Assistierter Suizid und Suizidprävention
In Debatten erscheinen Suizidprävention und Suizidassistenz oft gegensätzlich. In der Praxis treffen sie auf dieselbe Realität: Menschen in tiefen Krisen. Die Diakonie setzt sich dafür ein, dass diese Menschen nicht allein bleiben.
28.04.2026
Suizidassistenz vs. Suizidprävention
Menschen, die über einen assistierten Suizid nachdenken, tun dies selten aus einem abstrakten Freiheitswunsch heraus. Meist steht dahinter eine konkrete Erfahrung von Überforderung, Angst, Einsamkeit, Kontrollverlust, körperlichem Leiden oder dem Gefühl, niemandem mehr zur Last fallen zu dürfen.
Die gesellschaftliche Debatte zeichnet oft Gegensätze zwischen Suizidprävention und Suizidassistenz. In der diakonischen Praxis hingegen wird deutlich: Hinter beiden Themen stehen Menschen in Grenzsituationen, die fragen, wie ihr Leben unter den gegebenen Umständen noch lebbar bleiben kann.
Selbstbestimmung verdient Respekt und muss in jedem Einzelfall ernst genommen werden. Zugleich lehren uns die Erfahrungen diakonischer Arbeit, dass nahezu jeder Sterbewunsch, auch der nach assistiertem Suizid, Ausdruck einer existenziellen Krise sein kann. Es gibt nicht nur den klaren Wunsch zu sterben, sondern auch den Wunsch, nicht mehr so weiterleben zu müssen. Damit verbunden ist oft der Wunsch nach Gemeinschaft, nach Gespräch und nach Begleitung.
Daneben gibt es Menschen, die sich als „lebenssatt“ erleben. Ihr Wunsch entspringt weniger Verzweiflung als einer nüchternen Bilanz: Das Wesentliche war da, das Kommende scheint nur noch Verlust zu bringen. Auch hier ist Suizidprävention nicht überflüssig, sondern anders gefragt: Sie richtet sich auf die leise Verarmung von Sinn, Beziehung und Zukunft – und darauf, wieder Räume zu öffnen, in denen auch ein spätes Leben Bedeutung haben kann.
Suizidprävention setzt genau hier an: Sie fragt nicht zuerst nach der Entscheidung, sondern nach der Not, aus der sie entsteht. Sie schafft Räume, in denen jemand sagen darf: „So wie es jetzt ist, halte ich es nicht mehr aus.“
Gleichzeitig stellt sich gesellschaftlich und politisch die Frage, wie mit dem Wunsch nach einem assistierten Suizid rechtlich und ethisch verantwortungsvoll umzugehen ist.
Gesetz, Ethik und gesellschaftliche Entwicklungen
Rechtliche und ethische Fragen rund um assistierten Suizid
Im Jahr 2024 haben sich in Deutschland 10.372 Menschen das Leben genommen. Das geht aus der Übersicht zu den Suizidzahlen 2024 des Nationalen Suizidpräventionsprogramms (NaSPro) und der Deutsche Akademie für Suizidprävention (DASP) hervor. Damit sterben weiterhin mehr Menschen durch Suizid (oft wird auch das Wort „Selbstmord“ verwendet) als jeweils durch Verkehrsunfälle, Drogen oder Gewaltverbrechen. Nachdem die Suizidzahlen über viele Jahre rückläufig waren, steigen sie seit 2021 wieder an.
Zugleich wächst die Zahl der assistierten Suizide deutlich. Fachleute gehen inzwischen davon aus, dass mehr als jeder zehnte Suizid in Deutschland mit Assistenz erfolgt. Dabei zeigt sich auch ein überproportionaler Anstieg bei Frauen, der neue Fragen nach den sozialen Bedingungen und Unterstützungsangeboten im Alter aufwirft.
Zugleich wird deutlich, dass Suizid heute besonders häufig im höheren Lebensalter vorkommt: Rund drei Viertel aller Suizide betreffen Menschen über 50 Jahren. Gleichzeitig ist Suizid für junge Menschen eine besonders gravierende Todesursache – bei den 10- bis unter 25-Jährigen gehört er auch im Jahr 2023 zu den häufigsten Todesursachen.
Ist assistierter Suizid in Deutschland erlaubt?
In Deutschland ist der Suizid selbst nicht strafbar. Auch die Hilfe dazu ist grundsätzlich nicht verboten. Allerdings muss der suizidwillige Mensch die Entscheidung für diese Hilfe freiverantwortlich getroffen haben und die Suizidhandlung selbst vornehmen. Darüber hinaus gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung, unter welchen Bedingungen ein assistierter Suizid erfolgen und organisiert werden darf.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 entschieden, dass das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehört. Zugleich hat es den Gesetzgeber aufgefordert, Regelungen zu schaffen, die sowohl die Selbstbestimmung schützen als auch Menschen vor Druck und vorschnellen Entscheidungen bewahren.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat eine intensive parlamentarische und gesellschaftliche Debatte ausgelöst.
