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Wissen kompakt

Frauenhäuser und Fachberatungsstellen bei häuslicher und sexualisierter Gewalt

25.11.2022

Was sind häusliche und sexualisierte Gewalt?

Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt bezeichnet Gewalt zwischen erwachsenen Personen, die eine enge persönliche Beziehung zueinander haben oder hatten. Sie umfasst körperliche, psychische, soziale und ökonomische Gewalt. Die Tatorte beschränken sich nicht auf die eigene Wohnung oder das Haus, es können auch die Arbeitsstelle oder andere Orte sein.

Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt bedeutet, dass Sexualität als Machtmittel gewaltsam eingesetzt wird. Es geht nicht um einverständliche gewaltförmige Sexualpraktiken, sondern um Abwertung, Demütigung und Erniedrigung von Frauen und Kindern. Im Vordergrund steht für die Täter das Verschaffen eigener Machtgefühle. Sexualisierte Gewalt tritt in unterschiedlichen Erscheinungsformen auf. Dazu gehören die sexuelle Belästigung von Frauen und Mädchen, die sexuelle Nötigung, Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe auf Kinder.

Gewalt gegen Frauen, geschlechtsspezifische Gewalt

Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung. Sie wird als „eine Form der Diskriminierung der Frau verstanden und bezeichnet alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen oder führen können, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen oder privaten Leben“ (Artikel 3b IK). Unter geschlechtsspezifischer Gewalt werden verschiedene Formen von Gewalt gefasst, die Frauen wegen ihres Geschlechts treffen: zum Beispiel sexualisierte Gewalt, sexuelle Belästigung oder Stalking.

Folgen von Gewalt

Die Auswirkungen von häuslicher und sexualisierter Gewalt sind vielfältig und können sehr gravierend sein. Der Bogen spannt sich dabei von gesundheitlichen über soziale und ökonomische Folgen für das Opfer bis zu finanziellen Folgen für die Gesellschaft.

Körperliche Gewalt gegen Frauen wird im Gegensatz zu beispielsweise psychischer Gewalt in der Öffentlichkeit am deutlichsten wahrgenommen. Die (sichtbaren) Folgen der Gewalt reichen von Prellungen über Verstauchungen bis hin zu Verbrennungen, Knochenbrüchen und offenen Wunden. Symptome nach sexualisierter Gewalt sind Abwehr-, Fixierungs- oder Angriffsverletzungen, genitale Verletzungen und/oder gynäkologische Beschwerden. Häusliche Gewalt hat für die Betroffenen aber nicht nur körperliche Folgen. Psychische Symptome und Verhaltensauffälligkeiten sind Depressionen, posttraumatische Belastungsstörungen bin hin zum Suizid, Angststörungen, Alkohol-, Drogen-, Medikamentenabhängigkeit, Essstörungen. Häusliche Gewalt wirkt sich auf viele Lebensbereiche aus bis zum Arbeitsleben und den sozialen Beziehungen.

Kinder erleben häufig häusliche Gewalt (auch beobachtete Gewalt) gegen einen Elternteil mit. In vielen Fällen, in denen ein Elternteil durch den anderen misshandelt wird, sind die Kinder anwesend oder im Nebenraum, das heißt sie erleben die Gewalt direkt oder indirekt mit. Das Miterleben von häuslicher Gewalt hat negative und nachhaltige Auswirkungen auf die Entwicklung von Kindern. Folgen können Beziehungs- und Bindungsstörungen sein oder soziale Isolation, Depressionen bis hin zu Essstörungen und (exzessivem) Alkohol- und Drogenkonsum. Über das Miterleben hinaus werden sie jedoch auch häufig selbst Opfer körperlicher und/oder seelischer Misshandlung.

Was sind Frauenhäuser?

Frauenhäuser bieten sichere Schutzräume zu jeder Tages- und Nachtzeit für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder. Sie sind meistens anonym, das heißt, Ort und Adresse sind in der Öffentlichkeit nicht bekannt. Ziel ist es, den Frauen und ihren Kindern nicht nur kurzfristig Schutz sowie eine Unterkunft zu sichern, sondern ihnen auf Dauer eine gewaltfreie und selbstbestimmte Lebensperspektive zu eröffnen.

