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Wissen kompakt: Prostitution

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Was ist Prostitution?

Prostitution bezeichnet das Vornehmen sexueller Handlungen gegen Entgelt oder andere Gegenleistungen. Der Begriff gilt unabhängig vom Geschlecht des Menschen, der sich prostituiert. Grundlegend ist die Unterscheidung zwischen freiwilliger Prostitution im Sinne von Sexarbeit bzw. sexuellen Dienstleistungen und erzwungener Prostitution im Sinne von Zwangsprostitution. Die Übergänge sind allerdings fließend.

Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere. In der Prostitution tägige Frauen und Männer befinden sich häufig in sozialen und psychischen Notlagen und werden durch die herabwürdigende gesellschaftliche Haltung stigmatisiert und diskriminiert. Dies gilt insbesondere für mann-männliche Prostituierte und für transsexuelle Menschen. Die gesellschaftliche Bewertung entspricht nicht der liberalisierten Gesetzeslage, nach der die Prostitution nicht mehr als sittenwidriges Geschäft gilt. 

Die Diskussion zum Umgang mit Prostitution ist seit jeher kontrovers. Die Verteidigung der individuellen Rechte – wie persönliche Freiheit, Recht auf freie Berufswahl sowie Anerkennung sexueller Dienstleistungen als gesellschaftliche Realität – und die Forderung nach Abschaffung und Verbot der Prostitution als menschenunwürdige, ausbeuterische Praxis stehen einander als Positionen gegenüber.

Prostitution – Zwangsprostitution – Menschenhandel

Prostitution, Zwangsprostitution und Menschenhandel sind differenziert zu betrachten. Prostitution als sexuelle Dienstleistung und als legale Möglichkeit der Erwerbstätigkeit ist zu unterscheiden von Zwangsprostitution und Menschenhandel. Letztere sind – wie auch Zuhälterei und sexualisierte Gewalt – in Deutschland verboten und werden im Strafrecht geahndet. Strafbar ist auch die Förderung der Prostitution bei Menschen unter 18 Jahren (§ 180 a StGB). Da die Lebens- und Arbeitssituationen sehr verschieden sind, ist die strafrechtliche Einordnung sehr wichtig.

Was ist Zuhälterei?

Unter Zuhälterei ist strafrechtlich die gewerbsmäßige Förderung von Prostitution zu verstehen, die die persönliche oder wirtschaftliche Bewegungsfreiheit der Prostituierten beeinträchtigt (§ 181 a StGB).

Was ist Zwangsprostitution?

Zwangsprostitution liegt vor, wenn Menschen mit Gewalt oder psychischem Druck durch Dritte gezwungen werden, die Prostitution aufzunehmen oder fortzusetzen. Dies geschieht unter Ausnutzung der persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder Hilflosigkeit, die häufig mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist. Die Menschen haben keine Möglichkeit, aus der Prostitution auszusteigen, Kunden abzulehnen oder Preise und Praktiken selbst auszuhandeln.

Zwangsprostitution ist ein Straftatbestand und geregelt in § 232a StGB.

Was ist „Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“?

Menschenhandel und Ausbeutung sind sehr vielschichtige Phänomene und kommen in unterschiedlichsten Formen und Branchen vor.

Beim Menschenhandel werden Menschen unter Zwang in eine Ausbeutungssituation gebracht oder darin gehalten. Menschenhandel liegt dann vor, wenn diese Menschen durch Gewaltanwendung, Täuschung oder Drohung angeworben werden, um bestimmte Tätigkeiten auszuüben. Das Überschreiten von Ländergrenzen ist keine Voraussetzung. Kennzeichnend sind immer Elemente des Zwangs, der Täuschung, der Drohung mit dem Ziel, eine oder mehrere Menschen wirtschaftlich und/oder sexuell auszubeuten. Menschen werden gezwungen, gegen ihren Willen Tätigkeiten zu verrichten, durch die eine andere Person profitiert. Dies kann auch Minderjährige betreffen. Menschenhandel kann unterschiedlichste Formen wie sexuelle Ausbeutung, Arbeitsausbeutung oder Bettelei annehmen. Die Täterinnen und Täter sind entgegen der geläufigen Vorstellung nicht zwangsläufig organisierte kriminelle Banden, sondern auch Bekannte, Partnerinnen und Partner oder Familienangehörige.

