Diakonie gibt Stellungnahme zur Notfallreform ab
Notfallversorgung auch für Menschen in akuten psychischen Krisen und Nicht-Versicherte verbessern
Die geplante Reform der Notfallversorgung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer bundesweit einheitlichen und gerechten Versorgung für alle Hilfesuchenden. In ihrer heute eingereichten Stellungnahme begrüßt die Diakonie Deutschland die Reform, mahnt jedoch an, psychisch erkrankte Menschen sowie Personen ohne Krankenversicherung konsequenter zu berücksichtigen.
Psychische Krisen: Rund-um-die-Uhr-Hilfen fehlen weiterhin
Laut der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde ist in Deutschland jede vierte erwachsene Person im Laufe eines Jahres von einer psychischen Erkrankung betroffen. Doch die Notfallversorgung in Deutschland ist darauf nicht eingestellt. Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Menschen in akuten psychischen Krisen brauchen eine auf sie abgestimmte Hilfe. Es fehlen ambulante Hilfestrukturen, die rund um die Uhr erreichbar sind und die auch zu den Erkrankten gehen. Diese Angebote sollten flächendeckend aufgebaut und in die medizinische Notfallversorgung integriert werden, damit Hilfesuchende schnell die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Deshalb muss der Anspruch auf medizinische Notfallrettung ausdrücklich auch die Notfallhilfe in akuten psychischen Krisen umfassen – zusätzlich zu Notfallmanagement, notfallmedizinischer Versorgung und Notfalltransport.“ So können unnötige Krankenhausaufenthalte vermieden oder indizierte Behandlungen beziehungsweise andere Maßnahmen frühzeitig eingeleitet werden. Psychisches Leiden und mögliche höhere Behandlungskosten lassen sich so teilweise reduzieren.
Sprachmittlung sichern – Zugang für alle gewährleisten
Sprachbarrieren sind ein großes Problem in der Notfallversorgung. Damit fehlende Deutschkenntnisse den Zugang zur Notfallbehandlung nicht weiter erschweren, müssen Integrierte Notfallzentren, Akutleitstellen und Rettungsleitstellen verlässlich Sprachmittlungsmöglichkeiten bereitstellen. Sprachmittlung ist entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden, kann Unter- und Fehlversorgung verhindern und längerfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen entgegenwirken. Ein gesetzlicher Anspruch auf Sprachmittlung ist ein wichtiger Schritt, um allen Menschen einen diskriminierungsfreien Zugang zur gesundheitlichen Versorgung zu ermöglichen.
Notfallversorgung für Menschen ohne Krankenversicherung
Krankenhäuser sind im medizinischen Notfall dazu verpflichtet, Hilfe zu leisten. Versorgen sie Hilfesuchende ohne Krankenversicherung, können sie rückwirkend eine Kostenübernahme beim Sozialamt beantragen. In der Praxis werden die Kosten jedoch so gut wie nie erstattet. Die Diakonie Deutschland fordert daher eine Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen, damit Krankenhäuser ihre Aufwendungen erstattet bekommen. Zudem ist die Einrichtung eines Härtefallfonds notwendig, der die Kommunen bei der Finanzierung der Notfallbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherung unterstützt.
Hintergrund zur Reform
Aus Sicht der Diakonie Deutschland ist eine bessere Vernetzung des vertragsärztlichen Notdienstes, der Notaufnahmen von Krankenhäusern und der Rettungsdienste dringend notwendig. Sie unterstützt daher ausdrücklich die Einführung der Integrierten Notfallzentren und die bessere Vernetzung von Akut- und Rettungsleitstellen. Auch die Anerkennung der medizinischen Notfallrettung als Bestandteil der Gesundheitsversorgung ist richtig, da diese weit über eine reine Transportleistung hinausgeht.
Weitere Informationen
- Forderungspapier zum Anspruch auf Sprachmittlung im Gesundheitswesen, 2023
- Dokumentation eines Online-Fachgesprächs „Digitale Sprachmittlungs-Tools im Krankenhaus
- Petition an den deutschen Bundestag: Medizinische Notfallversorgung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz sichern
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Stellungnahme zur Notfallreform PDF (149 KB)