VOM BÜRGERGELD ZUR GRUNDSICHERUNG – ROLLE VORWÄRTS UND ZURÜCK

Dreizehn Änderungsgesetze in den gut zwanzig Jahren seit ihrer Einführung: Die Grundsicherung für Arbeitssuchende, geregelt im Sozialgesetzbuch II, wurde zum 01. Juli 2026 wieder einmal reformiert – vom „Bürgergeld“ zur „Grundsicherung“. Fast alle zwei Jahre gab es Änderungen und/oder Neuausrichtungen. Immer war diese steuerfinanzierte Leistung, die existenzielle Notlagen absichert, dabei Spiegel der politischen und gesellschaftlichen Debatte um Solidarität, Hilfebedürftigkeit, Leistungsbereitschaft und Missbrauch. 2025 erlebten wir eine weitere Zuspitzung der Diskussion, auch in der Tonalität. 

Menschen mit Armutserfahrung stehen bei einem Treffen in Berlin zusammen und tauschen sich aus

Was bedeutet es, in dieser gesellschaftlichen Stimmung auf genau jene umstrittene Leistung angewiesen zu sein?

Dieser Frage gehen wir als Diakonie Deutschland seit Jahren intensiv nach – durch Beteiligungsformate, über die Erlebnisse und Wahrnehmungen von Menschen mit Armutserfahrungen in unsere Positionierung einfließen. Sie geben Einblicke in Lebensrealitäten, die jenseits der Formulierung von Gesetzestexten unsere Einschätzung prägen müssen. Denn weder sozialstaatliche Leistung noch die Arbeit und das Engagement der Diakonie sind Selbstzweck − sie dienen der Unterstützung der Menschen, die sie benötigen.

Der Schattenbericht der Nationalen Armutskonferenz, dessen Erstellung die Diakonie begleitet hat, gibt den Erfahrungen Betroffener Raum: Viele berichten von Stigmatisierung, Überforderung durch Behörden und dem Gefühl, dass ihre Lebenswirklichkeit nicht abgebildet wird.

  • Wir Menschen mit Armutserfahrung erleben ständig eine ausgeprägte Diffamierung. Die Mittelschicht wird in ihrer Angst vor sozialem Abstieg gegen die in Armut Lebenden ausgespielt.

    Mensch mit Armutserfahrung

Das Bürgergeld brachte einen Kurswechsel

Illustration eines Straßenschildes mit dem durchgestrichenen Wort "Hartz IV" und dem neuen Wort "Bürgergeld"

Das Bürgergeld hatte zum 01. März 2023 das damalige System von „Hartz IV“ abgelöst. Die Leistungen wurden dadurch kaum substanziell erhöht. Doch der Blick auf die Menschen veränderte sich vorsichtig: Die Anpassungen folgten dem Leitsatz, den Leistungsberechtigten mehr auf Augenhöhe zu begegnen, statt sie als Bittsteller:innen zu betrachten. Mehr Unterstützung durch die Jobcenter bei der Arbeitssuche und weniger Druck standen neu im Vordergrund. Basis war die Erkenntnis, dass fehlende berufliche Perspektiven nicht auf „Versagen“ der einzelnen Menschen zurückzuführen sind, sondern vor allem auf Schicksalsschläge wie Krankheit oder strukturelle Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt. Dies war ein Kurswechsel, der langjährigen Forderungen der Diakonie entsprach.

Die Erfahrungen mit dem Bürgergeld und seine Wirkungen sind noch nicht ausgewertet. Umso enttäuschender ist, dass mit der Reform zum 01. Juli eine Rolle rückwärts und eine Rückkehr Richtung „Hartz IV“ erfolgte. Dies wurde von einer öffentlich-politischen Debatte um Leistungsmissbrauch begleitet, die aus Sicht der Diakonie völlig unverhältnismäßig ist.

 

Die neue Grundsicherung: mehr Mitwirkungspflicht, stärkere Sanktionen

Was genau ändert sich mit dieser 13. Reform? Zentral ist die Ausweitung von Mitwirkungspflichten. Versäumte Termine, zu spät nachgereichte Unterlagen oder ausgebliebene Rückmeldungen können nun dazu führen, dass Leistungen schneller und schärfer gekürzt oder sogar komplett entzogen werden. Besonders Menschen mit psychischen Erkrankungen, Sprachbarrieren oder in privaten Krisen können diese Regelungen in existenzielle Notlagen bringen. Das Bundesverfassungsgericht hatte untersagt, existenzsichernde Leistungen komplett zu streichen. Durch eine spitzfindige juristische Lösung wird diese Möglichkeit nun wieder eingeführt.

