Stellungnahme zur Abschaffung der „Turboeinbürgerung“

Die Diakonie Deutschland hat sich mit einer Stellungnahme zur geplanten Abschaffung der „Turboeinbürgerung“ am Gesetzgebungsprozess beteiligt. Die erst Ende März 2024 eingeführte Einbürgerung für herausragend integrierte Personen („Turboeinbürgerung“) ermöglicht die Einbürgerung bereits nach einer Voraufenthaltszeit von 3 Jahren, wenn neben besonderen Integrationsleistungen das Beherrschen der deutschen Sprache (Stufe C 1) nachgewiesen wird und der Lebensunterhalt – ohne Inanspruchnahme öffentlicher Transferleistungen - nachhaltig gesichert ist.

Aus Sicht der Diakonie Deutschland ist dieser Vorschlag integrationspolitisch verfehlt. Durch die „Turboeinbürgerung“ werden Integrationsanreize gesetzt und Deutschland als Einwanderungsland für ausländische Fachkräfte attraktiver gemacht. Zudem wirkt die Regelung demokratiestärkend und verwaltungsentlastend. Für den Fall, dass das Gesetz dennoch beschlossen werden soll, hat die Diakonie Deutschland einen konkreten Änderungsvorschlag eingebracht. Dieser betrifft laufende Verfahren durch eine Stichtagsregelung.

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Kontakt

Falko Behrens
©Diakonie/Hermann Bredehorst

Falko Behrens

Juristischer Referent Asyl- und Migrationsrecht

030 652111889

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