Auch die evangelische Kirche in Deutschland und die Diakonie haben sich dazu positioniert. Die Diskussion darüber, wie in christlichen Einrichtungen der freie Wille von Menschen auch in einer solchen Grenzsituation zu respektieren ist, wird innerhalb von Kirche und Diakonie fortgeführt.
Verantwortungsvoll mit assistiertem Suizid umgehen – Ethische Aspekte und Orientierungshilfe
Die Frage nach einem assistierten Suizid berührt nicht nur rechtliche Aspekte, sondern auch grundlegende ethische Fragen: Wie können Selbstbestimmung und Schutz miteinander in Einklang gebracht werden? Welche Verantwortung tragen Angehörige, Einrichtungen und die Gesellschaft gegenüber Menschen in existenziellen Krisen?
Aktuelle öffentliche Debatten zeigen, wie stark diese Fragen Menschen bewegen. Die Berichterstattung im November 2025 über den selbstbestimmten Tod der Zwillinge Alice und Ellen Kessler hat erneut deutlich gemacht, wie sehr Fragen nach Würde, Autonomie und Begleitung am Lebensende die Öffentlichkeit bewegen.
Dabei geht es nicht nur um medizinische Fragen, sondern auch um soziale und spirituelle Begleitung von Menschen in Krisen, von Schwerkranken und Sterbenden.
Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch unterstreicht die Notwendigkeit, dass über wichtige ethische Themen wie Suizidprävention oder Suizidassistenz eine offene Debatte geführt werden müsse. Er stellt klar: „Uns ist es wichtig, dass Menschen in ihrer Einsamkeit, in Lebenskrisen und in ihrer Angst vor Schmerzen angesprochen, gehört und begleitet werden.“
Die Diakonie Deutschland hat 2020 – maßgeblich angestoßen durch den damaligen Diakonie-Präsidenten Ulrich Lilie – einen innerverbandlichen Diskussionsprozess eingeleitet. Er mündet in einen öffentlichen Vorschlag für eine gesetzlich und finanziell abgesicherte Suizidprävention in Deutschland.
Zugleich wurde eine Orientierungshilfe zum Umgang mit Sterbewünschen, suizidalen Gedanken und Wünschen nach Suizidassistenz erarbeitet und im Mai 2022 veröffentlicht. Sie lädt Begleitende, Beratende, Versorgende, Leitende in Diensten und Einrichtungen der Diakonie dazu ein, die eigene Haltung zu reflektieren und Orientierung im Umgang mit entsprechenden Anfragen zu gewinnen.
Suizidprävention stärken – Positionen von BAGFW und Ethikrat in Kürze
Aus diesen ethischen und gesellschaftlichen Diskussionen ergeben sich auch konkrete politische Forderungen und fachliche Empfehlungen zur Stärkung der Suizidprävention.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) macht sich ebenso wie die Diakonie Deutschland für Suizidprävention stark. Ihre Forderungen sind in dem Papier „Zentrale Forderungen der BAGFW zu den Inhalten eines Suizidpräventionsgesetzes“ (PDF) dargestellt.
Auch in der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates (PDF) nimmt die Suizidprävention einen hohen Stellenwert ein.
EKD: Schutz des Lebens als Leitgedanke
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) tritt seit Jahrzehnten unter dem Leitgedanken „Gott ist ein Freund des Lebens“ für den Schutz des Lebens ein. Auch in der aktuellen Debatte um die rechtliche Regulierung der Suizidbeihilfe – ausgelöst durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 – bekräftigt der Rat der EKD dieses Engagement und setzt sich für rechtliche Regelungen ein, die dem Schutz des Lebens dienen.
Zugleich gibt es innerhalb der EKD unterschiedliche, profilierte Einzelmeinungen, die die Bandbreite der innerkirchlichen Diskussion widerspiegeln.
Position der Diakonie: Assistierter Suizid und Suizidprävention müssen zusammengedacht werden
Für die Diakonie gilt dabei eine klare Grundlinie: Suizidprävention hat Vorrang vor Suizidassistenz. Der assistierte Suizid darf keine selbstverständliche Handlungsalternative werden, sondern bleibt aus unserer Sicht der Ausnahmefall – eine letzte Möglichkeit in Situationen, in denen trotz umfassender Beratung, Begleitung und Unterstützung kein anderer gangbarer Weg mehr gesehen wird.
Daraus ergeben sich konkrete Anforderungen an Politik und Versorgung.
- Suizidprävention, Hospizarbeit und Palliativversorgung müssen ausgebaut werden.
Die Möglichkeiten, Menschen in Notlagen wirksame Hilfe anzubieten, sind noch längst nicht ausgeschöpft. Wir setzen uns daher besonders für die Telefonseelsorge, für den Ausbau psychiatrisch-psychosozialer Krisendienste, für die flächendeckende Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung sowie für einen präventiven Hausbesuch ab 75 Jahren ein. Wirksame Maßnahmen zur Suizidprävention müssen dringend gesetzlich verankert werden, wie es der Deutsche Bundestag bereits 2023 gefordert hat.
- Suizidprävention und Suizidassistenz müssen klar und verantwortungsvoll gesetzlich geregelt werden.