Menschenhandel ist eine Straftat und in Deutschland im Strafgesetzbuch unter § 232 und § 233 geregelt.

Eckpunkte des Prostituiertenschutzgesetzes

Erlaubnispflicht und schärfere Regeln für Bordelle
 

Anmeldepflicht für Prostituierte

Gesundheitliche Beratung


Kondompflicht

Wie ist Prostitution in Deutschland derzeit rechtlich geregelt?

In Deutschland ist Prostitution seit 1927 erlaubt. Lange galt sie aber als sittenwidrige Tätigkeit und alles, was über die reine Zimmervermietung hinausging, war strafbar. 2002 trat das Prostitutionsgesetz (ProstG) in Kraft. Dadurch wurden die Rechtsverhältnisse von Prostituierten in Deutschland neu geregelt und die Sittenwidrigkeit abgeschafft. Das Gesetz ordnet die Prostitution als Dienstleistung ein, erlaubt Beschäftigungsverhältnisse und öffnet den Zugang zu den Systemen der sozialen Sicherung. Für die Diakonie Deutschland ist, wie auch für die Bundesregierung, Prostitution selbst kein Beruf wie jeder andere, da er mit spezifischen Risiken (Gewalt, sexuell übertragbare Krankheiten und Ausbeutung etc.) einhergeht. Die darin tätigen Personen sind daher besonders schutzbedürftig, und zu diesem Schutz bedarf es spezifischer staatlicher Regularien. 

Die Evaluation des ProstG durch das BMFSFJ im Jahr 2007 sowie Erfahrungen aus der Praxis zeigten, dass sich nur ein Teil der mit dem Gesetz verknüpften Erwartungen erfüllt hat. Seit 01.07.2017 sind mit dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) deshalb Regelungen für das Prostitutionsgewerbe und für die in der Prostitution tätigen Menschen geschaffen worden. Ziel war es, fachgesetzliche Grundlagen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen und zum Schutz der Gesundheit für die in der Prostitution Tätigen zu schaffen und deren Selbstbestimmungsrecht zu stärken. Prostituierte müssen nun zunächst eine gesundheitliche Pflichtberatung wahrnehmen und ihre Tätigkeit bei der Ordnungsbehörde anmelden. Beides muss in vorgeschriebenen Abständen wahrgenommen und wiederholt werden.

Für die Ausübung der Prostitution sind die sogenannten Sperrbezirksverordnungen für die Länder (Art. 297 Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch) und das Werbeverbot (§ 120 Ordnungswidrigkeitengesetz [OWiG]) von Bedeutung. 

 

Historie und Ausblick

1927    Prostitution wird in Deutschland erlaubt. Sie gilt jedoch als sittenwidrige Tätigkeit und alles, was über die reine Zimmervermietung hinausgeht, ist strafbar.

2001    Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen – Infektionsschutzgesetz (IfSG) – tritt in Kraft.

2002    Das Prostitutionsgesetz (ProstG) tritt in Kraft. Dadurch werden die Rechtsverhältnisse von Prostituierten in Deutschland neu geregelt. Freiwillige Prostitution durch Erwachsene sowie die Nutzung dieser Dienstleistung sind grundsätzlich legal und nicht mehr sittenwidrig.

2007    Die Bundesregierung legt einen Bericht zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes vor, basierend auf den Ergebnissen dreier Studien im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Demnach hat das Gesetz sein Ziel, die rechtliche und soziale Lage von Prostituierten zu verbessern, nur teilweise erreicht. Nicht bestätigt haben sich demgemäß Befürchtungen, durch das Prostitutionsgesetz werde die Bekämpfung des Menschenhandels erschwert.

