Neue EU-Netzregeln
Diakonie Deutschland und VdDD fordern Ausnahmen für soziale Einrichtungen in Pflege, Teilhabe und Wohnen.
13.10.2026
Immer mehr soziale Einrichtungen erzeugen ihren eigenen Strom mit Photovoltaikanlagen oder auch Blockheizkraftwerken mit erneuerbaren Energieträgern. Sie nutzen ihn für den Betrieb ihrer Einrichtungen und versorgen damit auch Menschen, die dort leben – etwa in Seniorenresidenzen, Pflegeeinrichtungen oder Wohnangeboten für Menschen mit Behinderungen. Neue EU-Netzregeln könnten solche Modelle jedoch deutlich erschweren. Die Diakonie Deutschland und der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) fordern deshalb, soziale Einrichtungen von zusätzlichen Netzbetreiberpflichten auszunehmen.
Sozialunternehmen als Stromnetzbetreiber?
Hintergrund ist ein Vorschlag des Rates der Europäischen Union für neue Regeln zur Stromversorgung bei sogenannten Kundenanlagen. Danach könnten Einrichtungen, die selbst erzeugten Strom weitergeben, unter bestimmten Voraussetzungen als Netzbetreiber gelten. Entscheidend soll unter anderem sein, wie hoch der eigengenutzte Anteil ist und wie viele „Kunden“ oder „Haushalte“ sie mit Strom versorgen. Für soziale Einrichtungen ist aufgrund der unklaren Definition aber vielfach unklar, wer darunterfällt: In einer Seniorenresidenz etwa kann der Strom im Preis für Wohnen und Betreuung enthalten sein, ohne dass Bewohnerinnen und Bewohner einen eigenen Stromvertrag haben. Trotzdem könnten sie im Sinne der geplanten EU-Regeln künftig als einzelne Stromkunden oder Haushalte gezählt werden.
Keine Extra-Hürden für Klimaschutz
„Die Unternehmen, die sich um Menschen in Pflegeeinrichtungen und in besonderen Wohnformen kümmern, brauchen keine zusätzlichen Hürden im Alltag. Wenn aus einer gemeinsamen Stromversorgung plötzlich ein reguliertes Netz wird, drohen erhebliche zusätzliche Kosten und mehr Bürokratie“, sagt Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland. „Das darf nicht dazu führen, dass soziale Einrichtungen weniger in erneuerbare Energien investieren. Denn gerade im Ausbau liegt eine Chance: Sie werden unabhängiger von steigenden Energiekosten und tragen gleichzeitig zum Klimaschutz bei.“
Es drohen erhebliche Mehrkosten
Für die diakonischen Unternehmen könnten die Folgen erheblich sein: Sie müssten zusätzliche Vorgaben für Messung, Abrechnung und Verwaltung erfüllen. Sozialunternehmen wie die Augustinum Gruppe rechnen mit Mehrkosten in Millionenhöhe. „Wenn soziale Träger für die Versorgung ihrer Bewohnerinnen und Bewohner wie ein Stromversorger behandelt werden, kann das die Nutzung eigener Solaranlagen erheblich verteuern und es entstehen hohe bürokratische Hürden“, sagt die VdDD-Vorstandsvorsitzende Johanne Hannemann.
Energiewende braucht soziale Einrichtungen
„Dabei braucht die Energiewende die sozialen Einrichtungen“, so Hannemann. „Es besteht eine hohe Bereitschaft, die eigenen Flächen für Photovoltaik zu nutzen und den Strom vor Ort zu verbrauchen. Wir dürfen nicht zulassen, dass ausgerechnet Investitionen in klimafreundliche Energie durch unnötige Regulierung unattraktiv werden.“
Die Diakonie Deutschland und der VdDD fordern vor diesem Hintergrund, soziale Dienstleister von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse von der Regulierung auszunehmen. In jedem Fall müssten Ausnahmeregeln entsprechend angepasst werden. Es gelte zu verhindern, dass der Ausbau erneuerbarer Energien in Sozialunternehmen durch zusätzliche Bürokratie ohne jeglichen Mehrwert ausgebremst wird. Über die geplanten Regelungen wird nun im weiteren Trilogverfahren zwischen Europäischem Parlament, Rat der Europäischen Union und Europäischer Kommission beraten.
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