In leichter Sprache: Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung
Seit dem 1. Juni 2017 gibt es eine neue Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung.
Seit dem 1. Juni 2017 gibt es eine neue
Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung.
Das heißt kurz: DWMV.
In der DMWV stehen die Regeln
für den Werkstattrat.
Und für die Frauenbeauftragte.
Es gibt 3 Hefte:
1. Regeln für den Werkstatt-Rat
2. Die Wahl vom Werkstatt-Rat
3. Die Frauen-Beauftragte
Die drei Hefte gibt es hier
Neue Regeln für die Diakonie-Mitwirkungs-Verordnung wegen Corona
Es gibt neue Regeln für den Werkstatt-Rat.
Wegen Corona.
Die neuen Regeln stehen im Info-Blatt DWMV Neue Regeln wegen Corona.
Das Info-Blatt gibt es hier
Muster-Geschäfts-Ordnung für die Vermittlungs-Stelle
In jeder Werkstatt soll es eine Vermittlungs-Stelle geben.
Die Vermittlungs-Stelle hilft, wenn es Streit gibt.
Zwischen dem Werkstatt-Rat und der Leitung.
In der Geschäfts-Ordnung steht
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Das macht die Vermittlungs-Stelle.
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Diese Personen arbeiten in der Vermittlungs-Stelle.
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So arbeiten die Personen.
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So wird diese Arbeit bezahlt.
In der Muster-Geschäfts-Ordnung für die Vermittlungs-Stelle steht
So schreibt man die Geschäfts-Ordnung.
Das muss in der Geschäfts-Ordnung stehen.