Illustration Hilfe Arbeitslose, Armut und soziale Ausgrenzung
© Diakonie/Francesco Ciccolella
Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch:

„Wir brauchen eine armutsfeste Alterssicherung“

Alterssicherungskommission legt Abschlussbericht vor

23.06.2026

Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat heute ihren Abschlussbericht vorgelegt. Dazu erklärt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch:  

„Wir brauchen endlich eine armutsfeste Alterssicherung, mit einer gerechten Lastenverteilung zwischen den Generationen und echter Geschlechtergerechtigkeit. Es ist gut, dass sich die Kommission klar in diesem Sinne positioniert hat. Grundsicherung, Grundrente und Rente müssen besser aufeinander abgestimmt sein. Rentenansprüche für Menschen mit geringen Einkommen müssen aufgestockt, verdeckte Altersarmut überwunden und Antragswege für alle armutsbezogenen Hilfen im Alter unkomplizierter werden. Daran wird die Diakonie die Rentenreform der Bundesregierung messen.“  
 
Schuch unterstreicht: „Wer ein Leben lang an unserer Gesellschaft mitwirkt, verdient im Alter finanzielle Sicherheit. Diese solidarische Zusicherung stärkt ganz wesentlich den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie. Sie darf nicht ausgehöhlt werden.“  
 
Schuch zufolge geht es bei einer zukunftssicheren Rente um mehr als nur um finanzielle Machbarkeit: „Es geht vor allem auch um die Anerkennung von Lebensleistung.“ Doch die Realität sehe anders aus: „Prekäre Beschäftigung, Phasen der Erwerbslosigkeit, Pflege oder die Erziehung von Kindern führen schon heute oft direkt in die Altersarmut. Bisher gehen diese Ungleichgewichte vor allem zu Lasten von Frauen. Dabei leisten sie den Großteil der Sorgearbeit. Gleichzeitig sind sie am stärksten von Altersarmut bedroht.“  
 
Darum seien grundlegende Reformen notwendig: „Jede Form der Erwerbstätigkeit sollte konsequent zur gesetzlichen Altersvorsorge beitragen. Das Ungleichgewicht zwischen Grundsicherung im Alter und Rentenansprüchen muss neu austariert werden. Die bestehende Grundrente greift zu kurz, da sie an strenge Zugangskriterien gekoppelt ist. Pflege- und Erziehungszeiten müssen neubewertet werden“, so Schuch.  
 
Langjährige Erwerbstätigkeit und Care-Arbeit müsse zu einer Alterssicherung führen, die das Grundsicherungsniveau substanziell übersteige: „Wer im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist, muss mindestens einen Freibetrag für die gesetzliche Altersvorsorge bekommen“, so Schuch. „Wir begrüßen, dass die Rentenkommission diese zentrale Forderung der Diakonie aufgenommen hat. Es muss zukünftig gelten: jeder Euro Rentenbeitrag muss im Alter zu höheren Ansprüchen führen. Es ist nicht hinnehmbar, wenn Menschen substanzielle Beiträge leisten, die Grundrentenschwelle aber nicht erreichen und dann im Alter genauso dastehen, als hätten sie gar nicht in die Rentenversicherung einbezahlt. Darum ist der Freibetrag für die gesetzliche Rente in der Grundsicherung für die Menschen existenziell wichtig.“

Weitere Informationen

Kontakt

© Hermann Bredehorst

Kathrin Klinkusch

Pressesprecherin

030 652111780

Diese Seite empfehlen