerschaftskonfliktberatung

In den rund 300 Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen können Frauen und Männer erfahren, dass Kirche und Diakonie sich an ihre Seite stellen und sie in existentiellen Konflikten nicht im Stich lassen. Dabei geht es nicht immer um einen Schwangerschaftskonflikt. Die Schwangerenberatung kann bei allen Fragen rund um Sexualität, Verhütung, Familienplanung, Schwangerschaft und Geburt in Anspruch genommen werden. Dazu zählen ebenso Informationen über Ansprüche auf Sozialleistungen für die Familie oder das Kind.

Nur mit der Frau - nicht gegen sie

Mit der Frau und nicht gegen sie, ist das Ziel der Arbeit in evangelischen Beratungsstellen. Die Wertschätzung und Würde jeder und jedes Einzelnen sowie die Schutzbedürftigkeit des ungeborenen Lebens sind als Kernstück des christlichen Glaubens hierfür handlungsweisend.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland

„Jede Schwangerschaft und jeder Schwangerschaftsabbruch ist eine Anfrage an die Lebensbedingungen in unserer Gesellschaft, an die Möglichkeiten auf familiäre und berufliche Verwirklichung für Frauen und Männer, an die gerechte Teilhabe aller in einer offenen Gesellschaft.”

Nachgefragt: Schwangeren Frauen in Konfliktlagen beistehen

Schwangerschaftsabbruch ja oder nein? Warum evangelische Beratung zum Schwangerschaftskonflikt ergebnisoffen sein muss, erläutert Angelika Wolff, Referentin für Schwangerschaftskonfliktberatung bei der Diakonie.

Angelika Wolff: Unsere evangelischen Beratungsstellen sind alle staatlich anerkannte Einrichtungen. Auf der Grundlage des "Schwangerschaftskonfliktgesetzes" (§§ 5ff. SchKG) soll die Beratung zum Leben mit dem Kind ermutigen und Verständnis wecken, nicht aber belehren oder bevormunden. Wir wollen umfassend informieren und sind verpflichtet, im Konfliktfall ergebnisoffen zu beraten, was wir mit voller Überzeugung befolgen. Damit nehmen wir auch unsere Rolle an, der Frau anschließend eine Bescheinigung über die Inanspruchnahme der Beratung auszustellen.

Für uns steht in der Beratung der Schutz des Lebens im Mittelpunkt. Damit meinen wir sowohl den Schutz des ungeborenen Lebens als auch den der schwangeren Frau. Als Diakonie stehen wir an der Seite der Hilfsbedürften und sehen es als unsere Pflicht an, der schwangeren Frau in ihrer Konfliktlage beizustehen. Als christliche Menschen vertrauen wir auf die Gewissensentscheidung jeder Einzelnen, die wir ihr nicht abnehmen können oder wollen. Wir bieten unsere professionelle Unterstützung an, auf dem Weg dahin durch die Gespräche mit uns zu möglichst großer Klarheit und einer dauerhaft tragfähigen Lösung zu kommen.

Wolff: Es gibt unserer Ansicht nach keine einfache Lösung in einem Dilemma.

Auf der einen Seite treffen wir auf strikte Abtreibungsgegner, die den Schutz des ungeborenen Lebens absolut setzen. Im Extrem kann daraus resultieren, eine Frau gegen ihren Willen zum Austragen einer Schwangerschaft zu nötigen. Für uns ist diese Vorstellung nicht tragbar. Es würde ihre Würde und ihre Rechte tief verletzen und sowohl ihr Wohlergehen als auch das Kindeswohl stark gefährden.

Auf der anderen Seite treffen wir auf strikte Befürwortende einer freien Abtreibungspraxis, die für die Abschaffung des § 218 StGB eintreten. Hier wird das Selbstbestimmungsrecht der Frau absolut gesetzt. In Verlautbarungen dieser Gruppe kommt der Schutz des ungeborenen Lebens nicht vor.

Der unauflösliche Zwiespalt zwischen zwei Rechten und Interessen kann aus unserer Sicht nur mit einem ´Sowohl - Als auch´ beantwortet werden, das heißt, ein Schwangerschaftsabbruch ist verboten und muss unter bestimmten Voraussetzungen doch straffrei bleiben.

Wolff: Wir stehen rechtlich und ethisch dafür ein, dass das Abbrechen einer Schwangerschaft keine beliebige und private Angelegenheit sein kann, obwohl sie zugleich sehr intim ist. Das Gesetz sagt aus, dass ein Abbruch rechtswidrig ist und dass das ungeborene Leben nicht unter der alleinigen Verfügung der schwangeren Frau steht, sondern von der Gesellschaft geschützt wird. Die Möglichkeit einen Schwangerschaftsabbruch dennoch straffrei vornehmen zu können, sehen wir als unverzichtbar an, um der Frau in ihrer Lage gerecht werden zu können. Die evangelischen Beratungsstellen treten täglich dafür ein, ungeplant schwanger gewordenen Frauen zu ermöglichen, diese verschiedenen Aspekte zu fühlen, auszusprechen, gründlich zu prüfen und dann verantwortlich für ihr Leben zu entscheiden.

Redaktion: Diakonie/Ulrike Pape

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Angelika Wolff

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