2009-2014 Das BMFSFJ initiiert ein Modellprojekt zum Ausstieg aus der Prostitution. In mehreren Städten werden von 2009 bis 2014 unterschiedliche Konzepte erprobt, um Frauen und Männer bei ihrem Ausstieg aus der Prostitution zu unterstützen. Darunter ist auch das Projekt „P.I.N.K.“ der Diakonie Freiburg.

2013  Die Einführung eines Prostituiertenschutzgesetzes wird im Koalitionsvertrag 2013 von CDU, CSU und SPD vereinbart. Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen in der legalen Prostitution zu verbessern und gleichzeitig Frauen stärker vor Zwangsprostitution zu schützen.

2015  Das Kabinett einigt sich im Februar 2015 auf Eckpunkte für ein Prostituiertenschutzgesetz. Ein Referentenentwurf des BMFSFJ für das Prostituiertenschutzgesetz liegt im Juli vor.

7/2017 Die Regelungen des neuen Prostituiertenschutzgesetzes treten in Kraft.

7/2020 Das BMFSFJ legt einen Zwischenbericht zum Prostituiertenschutzgesetz vor.

2019 -2021 Durch die Corona-Pandemie wird Prostitution aufgrund des Infektionsschutzes teilweise verboten. Um sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen, arbeitet ein Teil der Prostituierten  im Verborgenen weiter unter sehr schwierigen und gefährlichen Bedingungen. Seit der zweiten Jahreshälfte 2021 ist sie unter bestimmten Umständen wieder erlaubt; die Regularien unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern Straßenprostitution ist weiterhin verboten.

2021 Das BMFSFJ initiiert Modellprojekte zur Unterstützung des Umstiegs aus der Prostitution.

Warum arbeiten Menschen in der Prostitution?

Für den Einstieg in und die Ausübung von Prostitution gibt es vielfältige Gründe: Armut, mangelnder Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt, familiärer Druck in Verbindung mit finanzieller Not, Neugier und Wunsch nach Anerkennung oder Beschaffung von Drogen. Die Ausübung der Prostitution ist nicht an einen Ort gebunden. Traditionell findet sie in zur Prostitution ausdrücklich vorgesehenen Räumlichkeiten (Bordellen, „Laufhäusern“, „Stundenhotels“), im öffentlichen Raum (Straßenstrich, Wohnwagen) oder an beliebig vereinbarten Orten bei Vermittlung über Agenturen (Call-Girls, Begleitservice) statt. Immer häufiger erfolgt die Anbahnung bzw. Vermittlung digital.

Auch durch Täuschung und Zwang gelangen Menschen in die Prostitution und werden unter ausbeuterischen Bedingungen zu sexuellen Dienstleistungen gezwungen – dann handelt es sich um Zwangsprostitution.

Wie ist die Lebenssituation von Menschen, die in der Prostitution arbeiten?

Prostitution ist ein sehr vielschichtiges und komplexes Feld. Die Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie auch die Erscheinungsformen sind sehr unterschiedlich. Sehr grob unterteilt gibt es auf der einen Seite die etablierten Prostituierten mit legalem Aufenthalt, Arbeitserlaubnis und -vertrag oder dem Status der Selbständigkeit und einer bewussten Entscheidung für dieses Metier. Auf der anderen Seite stehen diejenigen, die zwar auch freiwillig dieser Tätigkeit nachgehen, deren Motivation zur Prostitution jedoch von prekären Lebenslagen (Armut, geringe Bildung, Drogenkonsum etc.) geprägt ist. Teilweise ist der Übergang zur Zwangsprostitution in dieser Gruppe fließend, wenn zum Beispiel die materielle Notlage dazu führt, dass Partner oder Familienangehörige Druck auf die Prostituierten ausüben.

