Menschen mit Behinderungen können und wollen ohne jede Diskriminierung in Betrieben und Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten.

Jetzt die Weichen für einen inklusiven Arbeitsmarkt stellen

Zum Tag der Arbeit am 1. Mai 2022 appelliert ein breites Bündnis von Wohlfahrts- und Fachverbänden mit einem Grundsatzpapier an die Politik, jetzt dafür zu sorgen, dass mehr Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung find

28.04.2022

„Der Aufschwung am Arbeitsmarkt geht an Menschen mit Behinderungen vorbei. Ihre Arbeitslosenquote ist doppelt so hoch wie die anderer Erwerbsloser. Menschen mit Behinderungen können und wollen ihren Lebensunterhalt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verdienen, aber viel zu wenig Unternehmen schaffen die Voraussetzungen dafür. Hier ist nun die Politik gefragt: Sie muss Verwaltung, Unternehmensverbände und Gewerkschaften zusammenbringen, um den Rechtsanspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben in die Praxis umzusetzen. Die Menschen sind bereit für einen inklusiven Arbeitsmarkt, nun müssen Taten folgen.“

Gemeinsame Pressemitteilung: Inklusive Arbeit voranbringen – Wir müssen handeln!

Die unterzeichnenden Verbände setzen sich bei aller Verschiedenheit mit Blick auf ihre Aufgabenbereiche in einem gemeinsamen Papier für die Stärkung inklusiver Arbeit ein. Sie verstehen sich als aktive Akteure, die gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen sowie staatlichen und gesellschaftlichen Akteuren den Prozess zur selbstbestimmten Teilhabe am Arbeitsleben weiterentwickeln wollen.

Inklusive Arbeit als gleichberechtigte gemeinsame Arbeit von Menschen mit und ohne Behinderungen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes ist möglich und muss entsprechend gefördert werden. Menschen mit Behinderungen, engagierte Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Wohlfahrts- und Fachverbände wissen, wie es gelingen kann. Ein genereller Richtungswechsel zu inklusiver Arbeit steht jedoch aus. In einem breiten Bündnis sprechen sich Wohlfahrts- und Fachverbände dafür aus, diesen Prozess endlich mit hoher Priorität zu befördern. Unternehmensverbände, Gewerkschaften, Politik und Verwaltung sind mit aufgefordert, inklusive Arbeit entschieden voranzutreiben.

Menschen mit Behinderungen können und wollen ohne jede Diskriminierung in Betrieben und Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten. Inklusives Arbeiten gelingt, wenn die jeweils individuell notwendige Unterstützung im Betrieb erfolgt. Der Anteil der Menschen mit Behinderungen in Arbeitslosigkeit und in besonderen Einrichtungen konnte in den letzten Jahren nicht gravierend gesenkt werden.

Passgenaue Leistungen für Menschen mit Behinderungen sind von zentraler Bedeutung, damit berufliche Teilhabe gelingt. Unflexible Strukturen, enge Zeit- und Finanzvorgaben verhindern inklusive Arbeit. Ein Paradigmenwechsel zur Teilhabeorientierung für alle Menschen mit Behinderung ist dringend erforderlich. Ein Arbeitsmarkt, der seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht wird, verfolgt nicht nur betriebswirtschaftliche Interessen, sondern behält die Menschen im Auge. Inklusion ist das Fundament für eine funktionierende demokratische Gesellschaft. Teilhabe am Arbeitsleben ist ein Menschenrecht. Worten und Absichtserklärungen müssen jetzt Taten folgen!

Unterzeichnende Verbände:
AWO Bundesverband e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft Berufsbildungswerke (BAG BBW)
Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen e.V. (BAG IF)
Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung (BAG UB)
Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (BAG WfbM)
Diakonie Deutschland
Paritätischer Gesamtverband
Werkstatträte Deutschland

Verena Götze
©Hermann Bredehorst

Verena Götze

stellvertretende Pressesprecherin

verena.goetze@diakonie.de 030 652111780

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