Sanktionen treffen alle in einer Bedarfsgemeinschaft

zwei erwachsene Menschen und ein Kind sind von hinten zu sehen, sie halten sich an den Händen

Die Beschlüsse haben nicht nur Folgen für die einzelnen Menschen, die Grundsicherung beziehen. Sie wirken sich auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft aus – also auf alle Personen, deren Leistungen gemeinsam berechnet werden und die von einem gemeinsamen Budget leben.

Schon jetzt trifft jede dritte Sanktion Haushalte, in denen Kinder leben. Wird der Regelsatz eines Familienmitglieds gekürzt, leiden alle, darunter nicht selten Minderjährige. Die Kinder und Jugendlichen werden in einer ausgewogenen Ernährung, ihrer gesundheitlichen Entwicklung und ihren Zukunftschancen eingeschränkt.

Insbesondere Leistungsberechtigte mit Familie brauchen nach Ansicht der Diakonie keinen Druck oder Leistungskürzungen, sondern Unterstützung.

  • Porträtfoto von Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland
    © Diakonie/Die Hoffotografen

    Wir müssen endlich davon wegkommen, vor allem über Leistungsmissbrauch zu diskutieren. Die allermeisten Menschen, die in schwierigen Phasen auf Unterstützung angewiesen sind, halten sich an die Regeln und bemühen sich darum, wieder auf die eigenen Beine zu kommen.

    Rüdiger Schuch Präsident der Diakonie Deutschland

Prekäres Wohnen, prekäre Arbeit? Das Risiko steigt

Auch die Wohnkostenregelungen werden verschärft: Die Kosten, die das Amt übernimmt, sind nun auf das 1,5-fache der ortsüblichen Miete begrenzt. Diese Deckelung trifft auf einen ohnehin schon angespannten Wohnungsmarkt. Selbst zum bisherigen Leistungssatz war kaum Wohnraum verfügbar. Die weitere Einschränkung erschwert es den Menschen zusätzlich, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Zudem werden voraussichtlich noch mehr Vermieter:innen Leistungsbeziehende als Mieter:innen meiden. Das Risiko, wohnungslos zu werden, steigt.

Die Reform gibt auch dem „Vermittlungsvorrang“ wieder mehr Gewicht. Menschen sollen stärker in Arbeit und Ausbildung vermittelt werden, statt andere Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zu erhalten. Das, befürchtet die Diakonie, kann Menschen in prekäre, schlecht bezahlte Arbeit drängen, statt nachhaltige Teilhabe zu fördern.

  • Arbeit um jeden Preis wird gefordert. Dabei bemühen sich Hunderttausende ständig um einen Zugang zum Arbeitsmarkt und erhalten keine Chance.

    Mensch mit Armutserfahrung

Gemeinsam Existenzsicherung weiter denken

Aus ihrem christlichen Selbstverständnis heraus setzt sich die Diakonie politisch wie in ihrer praktischen Arbeit dafür ein, dass alle Menschen in Deutschland die Chance auf ein menschenwürdiges Leben haben. Dazu gehört auch, die Existenzsicherung menschenwürdig zu gestalten.

Illustration einer Frau, die eine Leiter hochklettert, die von einem Mann festgehalten wird

Bereits 2021 hatte die Diakonie Deutschland unter dem Titel „Existenzsicherung neu denken“ einen Neuanfang gefordert und umfangreiche Strukturvorschläge vorgelegt.

Die Überlegungen zur Reform des Sozialstaates bieten die Chance, noch einmal grundsätzlicher darüber nachzudenken, wie existenzsichernde Leistungen ausgestaltet werden sollten.

Ohne den Vorschlag einer Neusystematisierung der Leistungen an dieser Stelle zu bewerten – die Idee, den Zugang zu Leistungen zu entbürokratisieren und digitaler zu machen, ist aus Sicht der Diakonie richtig. Zu viele Menschen machen bisher ihren Rechtsanspruch nicht geltend. Deshalb ist es wichtig, dass die Leistungen einfacher zugänglich werden. Dazu gehört allerdings auch die Erkenntnis, dass zahlreiche Menschen Unterstützung brauchen, um digitale Zugänge tatsächlich nutzen zu können. Nach den Erfahrungen aus der sozialen Arbeit der Diakonie werden die wohnortnahen Erstanlaufstellen, die die Sozialstaatskommission empfiehlt, eine sehr zentrale Rolle spielen.

An der Planung und Umsetzung wirkt die Diakonie mit ihrer Expertise gerne mit, wenn der Anspruch der Weiterentwicklung des Sozialstaats ernst gemeint ist: Gemeinsam „Existenzsicherung weiter denken“!

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Wiebke Rockhoff und Elena Weber –  Zentrum Soziales, Armutsbekämpfung, Migration, Integration der Diakonie Deutschland

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