Die Situation zahlreicher Prostituierter ist geprägt durch finanzielle Probleme, Isolation und fehlende Kontakte zu Menschen außerhalb des Milieus, Gefühle von Schuld und Wertlosigkeit, Abhängigkeiten, Sucht, Angst vor Gewalt, Krankheit und Alter wie auch Bedrohung durch Zuhälter oder Kriminelle aus dem organisierten Verbrechen. Die gesundheitliche Versorgung vieler Prostituierter ist unzureichend. Der Ausstieg aus der Prostitution ist meistens schwierig, da er in der Regel mit einer sofortigen Veränderung aller sozialen und ökonomischen Rahmenbedingungen verbunden ist.

Nach wie vor gehören Prostituierte zu den tabuisierten Randgruppen und sind von Stigmatisierung und Diskriminierung betroffen.

Zahlen – Daten – Fakten

Zur sozialen Situation der Prostitution liegt in Deutschland wenig und wenig strukturierte Forschung vor. Der Forschungsstand ist lückenhaft, öffentliche Diskussionen und massenmediale Repräsentationen der Prostitution sind stark von Stereotypen geprägt.

Es gibt keine langfristig erhobenen validen Zahlen zu Prostitution. Selbst seriöse Hochrechnungen zu Frauen in der Prostitution schwanken zwischen 64.000 und 200.000 Frauen in Deutschland. Nach Schätzungen sind rund 60 Prozent der Prostituierten ausländischer Herkunft. Davon stammt ein großer Teil der Menschen aus den neuen EU-Ländern, die nach der Osterweiterung hinzukamen.

Mit dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) werden Zahlen darüber erhoben, wie viele Menschen in Deutschland angemeldet sind. Ende 2020 waren bei den Behörden in Deutschland rund 24.900 Prostituierte nach dem ProstSchG gültig angemeldet. Hinzuzufügen ist jedoch, dass sich die Behördenstruktur seit Inkrafttreten des ProstSchG Mitte 2017 sehr langsam aufgebaut hat. Folglich war es in einigen Kommunen nicht möglich, eine Anmeldung vorzunehmen.

Beratung und Unterstützung für Prostituierte

Seit Jahrzehnten leistet die Diakonie Beratung und Unterstützung für Menschen in der Prostitution. Dies ist somit ein fester Bestandteil in den Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit der Diakonie. Diakonie ist in diesem Bereich grundsätzlich anwaltliche Diakonie. Das Handeln der Beratenden beruht auf dem christlichen Selbstverständnis, auf einer wertschätzenden Haltung und auf Verantwortungsübernahme im professionellen Wirken. Handlungsleitend für die Diakonie ist, die soziale Situation von Prostituierten zu verbessern.

Akzeptanz und Respekt sind die Grundvoraussetzungen in der Arbeit mit Menschen in der Prostitution. Der Beratung von Menschen in der Prostitution liegt ein professionelles Rollenverständnis zugrunde. Die Fachkräfte haben ihre eigene professionelle Identität geklärt und verfügen über eine offene und wertschätzende Haltung. Dazu gehört auch eine Haltung zu Prostitution, die eine vorbehaltlose Beratung ermöglicht.

Die Handlungsprinzipien, Herausforderungen und Leistungsangebote für die Fachberatung für Menschen in der Prostitution finden sie im Diakonie-Text „Fachberatung für Menschen in der Prostitution.“

Bewertung der Diakonie Deutschland

Die Diakonie Deutschland tritt für die Rechte der Prostituierten ein und akzeptiert ihre Entscheidung, in der Prostitution zu arbeiten. Die herabwürdigende gesellschaftliche Haltung gegenüber den Prostituierten verfestigt aus unserer Sicht Stigmatisierungen und erschwert die Durchsetzung von Rechten und persönlicher Anerkennung. Die Diakonie tritt daher für einen respektvollen Umgang mit Prostituierten ein. Ziel ist es, die soziale Situation von Prostituierten zu verbessern, ihnen mit Wertschätzung zu begegnen und ihre Rechte zu stärken. 

