Gesetz zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums

Die Diakonie Deutschland begrüßt die eindeutige Regelung des Sanktionsmoratoriums für Grundsicherungsbeziehende.

Darüber hinaus tritt die Diakonie Deutschland dafür ein,das Sanktionsmoratorium über Dezember 2022 hinaus umzusetzen bis zur Einführung des Bürgergeldes für den Fall, dass die Regelungen zum Bürgergeld nicht wie geplant zum 1.1.2023 in Kraft treten. Damit wäre es möglich, mit der Einführung des Bürgergeldes eine vollständige Neuregelung umzusetzen, ohne zuvor noch einmal in die bisherigen Sanktionsregelungen zurückzufallen.

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