Stellungnahme zum 13. SGB II-Änderungsgesetz (Neue Grundsicherung)

Am 23. Februar findet die Bundestagsanhörung zur „Neuen Grundsicherung“ statt. Der Gesetzentwurf formuliert das Ziel, die Zahl der Leistungsberechtigten im SGB-II-Leistungsbezug deutlich zu reduzieren. Die Diakonie Deutschland hält die im Entwurf enthaltenen Regelungen dafür nicht geeignet. Die Regelungen stellen eine Abkehr von einer Unterstützung und Begleitung auf Augenhöhe dar. Sie beenden den von der Diakonie Deutschland mit der Einführung des Bürgergeldes begrüßten Paradigmenwechsel im SGB II.

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