Diakonie Deutschland zu den Empfehlungen der Sozialstaatskommission
Vorschläge gehen in die richtige Richtung
27.01.2026
Die Diakonie Deutschland bewertet die Reformvorschläge der Kommission zur Modernisierung des Sozialstaates als weitgehend positiv. Die Empfehlungen sind grundsätzlich geeignet, existenzsichernde Leistungen einfacher, bürgerfreundlicher und effizienter zu gestalten.
Dazu erklärt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch: „Die Reformvorschläge der Sozialstaatskommission sind ambitioniert. Die Kommission duckt sich nicht weg hinter einer Reihe von möglichen Lösungen, sondern formuliert geeinte Vorschläge. Das allein zeigt, dass sie die Bedeutung eines gut funktionierenden Sozialstaats für das Vertrauen in Staat und Demokratie ernst nimmt. Wichtig ist, dass es bei der Umsetzung der Vorschläge wie von der Kommission angekündigt tatsächlich nicht zu Leistungskürzungen kommt, vor allem für Menschen mit geringem Einkommen.“
Die Diakonie Deutschland hatte der Sozialstaatskommission vorgeschlagen, ortsnahe Erstanlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger sowie einfachere Zugänge zu Leistungen zu schaffen. Beides findet sich in den Empfehlungen der Kommission wieder. Rüdiger Schuch: „Die geplante umfassende Digitalisierung des Sozialstaats wird für viele Menschen Zugänge zu Leistungen vereinfachen, für einen Teil baut sie dagegen Hürden auf. Wir werden immer wieder darauf hinweisen, dass der Zugang aller Menschen zu Behörden und sozialen Leistungen im Blick sein muss.“
Die Diakonie Deutschland sieht in einigen Vorschlägen der Sozialstaatskommission das Risiko von Leistungsverschlechterungen und prüft diese im Detail kritisch. So bewertet sie auch den Vorschlag kritisch, die Arbeitnehmerfreizügigkeit für EU-Bürgerinnen und -Bürger an eine vollzeitnahe oder Vollzeitbeschäftigung sowie an eine Mindestbeschäftigungsdauer zu koppeln.
„Die Verantwortung liegt eher bei den deutschen Arbeitgebern, die teilweise versuchen, Sozialversicherungsbeiträge zu umgehen, anstatt ausreichende Vollzeitstellen anzubieten. Schlechte Arbeitsbedingungen und prekäre Arbeitsverträge sollten nicht den EU-Bürgerinnen und -Bürgern angelastet werden.“
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