Digitalisierung in der Pflege
Die Digitalisierung kann dazu beitragen, Pflegekräfte zu entlasten, Abläufe zu vereinfachen und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen und Angehörigen zu verbessern. Entdecken Sie hier praktische digitale Lösungen und Hilfen rund um das Thema Pflege.
Digitale Lösungen in der Pflege – das Wichtigste für pflegebedürftige Menschen und Angehörige
Digitalisierung erleichtert die Pflege und stärkt Ihre Selbstständigkeit im Alltag.
Die Digitalisierung kann Ihr Leben und das Ihrer Angehörigen erleichtern. Moderne technische Lösungen sorgen dafür, dass Sie länger selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben und sich auf eine sichere Pflege verlassen können. Mit digitalen Technologien wie Videokommunikation können Sie und Ihre Angehörigen unkompliziert mit Pflegediensten in Kontakt treten.
Sie profitieren von einer sicheren digitalen Kommunikation mit Arztpraxen, Apotheken, Pflegediensten sowie Therapeutinnen und Therapeuten. So können Fragen schnell geklärt und Absprachen getroffen werden.
Die elektronische Patientenakte (ePA): Gesundheitsdaten auf einen Blick
In der elektronischen Patientenakte (ePA) werden wichtige Gesundheitsdaten und Dokumente wie Arztbriefe, Befunde oder Medikationspläne sicher und digital gespeichert.
Die ePA ist ein wichtiger Baustein für die digitale Pflege. Alle gesetzlich Versicherten in Deutschland erhalten automatisch eine ePA von ihrer Krankenkasse – es sei denn, sie widersprechen ausdrücklich.
Vorteile der ePA für Pflegebedürftige und Angehörige
Mit der ePA ist es möglich, dass alle an Ihrer Versorgung beteiligten Personen – zum Beispiel Hausärztinnen und -ärzte, Fachärztinnen und -ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und Pflegeeinrichtungen – schnell und gezielt auf Ihre aktuellen Gesundheitsinformationen zugreifen können. Das bedeutet:
- Zeitersparnis: Wichtige Daten sind direkt digital verfügbar.
- Vermeidung von Doppeluntersuchungen: Ärztinnen und Ärzte sehen auf einen Blick, welche Untersuchungen bereits gemacht wurden.
- Sicherheit bei Medikamenten: Die ePA hilft, Wechselwirkungen von Medikamenten frühzeitig zu erkennen.
- Mehr Überblick in der Pflege: Ihr Pflegeteam kann Einblick in notwendige Informationen erhalten. So kennen die Mitarbeitenden immer Ihre aktuellen Medikationen und Behandlungen.
Wer kann helfen und wer darf verwalten?
Neben der eigenständigen Nutzung können Sie die Verwaltung der ePA auch einer Vertrauensperson übertragen. Diese Person braucht dafür ebenfalls eine ePA-App, muss aber keine gesetzliche Betreuung oder Vertretung besitzen.
Tipp: Unterstützung bei der dauerhaften Freigabe Ihrer ePA für bestimmte Personen oder Einrichtungen bietet unsere Handreichung zur Freigabe der elektronischen Patientenakte in der Pflege.
E-Rezept einlösen: Flexibel und sicher zu Ihren Medikamenten
Das E-Rezept macht das Einlösen von Medikamenten einfacher und flexibler.
Sie können Rezepte digital per App (zum Beispiel der offiziellen E-Rezept-App der gematik), mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte oder auf Wunsch auch weiterhin als Papierausdruck von der Arztpraxis erhalten – dieser Anspruch ist gesetzlich garantiert. Alle wichtigen Informationen zur Verordnung sowie ein Rezeptcode sind auf dem Ausdruck enthalten, der auch ohne Unterschrift gültig ist. In der Apotheke wird der Code einfach gescannt und Sie erhalten Ihre Medikamente genauso unkompliziert wie beim Einlösen mit der Gesundheitskarte.
Tipp: Auch Angehörige oder Pflegepersonen können das E-Rezept in der Apotheke für Sie einlösen – entweder mit dem Papierausdruck oder der Gesundheitskarte.