Die Mitarbeiterinnen informieren und beraten die Frauenhausbewohnerinnen deshalb in rechtlichen, wirtschaftlichen, gesundheitlichen und persönlichen Fragen. Sie unterstützen die Frauen bei der Wohnungssuche, bei Behördengängen, bei Fragen zu Trennung und Scheidung sowie bei der Unterbringung der Kinder in Kindergärten, Tagesstätten oder Schulen.

Frauenhäuser bieten Beratung und Begleitung auch weiterhin an, nachdem die Frauen das Frauenhaus verlassen haben. Denn häufig ist der Aufenthalt im Frauenhaus nur kurz, Hilfe und Unterstützung benötigen die Frauen und ihre Kinder aber längerfristig.

Frauenhäuser sind immer auch Kinderschutzhäuser. Die Unterstützung und Begleitung der Kinder ist in den meisten Frauenhäusern fester Bestandteil der Angebotsstruktur. Ziel ist, die Kinder zu stabilisieren und zu fördern, Auswirkungen der Gewalt zu lindern sowie ihnen Bewältigungsstrategien aufzuzeigen.

Was ist eine Frauen/- Fachberatungsstelle bei häuslicher und sexualisierter Gewalt?

Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe

Frauenberatungsstellen bieten ein breites Beratungsspektrum an: zu Gewalt in Beziehungen, bei Stalking, zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend sowie zu sexualisierter Gewalt an erwachsenen Frauen, im öffentlichen Raum und am Arbeitsplatz und zu Mobbing, Trennung/Scheidung, Krisenintervention und allgemeine Lebensberatung. Sie engagieren sich für die gesellschaftliche Gleichberechtigung von Frauen. Neben der Beratung der einzelnen Frau und ihres sozialen Umfeldes werden Gruppenangebote und Beratungen für professionelle Unterstützerinnen und Unterstützer sowie Institutionen durchgeführt.

Frauennotrufe sind Fachberatungsstellen bei sexualisierter Gewalt und/oder häuslicher Gewalt. Sie helfen Betroffenen mit telefonischer und persönlicher Beratung. Daneben engagieren sie sich, um sexualisierter Gewalt vorzubeugen. Neben persönlichen Beratungen bieten viele Frauennotrufe Rufbereitschaften zur Krisenintervention sowie Psychotherapie an.

Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt und/oder häusliche Gewalt

Die Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt bietet konkrete Hilfen von Frauen für Frauen und Mädchen an, die sexualisierte Gewalt erlebt haben. Die Unterstützung erfolgt durch akute Krisenintervention, psychosoziale Beratung, Begleitung zu Ärztinnen und Ärzten, Polizei, Gerichten und anderen Einrichtungen. Die Mitarbeiterinnen der Fachberatungsstelle unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht. Die Beratung ist kostenfrei und auf Wunsch anonym. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist die Präventions- sowie Öffentlichkeitsarbeit, um allen Formen sexualisierter Gewalt sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum entgegenzutreten.

Was ist eine Interventionsstelle mit proaktiver Beratung?

Interventionsstellen arbeiten in der Regel proaktiv. Proaktive Beratung ist eine Beratungsform, bei der die Kontaktaufnahme mit Gewaltbetroffenen durch die Beratungsstelle erfolgt. In der Regel basiert sie auf der Grundlage einer vorhergehenden polizeilichen Meldung, wobei das Verfahren der polizeilichen Meldung bundesweit unterschiedlich geregelt ist. Auch die Beratungslandschaft sowie die Ausgestaltung der Beratung der proaktiv arbeitenden Stellen sind heterogen. Einige Interventionsstellen beraten auch Männer als Betroffene häuslicher Gewalt und von Stalking.

Organisation und Finanzierung

Zielgruppe der Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen

Die Unterstützungsangebote richten sich vor allem an Frauen mit Gewalterfahrungen und deren Kinder unabhängig von ihrem Alter, Bildungsgrad, ihrer sexuellen Ausrichtung, ihrem sozialen Status oder ihrer kulturellen Herkunft und unabhängig vom Zeitpunkt und von der Art der erlebten Gewalt. Auch Angehörige und Fachkräfte, beispielsweise der Polizei, erhalten Unterstützung.