In Deutschland finden derzeit sehr kontroverse Diskussionen über den Umgang mit Prostitution statt. Diskutiert wird im Kern, ob ein Verbot von Prostitution nach dem „nordischen Modell“ vor Gewalt und Ausbeutung schützt und Menschenhandel bekämpft. Die Diakonie setzt sich für die Bekämpfung von Menschenhandel und für die Verhinderung von Gewalt und Ausbeutung in der Prostitution ein. Ein Verbot von Prostitution verhindert allerdings aus fachlicher Sicht weder sexuelle Ausbeutung noch Menschenhandel. Das „nordische Modell“ führt entgegen seiner Zielsetzung nicht dazu, dass Prostitution verschwindet. Prostituierte werden durch ein solches Verbot viktimisiert und weiteren Gefahren ausgesetzt, weil Prostitution im Verborgenen stattfinden wird unter sehr prekären und gefährlichen Arbeitsbedingungen. Der Zugang zu Beratung und zur Gesundheitsversorgung ist erheblich erschwert. Diese Positionen sind in einem aktuellen „Auf den Punkt gebracht. Rechte stärken – Respekt zeigen. Warum sich die Diakonie Deutschland gegen ein ´Sexkaufverbot´ einsetzt.“ dokumentiert.

Entscheidungsträger, Fachorganisationen etc. tragen Verantwortung für eine fach- und sachgerechte Diskussion und Aufklärung. Dies gilt insbesondere für eine Auseinandersetzung mit dem gesellschaftlichen Phänomen Prostitution mit dem Ziel einer von Respekt geprägten Haltung gegenüber Prostituierten. Gleichzeitig gilt es, die Rechte der Menschen in der Prostitution und der Betroffenen von Menschenhandel und Zwangsprostitution zu stärken sowie Menschenhandel und Zwangsprostitution entschieden mit entsprechenden Maßnahmen zu bekämpfen. Für eine sachgerechte Diskussion ist es wichtig, Menschenhandel, Zwangsprostitution und Prostitution zu unterscheiden und diesen differenzierten Blick zu bewahren.

Die Diakonie Deutschland fordert von der Bundespolitik:

Flächendeckendes Netz spezialisierter Fachberatungsstellen auf- und ausbauen

Spezialisierte Fachberatungsstellen sowohl für Betroffene von Menschenhandel als auch für Menschen in der Prostitution beraten und unterstützen bei Fragen zu Gesundheit, Existenzsicherung, Verschuldung sowie insbesondere bei Menschenhandel zu ihren Rechten und Pflichten im Strafverfahren. Über die Jahre hinweg wurden zwar differenzierte Leistungsangebote entwickelt, welche sich je nach Konzept und personeller wie finanzieller Ausstattung unterscheiden. Eine verlässliche Beratung ist jedoch gefährdet, weil durch die knappen Finanz- und Personalressourcen auf Kommunal- und Landesebene Beratungsstellen als freiwillige Leistungen nach wie vor nicht in ausreichender Anzahl und flächendeckend zur Verfügung stehen. Die Diakonie Deutschland fordert den Auf- und Ausbau dieser Strukturen. Sie sind eine wichtige Ressource für diese Menschen, die sie dabei unterstützt, ihre soziale Situation abzusichern und zu verbessern und Alternativen für ihre Lebensgestaltung zu entwickeln. Ausstiegsprogramme müssen aufgestockt und Präventionsmaßnahmen zur Sensibilisierung von Jugendlichen weiterentwickelt und umgesetzt werden.


Auf- und Ausbau einer verbesserten gesundheitlichen Versorgung

Beratungsstrukturen für die gesundheitliche Versorgung stehen weder flächendeckend zur Verfügung noch liegen einheitliche Standards vor. Es bedarf weiterhin des Ausbaus von anonymen HIV/STI-Beratungsstellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Beauftragung von Kliniken mit anonymen Behandlungsmöglichkeiten sowie einer nachhaltigen Finanzierung aufsuchender Arbeit (Streetwork-Projekte, niedrigschwellige Angebote) mit einer engen Verzahnung zu den spezialisierten Fachberatungsstellen. Dem Zugang zu gesundheitlicher Versorgung auch für Menschen ohne Krankenversicherung, zum Beispiel durch anonyme Behandlungsmöglichkeiten bei Ärztinnen und Ärzten sowie in Kliniken, kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.