Digitale Assistenzsysteme: Mehr Selbstständigkeit und Sicherheit im Alltag
Digitale Assistenzsysteme sorgen für mehr Selbstständigkeit und Entlastung im Pflegealltag.
Digitale und technische Hilfsmittel – sogenannte Assistenzsysteme – können Sie dabei unterstützen, Ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität zu erhöhen. Sie entlasten sowohl pflegebedürftige Menschen als auch Pflegende im Alltag.
Typische Beispiele sind:
- Hausnotrufsysteme: Mit einem Knopfdruck im Notfall schnell Hilfe holen, wie zum Beispiel über den Hausnotruf der Johanniter.
- Lichtsteuerung: Lampen lassen sich bequem per App oder Sprachbefehl bedienen.
- Digitale Tablettenboxen: Erinnern automatisch an die Einnahme von Medikamenten.
Wenn Sie sich einen Überblick über technische Unterstützungsmöglichkeiten verschaffen möchten, finden Sie Informationen zum Beispiel bei den Zukunftszentren oder Sie können verschiedene Lösungen in barrierefreien Musterwohnungen ausprobieren. Eine Musterwohnung in Ihrer Nähe finden Sie in der bundesweiten Übersicht für Musterwohnungen. Dort können Musterwohnungen teilweise auch virtuell besichtigt werden.
Digitalisierung in der Pflege: Wie entlastet Digitalisierung Sie als Pflegekraft im Alltag?
Digitale Technologien entlasten Pflegekräfte und schaffen mehr Zeit für das, was wirklich zählt: gute Pflege.
Digitale Technologien bieten Ihnen als Pflegekraft zahlreiche Möglichkeiten, die tägliche Arbeit zu erleichtern, Zeit zu sparen und die Versorgungsqualität zu steigern. Durch digitale Lösungen wird Pflege moderner, effizienter und attraktiver. Hier erfahren Sie, wo Digitalisierung Sie im Berufsalltag konkret unterstützen kann.
Ob Dokumentation, Kommunikation, Abrechnung oder innovative neue Anwendungen – die Bandbreite digitaler Lösungen wächst stetig. Welche Bereiche für Sie besonders relevant sind und wie Sie davon profitieren können, zeigt Ihnen die folgende Übersicht. So finden Sie schnell die passenden Ansätze für Ihren Arbeitsalltag.
Telematikinfrastruktur (TI): Die digitale Basis
Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteure im Gesundheitswesen sicher und ist Voraussetzung für die digitale Pflege.
Die Telematikinfrastruktur (TI) bildet das Rückgrat der digitalen Pflege. Die Plattform für digitale Gesundheitsanwendungen in Deutschland ermöglicht den sicheren Austausch aller relevanten Gesundheitsdaten und verbindet Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken und Pflegeeinrichtungen. Alle Daten in der TI sind durch eine mehrstufige Sicherheitsarchitektur umfassend geschützt.
Was Pflegeeinrichtungen beim TI-Anschluss beachten sollten
Die verpflichtende Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) bis Juli 2025 stellte viele ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen vor neue Herausforderungen:
- Welche technischen Komponenten sind nötig?
- Was genau ist gesetzlich vorgeschrieben?
- Und wie kann man verschiedene Anbieter objektiv vergleichen?
Um den Auswahlprozess zu erleichtern, haben die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und der Fachverband Informationstechnologie in Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung (FINSOZ) ein übersichtliches Musterformular entwickelt. Mit diesem Formular lassen sich Angebote zur TI-Anbindung strukturiert bewerten und eine fundierte Entscheidung für einen Anbieter oder einen Anbieterwechsel treffen. Zusätzlich bietet die gematik eine Onboarding-Checkliste speziell für Leistungserbringer – darunter auch Pflegeeinrichtungen – an. Sie hilft Schritt für Schritt beim erfolgreichen Einstieg in die TI.
Elektronische Patientenakte (ePA): Alle Gesundheitsinfos auf einen Blick
Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) haben Pflegekräfte alle wichtigen Gesundheitsdaten schnell und sicher im Blick.
