27.03.2023

Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Die Diakonie Deutschland hat sich mit einer Stellungnahme am Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung beteiligt.

Es wird deutlich, dass der Gesetzgeber bestehende Hürden im Bereich der Bildungs- und Erwerbsmigration an vielen Stellen abbauen möchte. Gleichwohl bleiben – jedenfalls nach bisherigem Stand - langjährige Forderungen der Diakonie unberücksichtigt.

So ist keine Verbesserung im Hinblick auf einen Spurwechsel in Aufenthalte zwecks Bildung und Erwerbstätigkeit für geduldete Personen zu erwarten. Auch für Familienangehörige von (potentiellen) Fachkräften werden keine erleichterten Einreisebedingungen geschaffen. Diese werden es also auch zukünftig aufgrund der hohen Anforderungen an Wohnraum und Lebensunterhalt überwiegend schwer haben, ihre arbeitsaufnehmenden Partner:innen zu begleiten.

Die geplante Einführung einer Chancenkarte für Arbeitssuchende nach einem Punktesystem ist grundsätzlich zu begrüßen. Auch bei dieser sind jedoch keine Erleichterungen bei der Lebensunterhaltssicherung vorgesehen - nicht einmal bei Personen mit anerkanntem Berufsabschluss, die die deutsche Sprache beherrschen und Berufserfahrungen z. B. in der Kinderbetreuung oder Pflege mitbringen. In der Praxis wird die Chancenkarte für Arbeitssuchende unserer Einschätzung nach nicht ausreichend greifen.

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