Aktiv gegen sexualisierte Gewalt in Kirche und Diakonie
Schutz vor sexualisierter Gewalt
Alle hilfe- und unterstützungsbedürftigen Menschen sollen in Einrichtungen der Diakonie Schutz, Begleitung, Unterstützung und Förderung erhalten. Die kirchlich-diakonische Arbeit hat den Anspruch, ihnen einen sicheren und geschützten Raum zu bieten. In scharfem Gegensatz zu diesem Anliegen steht, wenn Menschen in den Einrichtungen und Diensten der Diakonie sexualisierte Gewalt erfahren.
Kirche und Diakonie sehen sich in besonderer Weise verpflichtet, Menschen vor Übergriffen zu schützen, starke Präventionskonzepte zu verankern und Interventionsmaßnahmen anzuwenden, Vorfälle von (sexualisierter) Gewalt aus der Vergangenheit aufzuarbeiten sowie dafür zu sorgen, dass alle Formen von Grenzüberschreitungen, Übergriffen sowie Straftaten aufgedeckt und konsequent verfolgt werden. In diakonischen und kirchlichen Einrichtungen und Diensten sollen alle Menschen wirkungsvoll vor sexualisierter Gewalt geschützt werden und auf kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter treffen.
Prävention, Intervention und Aufarbeitung
Maßnahmen und Prozesse zur Prävention und Intervention, um sexualisierte Gewalt zu verhindern
Für die Gegenwart und Zukunft wurden Maßnahmen und Prozesse zur Prävention und Intervention etabliert, um sexualisierte Gewalt zu verhindern. Kirche und Diakonie haben konkrete Leitlinien zur Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten für Träger, Einrichtungen und Mitarbeitende entwickelt und in dem Bundesrahmenhandbuch „Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt“ veröffentlicht. Zu einer wirkungsvollen Prävention gehören Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeitende kirchlich-diakonischer Dienste sowie die Förderung von Sensibilität und Aufmerksamkeit gegenüber sexualisierter Gewalt.
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Die Gewaltschutzrichtlinie der EKD, die von den Landeskirchen und den gliedkirchlichen Diakonischen Werken sowie dem Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung (EWDE) übernommen wird, verankert im Bereich Prävention und Intervention sowohl den Schutzauftrag als auch Interventionsmaßnahmen. Mit der Gewaltschutzrichtlinie verpflichten sich Kirche und Diakonie zur Umsetzung und Einhaltung von Standards bei der Bekämpfung von sexualisierter Gewalt.
Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt im Bereich der evangelischen Kirchen und Diakonie
Trotz aller guten präventiven Maßnahmen kann es zu sexualisierter Gewalt in Arbeitszusammenhängen der Diakonie, den Einrichtungen und Diensten kommen. Träger und Einrichtungen übernehmen die Verantwortung, arbeiten Vorkommnisse von sexualisierter Gewalt konsequent auf und haben Konzepte zur Aufarbeitung entwickelt und verankert.
In den 50er- und 60er-Jahren haben viele Menschen Leid und Unrecht in Einrichtungen von Kirche und Diakonie erlebt. Die Diakonie hat auch für die Vergangenheit die Verantwortung übernommen und bereits viele Aufarbeitungsprozesse im Bereich der Heimerziehung und der Behindertenhilfe in den 50er- und 60er-Jahren durchgeführt. Aufarbeitungsprozesse der Vergangenheit finden weiterhin, unter Einbeziehung von Betroffenen, statt. Bis heute pflegen diakonische Einrichtungen den kontinuierlichen Kontakt zu Betroffenen, die dort in der Vergangenheit untergebracht waren. Parallel wurden Netzwerke auf- und ausgebaut, die fortlaufend begleitet werden.
Im Herbst 2020 startete eine breit angelegte, unabhängige Studie zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt und anderer Missbrauchsformen im Bereich der EKD und der Diakonie. Sie ist Teil des 11-Punkte-Handlungsplans gegen sexualisierte Gewalt, der von der EKD-Synode im November 2018 beschlossen wurde. Ziel des Forschungsprojektes ist eine Gesamtanalyse evangelischer Strukturen und systemischer Bedingungen, die sexualisierte Gewalt begünstigen und ihre Aufarbeitung erschweren. Damit soll eine Erkenntnisgrundlage für weitere Aufarbeitungsschritte entstehen. Ergebnisse der Studie sollen im Herbst 2023 vorliegen.
Alle Verantwortlichen in der Diakonie, denen hilfe- und unterstützungsbedürftige Menschen anvertraut sind, müssen alles dafür tun, dass jegliche Erscheinungsformen von Gewalt und Machtmissbrauch verhindert werden können.
Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung
Die Richtlinie der Evangelischen Kirche regelt grundsätzliche Anforderungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und nennt Maßnahmen zu deren Vermeidung und Hilfen in Fällen, in denen sexualisierte Gewalt erfolgte. Sie wird in Einrichtungen der Evangelischen Kirche und des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung (EWDE) angewendet. Das EWDE vereint die Diakonie Deutschland, die Diakonie Katastrophenhilfe und Brot für die Welt.