Finanzierung der Frauenhäuser und rechtliche Regelung

Die Finanzierungspraxis der verschiedenen Unterstützungseinrichtungen für Frauen ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, sondern basiert auf verschiedenen Finanzierungsmodellen. Sie erfolgt in unterschiedlicher Zuständigkeit und Verantwortung.

Frauenhäuser

Die Finanzierung von Frauenhäusern erfolgt durch Landesmittel, Eigenanteile der Landkreise beziehungsweise der kreisfreien Städte, Eigenmittel der Trägervereine, Nutzungsentgelte der Bewohnerinnen, SGB II-Mittel, die die Grundsicherung für Arbeitsuchende regelt, und aus Spenden. Erfolgt die Finanzierung durch das SGB II, kann dies Leistungsausschlüsse zur Folge haben. Für Frauen aus sogenannten Drittstaaten ist die Finanzierung der Beratung durch das SGB II nicht möglich, das heißt, sie können gegebenenfalls keinen Schutz erhalten. Zudem wird das Einkommen einer Frau angerechnet.

Die Frauenhauskoordinierung schätzt, dass mindestens 125 Kreise in Deutschland noch kein eigenes Frauenhaus haben. Der Europarat hat bereits 2006 in einer Empfehlung einen Frauenhausplatz pro 7.500 Einwohnerinnen bzw. Einwohnern – Männer, Frauen und Kinder – als angemessen bezeichnet. Bei insgesamt 6.800 Plätzen kommt die Bundesrepublik derzeit gerade mal auf eine Quote von 1:12.000.

2017 ratifizierte Deutschland die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarats, nach der es pro 10.000 Einwohner einen sogenannten Family Place geben soll. Demnach müsste es in Deutschland eigentlich 21.400 Plätze geben.

Fachberatungsstellen

Die Finanzierung von Fachberatungsstellen erfolgt durch Landesmittel, einen Eigenanteil der Landkreise beziehungsweise der kreisfreien Städte, Eigenmittel der Trägervereine und aus Spenden. Es gibt zwar ein ausdifferenziertes Angebot, die regionale Verteilung ist jedoch sehr unterschiedlich. Die Versorgung ist nicht flächendeckend und barrierefrei.

Historie und Ausblick

In Deutschland wurden 1976 die ersten Frauenhäuser und Frauennotrufe für Mädchen und Frauen, die häusliche Gewalt erlitten haben, gegründet. Seitdem ist ein ausdifferenziertes, spezifisches Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen entstanden, das versucht, den spezifischen Lebenslagen von Frauen gerecht zu werden. Neben Frauenhäusern gibt es Zufluchtswohnungen, Fachberatungsstellen bei häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt und Frauennotrufe, Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt sowie eine Reihe spezieller Angebote wie für Opfer von Menschenhandel, Zwangsprostitution oder Zwangsheirat.

Mit dem im Jahr 2002 eingeführten Gewaltschutzgesetz hat der Staat klargestellt: Es gibt keine Toleranz für Gewalt in den eigenen vier Wänden. Gewaltopfer müssen nicht mehr ihre Wohnung und die vertraute Umgebung aufgeben, um dem Täter zu entfliehen. Er kann stattdessen per Gerichtsbeschluss gezwungen werden, die Wohnung zu verlassen und jeden Kontakt zum Opfer abzubrechen. Auch durch die von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Forschungsprojekte ist das Thema verstärkt in das öffentliche Bewusstsein getreten.

Trotz des differenzierten Hilfesystems ist die Versorgung gewaltbetroffener Frauen und deren Kinder in Deutschland nicht ausreichend sichergestellt. Das Hilfesystem ist weder flächendeckend vorhanden noch ist es mit den erforderlichen personellen und sächlichen Ressourcen ausgestattet. Die Gesamtzahl der Frauenhausplätze reicht bundesweit nicht aus. Hier besteht großer Handlungsbedarf.