Seit dem 29. April 2025 steht die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit für rund 73 Millionen gesetzlich Versicherte zur Verfügung. Die Krankenkassen richten die ePA automatisch für ihre Versicherten ein. Die ePA sammelt wichtige Dokumente wie Arztbriefe, Laborbefunde oder Medikationspläne und macht sie für alle berechtigten Personen sicher und zentral zugänglich - sofern die versicherte Person der elektronischen Patientenakte nicht widersprochen hat. So bekommen Sie als Pflegekraft schnellen Überblick über relevante Informationen – für bessere Versorgung und weniger Rückfragen.
KIM und TI-Messenger: Sicher kommunizieren und Daten austauschen
Mit KIM und TI-Messenger kommunizieren Pflegeeinrichtungen sicher, schnell und digital mit allen Beteiligten im Gesundheitswesen.
Mit KIM (Kommunikation im Medizinwesen) – einem sicheren E-Mail-Dienst – und dem TI-Messenger, einem speziell für das Gesundheitswesen entwickelten Messengerdienst, tauschen Sie Informationen digital, schnell und datenschutzkonform mit Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen aus. So werden wichtige Daten strukturiert und ohne die Gefahr von Übertragungsfehlern direkt zwischen den verschiedenen Softwaresystemen ausgetauscht. KIM und TI-Messenger ersetzen das Fax zunehmend als Kommunikationsstandard im Gesundheitswesen.
Die Adressen anderer Akteurinnen und Akteure finden Sie im Verzeichnisdienst der TI. Sprechen Sie Ihre Partnerinnen und Partner im Versorgungsnetzwerk an, unter welcher KIM-Adresse oder über welchen TI-Messenger Sie sie erreichen und wie gemeinsame Prozesse digital gestaltet werden können.
E-Abrechnung: Schnell und digital mit den Kassen abrechnen
Die Abrechnung mit Pflegekassen wird durch digitale Verfahren schneller, einfacher und papierlos.
Die Abrechnung mit Pflegekassen kann dank der Telematikinfrastruktur vollelektronisch erfolgen. Ab Dezember 2026 ist die Übermittlung via KIM für ambulante Pflegedienste verpflichtend. Bereits heute können Pflegesachleistungen, Leistungen ambulanter Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen digital abgerechnet werden.
Wenn Sie mehr über das Verfahren wissen möchten oder Unterstützung suchen, finden Sie Antworten auf häufige Fragen beim Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege des GKV-Spitzenverbands.
Videokommunikation & Telepflege: Beratung, Betreuung und Austausch digital gestalten
Videokommunikation und Telepflege machen Beratung, Betreuung und Zusammenarbeit flexibler, sicherer und effizienter.
Immer mehr Pflegeberatungen finden per Video statt – das ist bequem, flexibel und spart Zeit für alle Beteiligten. Seit Herbst 2024 können diakonische Pflegedienste und -einrichtungen unkompliziert in die Videoberatung einsteigen. Möglich wird das durch einen Rahmenvertrag mit einem zertifizierten Anbieter, der digitale Beratungen gesetzeskonform und nach evangelischem Datenschutz ermöglicht. Der Rahmenvertrag gilt bis Ende 2027 und sorgt für Planungssicherheit.
Wichtig zu wissen: Für Pflegeberatungen per Video schreibt der Gesetzgeber ausdrücklich die Nutzung besonders sicherer und geprüfter Systeme vor. Nur sie sind nach § 37 Abs. 3 SGB XI von den Pflegekassen anerkannt und abrechnungsfähig. Gängige Videodienste wie WhatsApp, Zoom oder Teams dürfen in diesem Zusammenhang nicht verwendet werden.
Digitale Kommunikation spielt aber nicht nur in der Pflegeberatung eine immer größere Rolle: Sie erleichtert auch die Anleitung von Mitarbeitenden und den Austausch mit Arztpraxen und Therapieeinrichtungen. All diese Formen digitaler Zusammenarbeit werden unter dem Begriff Telepflege zusammengefasst.
