Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention

Auf dem richtigen Weg - mit Blick auf das, was noch fehlt

Dr. Jutta Ataie | 31.07.2026

Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention hat das Bundesministerium für Gesundheit einen aktualisierten Gesetzentwurf vorgelegt. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode lag ein entsprechender Referentenentwurf vor, der nach dem Kabinettsbeschluss im Dezember 2024 aufgrund des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode nicht mehr parlamentarisch beraten werden konnte. Mit dem nun vorliegenden Entwurf wird das Vorhaben erneut aufgegriffen.

Die Diakonie Deutschland begrüßt ausdrücklich, dass damit der Aufbau einer nationalen Suizidprävention konsequent weiterverfolgt und erstmals auf eine bundesgesetzliche Grundlage gestellt werden soll. Besonders hervorzuheben ist, dass der Entwurf Suizidprävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe versteht und Vernetzung, Koordination sowie das Zusammenwirken unterschiedlicher Akteure in den Mittelpunkt stellt.

Gleichzeitig macht der Referentenentwurf deutlich, dass der Aufbau einer wirksamen nationalen Suizidprävention erst am Anfang steht. Aus Sicht der Diakonie Deutschland besteht daher an mehreren Stellen noch Weiterentwicklungsbedarf.

Eine Stellungnahme, die gemeinsam entstanden ist

Die Stellungnahme der Diakonie Deutschland entstand in einem intensiven Abstimmungsprozess. Kolleginnen und -kollegen aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Diakonie auf Bundes- und Landesebene brachten ihre Erfahrungen und ihre fachliche Expertise in den Entstehungsprozess ein. Gleichzeitig fand ein enger Austausch mit den Fachkolleginnen und -kollegen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), der TelefonSeelsorge, der Evangelischen Konferenz für Familien- und Lebensberatung (EKFuL) sowie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) statt.

Die enge Zusammenarbeit hat einmal mehr gezeigt, wie breit das fachliche Netzwerk der Suizidprävention bereits heute aufgestellt ist – und wie wichtig dieser gemeinsame Blick auf den Gesetzentwurf war. Ziel war es, die unterschiedlichen Perspektiven zu einer gemeinsamen Position der Diakonie Deutschland zusammenzuführen.

Worum es der Diakonie Deutschland besonders geht

Die Stellungnahme würdigt ausdrücklich den politischen Anspruch des Gesetzentwurfs. Gleichzeitig macht sie deutlich, dass eine wirksame Suizidprävention mehr braucht als neue Koordinierungsstrukturen.

Im Mittelpunkt stehen deshalb insbesondere folgende Anliegen:

Eine der zentralen Botschaften der Stellungnahme lautet:

Suizidprävention beginnt nicht erst mit neuen Koordinierungsstrukturen. Sie beginnt überall dort, wo Menschen in belastenden Lebenssituationen verlässliche Beziehungen, Beratung und konkrete Unterstützung erfahren.

Deshalb wird sich der Erfolg des Gesetzes letztlich daran messen lassen, ob die bereits bestehenden Hilfen langfristig erhalten, finanziell abgesichert und verbindlich miteinander vernetzt werden.

Weiterführende Dokumente

Die vollständige Stellungnahme der Diakonie Deutschland, der EKFuL, des Kommissariats der deutschen Bischöfe und des des Deutschen Caritasverbandes, der Telefonseelsorge Deutschland sowie der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit sind hier abrufbar:

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