Istanbul-Konvention

Im Februar 2018 wurde das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die so genannte Istanbul-Konvention, in Deutschland ratifiziert.

Die Konvention legt rechtsverbindliche Mindeststandards für die Rechte, den Schutz und die Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen in Europa fest. Mit der Ratifizierung hat sich Deutschland verpflichtet, umfassende Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt umzusetzen.

Hintergrund und Zahlen

Weil viele Frauen aus Angst und Scham schweigen und sich weder an eine Beratungsstelle oder die Polizei wenden, lässt sich das Ausmaß häuslicher Gewalt nicht genau bestimmen. Dennoch gibt es Anhaltspunkte: Jährlich fliehen etwa 15.000 bis 17.000 Frauen in Deutschland mit ihren Kindern in Frauenhäuser, insgesamt etwa 30.000 bis 34.000 Personen (vgl. Frauenhausbewohnerinnenstatistik 2020). Diese Zahlen, die das sogenannte Hellfeld umreißen, zeigen allerdings nur einen kleinen Teil des tatsächlichen Ausmaßes. Das Dunkelfeld ist erheblich größer.

Tatsächlich sind Frauen in Deutschland täglich von Gewalt betroffen. Mehr als einmal pro Stunde wird in Deutschland eine Frau durch ihren Partner gefährlich verletzt. Das zeigen Zahlen der Kriminalstatistischen Auswertung zu Partnerschaftsgewalt des Bundeskriminalamtes. Für das Jahr 2021 meldete das Amt 143.604 Opfer von Partnerschaftsgewalt. Die Opfer wurden verletzt, bedroht, gestalkt, genötigt, eingesperrt und in 121 Fällen sogar getötet oder ermordet. In 80,3 Prozent der Fälle waren die Opfer Frauen. Die Dunkelziffer ist wahrscheinlich wesentlich höher.

Die Diakonie ist Träger von 34 Frauen- und Kinderschutzhäusern und ca. 40 Fachberatungsstellen (Quelle: Einrichtungsstatistik der Diakonie 2018). Insgesamt gibt es in Deutschland mehr als 350 Frauenhäuser und über 40 Frauenschutzwohnungen. Hinzu kommen 750 Fachberatungsstellen bei Gewalt gegen Frauen.

Bewertung der Diakonie Deutschland

Häusliche und sexualisierte Gewalt sind ein Verstoß gegen die Menschenrechte: Der Staat ist zum Schutz der Grund- und Menschenrechte verpflichtet.

Der Zugang zu Frauenhäusern und Fachberatungsstellen muss niedrigschwellig und barrierefrei sein. Frauen und ihre Kinder müssen in jedem Bundesland einen uneingeschränkten Zugang zum Hilfesystem haben – das heißt unabhängig von ihrem Einkommen, Aufenthaltsstatus, Wohnort und Gesundheitszustand. Voraussetzung dafür sind flächendeckend vorhandene Dienste und Einrichtungen, die verlässliche und bedarfsgerechte Schutz- und Hilfeleistungen bereitstellen. Schutz und Beratung sind keine Pflichtleistungen, sondern es sind freiwillige Leistungen, das heißt sie werden je nach Priorität, örtlichen Bedürfnissen oder Entwicklungsabsichten eigenverantwortlich in den Kommunen umgesetzt. Sie sind abhängig von Haushaltslagen der Länder und Kommunen.

Die Diakonie Deutschland fordert einen Rechtsanspruch auf Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder. Schutz und Beratung müssen Pflichtleistungen werden, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Erforderlich ist eine bundesweit verbindliche Rechtsgrundlage, die eine nachhaltige, kostendeckende und verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern gewährleistet. Frauenhäuser und Fachberatungsstellen brauchen eine durchgehend angemessene Ausstattung mit Personal und Sachmitteln.

Text: Diakonie/Johanna Thie
Redaktion: Diakonie/Sarah Spitzer und Ulrike Pape

Weitere Informationen

Kontakt

©Diakonie/Hermann Bredehorst

Stefanie Leich

Gewaltschutz für Frauen, Prostitution und Menschenhandel

stefanie.leich@diakonie.de 030 652111180

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