Eine Umfrage der Diakonie aus dem Herbst 2025 zeigt, dass viele Pflegeunternehmen planen, Videokommunikation noch breiter einzusetzen – insbesondere auch im Kontakt mit Angehörigen und anderen Akteuren im Gesundheitswesen. Der notwendige zertifizierte Videodienst steht allen Einrichtungen zur Verfügung, die dem Rahmenvertrag beitreten.
Tipp: Interessierte Pflegeunternehmen können sich an ihre Pflegereferentinnen und -referenten in den Diakonischen Landesverbänden wenden, um Unterstützung und alle nötigen Informationen zur Umsetzung zu erhalten.
Künstliche Intelligenz (KI) in der Pflege: Unterstützung für den Pflegealltag
Künstliche Intelligenz unterstützt Pflegefachkräfte bei Routinetätigkeiten und schafft mehr Zeit für individuelle Zuwendung.
KI-gestützte Anwendungen können Pflegefachkräfte entlasten, zum Beispiel durch sprachgesteuerte Dokumentation. KI kann Routineaufgaben übernehmen und so Zeit für zwischenmenschliche Pflege schaffen. Die Entscheidungshoheit bleibt immer bei Ihnen als Pflegefachperson – KI unterstützt, ersetzt aber nicht. Ziel ist es, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen so lange wie möglich zu erhalten und zu fördern.
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Innovative Unterstützung für die Zukunft
Digitale Pflegeanwendungen (DiPa) helfen, Alltagsfähigkeiten zu erhalten – zum Beispiel mit Apps für Gedächtnistraining, Bewegung oder Medikamentenerinnerung.
Es handelt sich um spezielle Softwarelösungen mit pflegerischem Nutzen. DiPa helfen dabei, Einschränkungen bei der Selbstständigkeit zu verringern oder Verschlechterungen vorzubeugen. Digitale Pflegeanwendungen können auch pflegerische Unterstützungsleistungen beinhalten.
Bislang sind noch keine DiPA in Deutschland zugelassen, die die gesetzlichen Vorgaben erfüllen – es lohnt sich jedoch, diesen Bereich im Blick zu behalten.
Zahlen & Fakten zur Digitalisierung in der Pflege
Die Digitalisierung nimmt Fahrt auf: Immer mehr Pflegeeinrichtungen nutzen digitale Anwendungen und profitieren von neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Die Digitalisierung prägt den Pflegealltag immer stärker – mit spürbaren Vorteilen für Pflegekräfte und Einrichtungen. Zahlreiche Innovationen verändern Prozesse, Kommunikation und Abrechnung Schritt für Schritt.
Immer mehr Bereiche der Pflege werden zunehmend digitalisiert:
- Der Gesetzgeber hat 2019 ein Förderprogramm für Digitalisierungsmaßnahmen aufgelegt.
- Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wurde beauftragt, „Aktenordner“ in der elektronischen Patientenakte (ePA) zu entwickeln, um strukturierte Dokumentenablage und einfacheren Zugriff zu ermöglichen. Dazu gehört bspw. auch der digitale Pflegeüberleitungsbogen.
- Seit Juli 2025 sind alle Pflegeeinrichtungen verpflichtet, sich an die TI anzuschließen.
- Der sichere Email-Dienst KIM und der TI-Messenger ersetzen immer mehr das Fax und können Daten übertragen, die automatisch in der Pflegedokumentation verarbeitet werden.
- Ambulante Pflegedienste können bereits die vollelektronische Abrechnung mit den Pflegekassen nutzen.
- Als Nächstes wird die Verordnung für Häusliche Krankenpflege ebenfalls auf digitale Verfahren umgestellt.
Zahlen auf einen Blick
Seit dem 1. Juli 2025 sind Pflegeeinrichtungen verpflichtet, alle Voraussetzung zur Anbindung an die TI und zum Zugriff auf die elektronische Patientenakte zu schaffen. Laut einer Umfrage zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) im Juni 2025 und einer Abfrage in diakonischen Einrichtungen (PDF, nicht barrierefrei) im April 2024:
- haben 87 % der Pflegeeinrichtungen in der Wohlfahrt (Stand Juni 2025) mit der Anbindung begonnen.
- nutzen 85 % der diakonischen Einrichtungen und Dienste bereits eine elektronische Pflegedokumentation (April 2024).