Eine solche Regelung würde Schutz, Begleitung und Selbstbestimmung gleichermaßen verlässlich regeln.
Suizidprävention und Suizidassistenz stehen damit nicht einfach auf zwei Seiten einer moralischen Grenze. Sie berühren sich im Kern der Frage, wie wir als Gesellschaft mit Menschen umgehen, deren Leben sich nicht mehr lebbar anfühlt. Gerade deshalb gilt für die Diakonie eine klare Orientierung: Suizidprävention und Suizidassistenz sind miteinander verbunden, stehen jedoch nicht gleichrangig nebeneinander. Prävention bleibt die vorrangige Aufgabe. Denn hinter jeder Debatte über Selbstbestimmung steht immer auch eine leise Bitte: „Sieh mich. Nimm mein Leiden ernst. Lass mich nicht allein damit.“ Suizidprävention und Begleitung müssen genau hier ansetzen.
Assistierter Suizid und Suizidprävention: Ausgewählte Beiträge aus der Diakonie
Im Anschluss an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020 sind Beiträge entstanden, die einen Einblick in diakonische Positionen zur Suizidprävention und zum assistierten Suizid geben und zugleich Materialien zur Verfügung stellen, die im Alltag den sensiblen Umgang mit Menschen in suizidalen Krisen unterstützen.
Debattenbeiträge & Stellungnahmen
Es ist eine Debatte, die fortlaufend geführt wird. Nach dem Tod der Kessler-Zwillinge hat sich Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch auf evangelisch.de in dem Beitrag „Sterbewunsch nicht immer Ausdruck von Selbstbestimmung“ (20.11.2025) zum assistierten Suizid geäußert. Darin betont er auch, dass er den Ausbau und eine gesetzliche Verankerung der Suizidprävention, der Hospizarbeit und der Palliativversorgung für unabdingbar hält: „Die Möglichkeiten, Menschen in Notlagen wirksame Hilfe anzubieten, sind noch längst nicht ausgeschöpft."
Rüdiger Schuch unterstreicht zudem insbesondere die Notwendigkeit einer Beratung als Bestandteil eines Verfahrens zum assistierten Suizid mit dem Ziel, dass Menschen ein Raum angeboten wird, in dem sie begleitet werden und ohne jeglichen Druck über ihre Gründe des Suizidwunsches und mögliche Alternativen nachdenken können.
Die Diakonie hat am 07.08.2024 Vorschläge für ein Suizidpräventionsgesetz veröffentlicht und sich gemeinsam mit der Evangelischen Kirche in Deutschland in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention (PDF) geäußert.
Der ehemalige Diakonie-Präsident Ulrich Lilie hat die Debatte um den assistierten Suizid intensiv begleitet. Hier finden Sie einen Auszug aus Veröffentlichungen, die seine Haltung widerspiegeln:
Debattenbeiträge des ehemaligen Diakonie-Präsidenten Ulrich Lilie
- „Beide Gesetzesentwürfe werfen Fragen auf" - Interview von Chrismon mit Diakonie-Präsident Ulrich Lilie vom 03.07.2023
- Diakonie-Präsident Ulrich Lilie wirbt für offeneren Umgang mit Sterbewünschen – Interview vom EKMD vom 14.02.2022
- „Abschied in Würde“ – Diskussionsveranstaltung zum 3. Ökumenischen Kirchentag im ZDF am 15.05.2021
- „Das sind und bleiben wir: Anwälte des Lebens" - Interview in der Süddeutschen Zeitung vom 22.01.2021
- „Die Debatte muss geführt werden" – Diakonie-Präsident Ulrich Lilie im Podcast der Diakonie in Bayern vom 17.01.2021
- „Freiheit und Würde gelten auch am Lebensende“ - Interview mit Diakonie-Präsident Ulrich Lilie vom 11.12.2020
Dem vorangegangen ist das Diskussionspapier „Selbstbestimmung und Lebensschutz – Ambivalenzen im Umgang mit assistiertem Suizid“ (PDF).
Praxismaterial für Helfende
Wenn Mitmenschen im Umfeld Suizidgedanken äußern, kann schnell ein Gefühl der Unsicherheit beim Gegenüber ausgelöst werden. Zur Unterstützung im Umgang mit diesen Gefühlen und Gedanken können folgende Materialien dienen:
- Die „Orientierungshilfe zum Umgang mit Sterbewünschen, suizidalen Gedanken und Wünschen nach Suizidassistenz" richtet sich an Mitarbeitende und Ehrenamtliche der Diakonie sowie an alle, die Menschen mit Suizidgedanken begleiten. Sie unterstützt dabei, Haltungen zu reflektieren und Sicherheit im Umgang mit Betroffenen zu gewinnen.
- Unser „Impulskartenset zur Suizidprävention“ unterstützt dabei, in herausfordernden Situationen handlungsfähig zu bleiben, Unsicherheiten zu begegnen und sich selbst gut zu verorten.
Blog und Kontakt
Jutta Ataie
Referentin für Hospiz und Palliative Care bei der Diakonie Deutschland
dr.jutta.ataie@diakonie.de Blog von Dr. Jutta Ataie 030 652111761