Psychotherapeutische Versorgung vulnerabler Personengruppen - Kooperationsmöglichkeiten für Einrichtungen und Dienste

Online-Fachgespräch der Diakonie Deutschland | 15. Oktober 2026 | 13.00-15.00 Uhr

Im Februar 2025 ist in der Zulassungsverordnung für Ärzte eine neue Ermächtigungsregelung in Kraft getreten, mit der Möglichkeiten für eine bessere psychotherapeutische Versorgung vulnerabler Personengruppen geschaffen wurden.

Ziel war, den Zugang zu ambulanter psychotherapeutischer Versorgung bedarfsgerechter zu gestalten und bestehende Zugangsbarrieren abzubauen.

Die Ermächtigungsregelung sieht vor, dass Psychotherapeut:innen zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von Personen, die intellektuell beeinträchtigt sind, unter einer bestehenden Suchterkrankung leiden oder aufgrund eines erheblich eingeschränkten Funktionsniveaus sozial benachteiligt sind, zuzulassen sind.

Voraussetzung hierfür ist eine Kooperationsvereinbarung mit einem SPZ, einem MZEB, einem sozialpädiatrischen Dienst, einer Einrichtung der Sucht- bzw. Krisenhilfe oder einer vergleichbaren Einrichtung (z.B. der Eingliederungshilfe oder der Wohnungslosenhilfe).

In der Praxis wurde von der neuen Ermächtigungsregelung bislang jedoch kaum Gebrauch gemacht.

Wir freuen uns daher sehr, dass Cornelia Metge, Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer, uns bei dem Online-Fachgesprächs in die neue Ermächtigungsregelung einführen, offene Fragen beantworten und uns erläutern wird, welche Möglichkeiten die Regelung für diakonische Einrichtungen und Dienste bietet.

Anschließend möchten wir gern gemeinsam mit Ihnen diskutieren, wie wir die neue Ermächtigungsregelung umsetzen, fördern und unterstützen und die psychotherapeutische Versorgung vulnerabler Personengruppen verbessern können.

Wir danken Ihnen für eine Anmeldung bis zum 30. September 2026.

Wir freuen uns auf den gemeinsamen Austausch und die Diskussion!

Katharina Ratzke & Maike Grube

 

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