Ressourcen in der Strafverfolgung und bei Staatsanwaltschaften bereitstellen

Die Durchsetzung der bestehenden Gesetze setzt ausreichende Ressourcen und eine Sensibilisierung der Strafverfolgungsbehörden voraus. Dies gilt besonders für Straftatbestände wie Menschenhandel, Zwangsprostitution und Kinderhandel (§§ 232, 232a, 236 StGB) und die Strafbarkeit von Kundinnen und Kunden bei Ausnutzung einer Zwangslage § 232a Abs. 6 StGB, aber auch für Körperverletzung und Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Die mit der Strafverfolgung befassten Personen müssen besser geschult werden, insbesondere für einen sensiblen Umgang mit den Betroffenen. Die dafür notwendigen Ressourcen bei den Strafverfolgungsbehörden müssen ausgebaut werden. Dazu gehört die Errichtung von spezialisierten Dezernaten und Schwerpunktstaatsanwaltschaften.

Evaluation des ProstSchG und Dunkelfeldstudie durchführen

Die im ProstSchG vorgesehene Evaluierung startet Mitte 2022. Sie muss auf wissenschaftlicher Grundlage unter Einbeziehung anerkannter empirischer Verfahren erfolgen. Daneben fordert die Diakonie Deutschland eine Dunkelfeldstudie, über die quantitative und qualitative Erkenntnisse der Erscheinungsformen von sexuellen Dienstleistungen und Schutzbedürfnisse der Menschen in der Prostitution gewonnen werden. Erst mit den Ergebnissen der Evaluation und einer Dunkelfeldstudie können hinreichend belastbare Erkenntnisse zu den Auswirkungen des ProstSchG gezogen und es kann entschieden werden, ob und ggf. wo Nachbesserungsbedarf besteht.


Runden Tisch Prostitution schaffen

Die Diakonie Deutschland fordert die Errichtung eines Runden Tisches Prostitution auf Bundesebene, um gemeinsam mit Politik, Regierung, Kommunen, Verbänden und Selbstvertretungen Prostituierter zu beraten, wie die Situation von Menschen in der Prostitution verbessert werden kann. Der Runde Tisch Prostitution wäre der Ort für die Diskussion und Auswertung der Evaluation des ProstSchG und verfolgt die Ziele, die aktuelle Gesetzgebung kritisch-analytisch zu begleiten, die soziale und rechtliche Situation von Prostituierten zu verbessern und Empfehlungen für Politik und Verwaltung zu erarbeiten. Die Diakonie fordert eine sachorientierte Diskussion über (interdisziplinäre) Maßnahmen zur Stärkung der Menschen, die in der Prostitution tätig sind (vgl. Runder Tisch in Nordrhein-Westfalen).

Text: Diakonie/Johanna Thie/Stefanie Leich

Redaktion: Diakonie/Sarah Spitzer

 

FAQ: Diskussion über Prostitution in Deutschland

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Prostitutionsdebatte.

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Fachberatung für Menschen in der Prostitution

Seit Jahrzehnten leistet die Diakonie Beratung und Unterstützung für Menschen in der Prostitution und ist somit ein fester Bestandteil in den Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit der Diakonie.

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Studie „Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter:innen in ausgewählten Ländern"

Die Diakonie Deutschland veröffentlicht die Studie „Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter:innen in ausgewählten Ländern – Eine Zusammenstellung internationaler wissenschaftlicher Forschungsergebnisse“ von Nathalie Kornet.

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Kontakt

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Stefanie Leich

Gewaltschutz für Frauen, Prostitution und Menschenhandel

stefanie.leich@diakonie.de 030 652111180

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