Handreichung zur Freigabe der elektronischen Patientenakte in der Pflege
Diakonie Deutschland veröffentlicht Handreichung zur Freigabe der elektronischen Patientenakte für Pflegeteams
Einfach, sicher und praxisnah:
Die Diakonie Deutschland hat gemeinsam mit starken Partnern eine neue Handreichung zur elektronischen Patientenakte (ePA) veröffentlicht. Sie erklärt Schritt für Schritt, wie Pflegebedürftige ihre ePA dauerhaft für Pflegeteams und Pflegedienste freigeben können – ohne ständiges Einlesen der Gesundheitskarte.
Warum die elektronische Patientenakte in der Pflege wichtig ist
Seit 2025 haben alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten, wenn sie nicht widersprochen haben. Auch viele Privatversicherungen bieten ihren Versicherten die ePA an. Damit verfügen heute die meisten der über fünf Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland über eine ePA.
Die ePA ermöglicht allen an der Versorgung Beteiligten einen schnellen und gezielten Zugriff auf aktuelle Gesundheitsinformationen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen profitieren so von gut informierten Pflegeteams. Allerdings dürfen Pflegekräfte nur 90 Tage auf die ePA zugreifen, nachdem die elektronische Gesundheitskarte eingelesen wurde. Da Pflegeteams ihre Klient:innen meist über einen längeren Zeitraum betreuen, bedeutet das regelmäßige Einsammeln und erneutes Einstecken der Karten. Um diese aufwendige Praxis zu vermeiden, hat die Diakonie Deutschland nun eine Handreichung zur dauerhaften Freigabe der ePA für Pflegeteams veröffentlicht.
Was die Handreichung bietet
Die ePA-Handreichung erklärt in klarer Sprache die Registrierung in der elektronischen Patientenakte, die dauerhafte Berechtigung von Pflegeteams und die Einrichtung von Vertretungsregelungen. Die neue Handreichung führt Schritt für Schritt durch den gesetzlich vorgeschriebenen Prozess. Durch diese dauerhafte Freigabe entfällt für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegedienste das regelmäßige Einsammeln und Einstecken der Gesundheitskarte alle 90 Tage. Die Handreichung eignet sich ideal für Pflegeeinrichtungen, ambulante Dienste und Beratungsstellen. Sie kann vor Ort ausgelegt oder im Beratungsgespräch eingesetzt werden. Am Ende gibt es Platz für eigene Kontaktdaten der Einrichtung. Die Nutzung ist nicht auf diakonische Träger beschränkt – alle Interessierten können sie verwenden.
Gemeinsam mit starken Partnern entwickelt
Die Handreichung ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit wichtiger Partner aus Pflegepraxis, Technik und Verbänden. Die Diakonie Kahla und die Samariterstiftung brachten ihre praktischen Erfahrungen aus der Pflege ein. AOK, BITMARK und die PKV steuerten technische und versicherungsspezifische Expertise bei. Der Pflegesoftware-Anbieter CGM sorgte für die Perspektive der digitalen Pflegeverwaltung. Die gematik bestätigte die Inhalte. Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern und der Bundesverband der Diakonie Deutschland beteiligten sich an der inhaltlichen und fachlichen Abstimmung.
So erhalten Sie die Handreichung
Die neue Handreichung zur ePA-Freigabe kann ab sofort im Webshop der Diakonie Deutschland bestellt werden – in Paketen zu je 50 Exemplaren gegen eine kleine Schutzgebühr. Alternativ steht sie auch am Ende dieser Seite auch kostenfrei als PDF-Download zur Verfügung.
Fazit
Mit der neuen Handreichung zur elektronischen Patientenakte in der Pflege bietet die Diakonie Deutschland eine wertvolle Orientierungshilfe für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegeteams.