© Diakonie/Kathrin Harms
Gemeinsame Pressemitteilung

Diakonie und DEVAP kritisieren unsoziale Sparvorschläge in der Pflege

05.05.2026

Die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) warnen vor massiven Einschnitten für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Pflegeanbieter durch die geplante Pflegereform. In einer gemeinsamen Erklärung kritisieren die Verbände die aktuellen Vorschläge für Einsparungen: Das ist ein Bruch mit den Zusagen aus dem Koalitionsvertrag, erklärt Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik bei der Diakonie Deutschland. Diese Pläne sind weit weg von der im Koalitionsvertrag angekündigten nachhaltigen Stabilisierung der Pflegeversicherung, sagt Anna Leonhardi, Mitglied des Vorstandes des DEVAP. Stattdessen zeige sich eine rein einnahmenorientierte Politik, die die Versorgungssicherheit der Pflegebedürftigen und die Existenz tarifgebundener Einrichtungen gefährde.

Besonderes Augenmerk richten die Verbände auf die geplante Begrenzung der Tarifrefinanzierung der Pflege. „In Zeiten des Fachkräftemangels in der Pflege will die Bundesregierung auf Kosten der Bezahlung der Pflegekräfte sparen. Das gefährdet die Existenz von zahlreichen Pflegediensten und kann unmöglich Ziel der Bundesregierung sein“, sagt Diakonie-Bundesvorständin Ronneberger. In der jüngst beschlossen Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist bereits die Begrenzung der Tarifrefinanzierung in der häuslichen Krankenpflege auf die Grundlohnrate festgelegt worden. Das bedeutet, dass die Vergütungen der Pflegekräfte nur so weit refinanziert werden, wie die beitragspflichtigen Gehälter im Durchschnitt bei allen Menschen gestiegen sind, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Diakonie Deutschland und DEVAP gehen davon aus, dass ähnliche Maßnahmen auch für andere Angebote der ambulanten und stationären Pflege in der Pflegeversicherung geplant sind. Ganz praktisch würde dieser Schritt bedeuten, dass Anbieter von Pflege, die ihre Mitarbeitenden tariflich bezahlen, Defizite erwirtschaften und diese selbst ausgleichen müssten. „Keine Refinanzierung von Tarifzahlungen steht klar im Widerspruch zum Tariftreuegesetz. Gemeinnützige Träger arbeiten nicht gewinnorientiert. Sie haben keine Rücklagen, um die nicht refinanzierbaren Vergütungsanteile zu bezahlen. Sie müssten dann notwendige Angebote in der häuslichen Krankenpflege abbauen. Wir brauchen eine verlässliche Refinanzierung auch von Tarifen“, so die Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. 

Auch über die Sparpläne in der stationären Pflege zeigen sich die Verbände sehr besorgt. Wenn Leistungszuschläge später gewährt werden, würde das zu dauerhaft höheren Eigenanteilen führen. Anna Leonhardi, Mitglied des Vorstandes des DEVAP, sieht darin ein fatales gesellschaftliches Zeichen. „Hier kommen zwei Dinge zusammen: Immer mehr Menschen werden pflegebedürftig. Gleichzeitig fürchten sich die Menschen vor dem eigenen Armutsrisiko und auch dem ihrer An- und Zugehörigen durch die hohen Pflegekosten. Wenn die Bundesregierung das wirklich umsetzt, gefährdet das die Demokratie“, sagt Leonardi. Außerdem würden hier Kosten nicht vermieden, sondern in Richtung kommunaler Sozialhilfehaushalte lediglich verschoben, weil noch mehr Menschen auf staatliche Hilfen zur Pflege angewiesen wären. „Die geplante Verschärfung der Zugangskriterien in die Pflegegrade 1 und 2 stehen ebenso diametral zu den Inhalten des Koalitionsvertrages und auch zu den Eckpunkten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe von Dezember 2025“, so Leonhardi weiter. Gerade die Pflegegrade 1 und 2 hätten einen präventiven Charakter, weil sie helfen, dass Menschen so unterstützt werden, dass sie möglichst lange in der eigenen Häuslichkeit leben können. „Wenn Menschen jetzt erst später diese Leistungen bekommen, konterkariert das komplett den Sinn und Zweck von präventiven Pflegeangeboten und widerspricht den im Koalitionsvertrag angekündigten Ziel, die ambulante und häusliche Pflege zu stärken“, so Leonhardi. 

Die Verbände fordern die Bundesregierung auf, die Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einzulösen, statt ein Sparpaket zulasten der Pflegebedürftigen und Mitarbeitenden zu schnüren. Als notwendige Sofortmaßnahmen nennen Diakonie und DEVAP unter anderem die Überführung der Behandlungspflegekosten in die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V), die Erstattung verbliebener Coronakosten, sowie die Herausnahme der Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen der Bewohnerinnen und Bewohner. Langfristig sei eine verbindliche Roadmap in Form eines „Masterplans“ erforderlich, um eine sozial gerechte Finanz- und Strukturreform umzusetzen und die Langzeitpflege nachhaltig zu sichern.

 

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Kontakt

© Hermann Bredehorst

Kathrin Klinkusch

Pressesprecherin

030 652111780

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