- erwarten 75 % der diakonischen Häuser durch digitale Lösungen eine verbesserte Koordination (April 2024).
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist gemäß § 341 Abs. 8 SGB V für alle vollstationären, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen verpflichtend. Für Hospize und die Eingliederungshilfe gibt es noch keine Pflicht zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Ausstattung und Betrieb werden gemäß § 106b SGB XI refinanziert. Weitere Informationen zu Finanzierungsvereinbarungen finden Sie beim GKV-Spitzenverband. Nach § 332a Abs. 2 SGB V dürfen in der pflegerischen Versorgung für die Nutzung weiterer TI-Komponenten keine Zusatzkosten entstehen – unabhängig vom gewählten Anbieter.
Positionen und Forderungen der Diakonie zur Digitalisierung in der Pflege
Die Diakonie setzt sich dafür ein, dass Digitalisierung in der Pflege echte Entlastung schafft, Bürokratie reduziert und die Versorgung von Pflegebedürftigen wirklich verbessert.
Digitale Technologien bieten große Chancen, insbesondere bei der Automatisierung von Verwaltungs- und Organisationsaufgaben. So können pflegeferne Tätigkeiten effizienter erledigt werden, was Ressourcen freisetzt und das Pflegepersonal entlastet. Das Ziel: Mehr Zeit und bessere Bedingungen für die direkte Versorgung – und damit eine höhere Attraktivität des Pflegeberufs.
Allerdings gehen mit der Digitalisierung auch Herausforderungen einher:
- Viele Einrichtungen schrecken vor Investitionen in digitale Technologien zurück, weil sie hohe Kosten haben, die bislang oft nicht refinanziert werden können.
- Personalmangel erschwert die konzeptionelle und technische Weiterentwicklung, zumal neue Lösungen in der Erprobung meist mehr Personal binden und zusätzlich IT-Expertise benötigt wird.
- Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch keine Nachweise für eine tatsächliche Effizienzsteigerung durch Digitalisierung in der Pflege; laut einer Analyse zur digitalen Dividende in der Pflege, durchgeführt von der Friedrich-Ebert-Stiftung im April 2025, ist die Wirkung von digitalen Anwendungen mit Blick auf eine Entlastung von Pflegekräften widersprüchlich.
Entscheidend ist daher:
Die digitale Transformation der Pflege muss sich stets an der fachlichen Weiterentwicklung der Pflegearbeit und einer echten Verbesserung der Versorgungsqualität orientieren – und darf nicht vor allem von ökonomischen Aspekten bestimmt werden.
Für eine erfolgreiche digitale Transformation in der Pflege fordert die Diakonie:
- Verlässliche Rahmenbedingungen für den Einsatz digitaler Technologien
- Sicherstellung einer angemessenen Finanzierung von Digitalisierungsmaßnahmen
- Berücksichtigung von Mehrbelastungen in der Einführungsphase neuer Technologien
- Eine lückenlose Netzabdeckung und zuverlässigen Internetzugang in allen Regionen
- Konsequente Entbürokratisierung der Pflege durch digitale Hilfsmittel
Darüber hinaus spricht sich die Diakonie für die Entfristung der Videoberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI und die Aufnahme telepflegerischer Tätigkeiten in die Leistungskataloge von SGB V und SGB XI aus.
Ein besonderes Anliegen ist der Diakonie, dass die Pflege als größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen – und hier insbesondere die ambulante Pflege – deutlich stärker an politischen Entscheidungen beteiligt und sichtbar gemacht wird. Der Fokus darf nicht allein auf Pflegeheime gerichtet sein, sondern muss auch die Menschen in der häuslichen Pflege in den Blick nehmen.
Unsere zentralen Positionen finden Sie ausführlich im Impulspapier zur Digitalisierung in der Pflege aus diakonischer Sicht. Es zeigt, wie Digitalisierung Pflegequalität steigern, Mitarbeitende entlasten und bürokratische Prozesse vereinfachen kann – vorausgesetzt, die Rahmenbedingungen und Finanzierung sind angemessen geregelt.
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