Für alle drei Marken gibt es spezifische Maßnahmen, um sexualisierte Gewalt zu verhindern. Dazu zählen Kindesschutzbeauftragte, um die Kindesschutzstrategie des EWDE umzusetzen. Wer in der Diakonie mit Kindern oder Schutzbefohlenen arbeitet, muss ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen und an entsprechenden Fortbildungen teilnehmen. Mitarbeitende des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung verpflichten sich, sich an den verbindlich vorgegebenen Verhaltenskodex des EWDE zu halten. Mitarbeitende können bei begründetem Verdacht Verstöße gegen diesen Kodex an die AGG Beschwerdestelle oder an eine externe Ombudsperson melden. Externe haben die Möglichkeit, Vorkommnisse über das Hinweisgebenden-Portal zu melden.
Für internationale Projekte von Brot für die Welt und der Diakonie Katastrophenhilfe gibt es den sogenannten "Complaint Focal Point". Dabei handelt es sich um Meldestellen und Interventionsverfahren.
Warum die Fachstelle wichtig ist, erklärt Leiterin Marlene Kowalski
„Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, die Sensibilität für das Thema zu erhöhen, Hemmschwellen abzubauen und Expertise zu vermitteln", sagt Marlene Kowalski, Leiterin der Fachstelle im Interview.
Nähe, Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt in Einrichtungen und Unternehmen – Zu Gast im Podcast „TALER & TALAR“
Wieviel Nähe ist gut? Wie erkenne ich Grenzverletzungen und Übergriffe? Und wie kann eine beziehungsorientierte Führungskultur in Einrichtungen und Unternehmen gefördert werden? Diesen Fragen ging Dr. Marlene Kowalski, Leiterin der Fachstelle „Aktiv gegen sexualisierte Gewalt“ der Diakonie Deutschland, im Gespräch mit Tobias Pusch und Tobias Siebel auf den Grund. Im Podcast „TALER & TALAR“, der einen theologischen Blick auf Wirtschaft, Geld und aktuelle Themen richtet, ging es in der Folge vom 13.04.2023 um Macht und Machtmissbrauch und Möglichkeiten, eine Kultur der Achtsamkeit zu fördern.
Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland „Die Diakonie setzt sich mit ihren Mitgliedern konsequent für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt ein und verankert verbindliche Strukturen und konkrete Maßnahmen, die Menschen nachhaltig vor sexualisierter Gewalt schützen. Sie unterstützt Betroffene und berät und begleitet Träger, Einrichtungen und Dienste bei der Entwicklung passgenauer Schutzkonzepte und bei Aufarbeitungsprozessen.”
Nachgefragt
Die Fragen zu Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene, zur Aufarbeitung und zu Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt in diakonischen Einrichtungen beantwortet Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.
Maria Loheide: Die diakonische Arbeit mit hilfe- und unterstützungsbedürftigen Menschen gleich welchen Alters ist im hohen Maße Beziehungsarbeit. Sie hat aus ihrem Selbstverständnis heraus den Anspruch, Kindern und Jugendlichen einen sicheren und geschützten Raum zur Entfaltung zu bieten. In besonders scharfem Gegensatz zu diesem Anliegen steht es, wenn Schutzbedürftige sexualisierte Gewalt erfahren. Sexualisierte Gewalt kann jedoch leider überall vorkommen – davon zeugen nicht zuletzt Berichte über sexualisierte Gewalt in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und weiteren Handlungsfeldern. Sie spiegeln erfahrenes Leid und Unrecht wider, die Betroffene auch in Diensten und Einrichtungen der Diakonie erfahren haben.
Die Diakonie sieht sich in besonderer Weise verpflichtet, Geschehnisse der Vergangenheit und der Gegenwart aufzuarbeiten, dafür zu sorgen, dass Straftaten aufgedeckt und konsequent verfolgt sowie Schutzbedürftige in ihren Einrichtungen und Diensten wirkungsvoll vor sexualisierter Gewalt geschützt werden.
Im Zuge der Umsetzung der EKD-Gewaltschutzrichtlinie wurden in den gliedkirchlichen diakonischen Werken Meldestellen eingerichtet, an die sich Betroffene wenden können. Sie werden dort unabhängig beraten, unterstützt und bei Bedarf an spezialisierte Beratungsstellen vermittelt. Innerhalb der diakonischen Einrichtungen existieren Konzepte für Beschwerdewege, die allen Bewohnerinnen und Bewohnern bekannt sind und von ihnen genutzt werden können.
In vielen Einrichtungen gibt es Handlungs- und Interventionspläne für Träger, Leitungskräfte und Mitarbeitende, die greifen, wenn es zu Vorfällen von sexualisierter Gewalt kommt. Für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind die Verfahren darüber hinaus im § 8a SGB VIII im Bereich Kindesschutz vorgegeben. Mitarbeitende sind verpflichtet, eine Gefahrenabschätzung vorzunehmen und sich von einer sogenannten „insoweit erfahrenen Fachkraft“ beraten zu lassen.
Maria Loheide: Die Diakonie fördert die große Aufarbeitungsstudie zu sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie, und zwar auf allen Ebenen. Sämtliche diakonischen Verbände und Einrichtungen sind aufgefordert, die Forschenden aktiv zu unterstützen. Daneben erkennen immer mehr Träger, dass sie mögliche zurückliegende Vorfälle auch lokal und einrichtungsbezogen erforschen und aufarbeiten sollten; einzelne Studien dazu liegen bereits vor.
Die Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten gegen sexualisierte Gewalt fördert die Sicherheit und Achtsamkeit der Mitarbeitenden, um Vorkommnissen durch eine klare Haltung entgegenzuwirken. Dadurch besteht die Chance, Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe und strafrechtlich relevante Formen von sexualisierter Gewalt frühzeitig zu entdecken und entsprechend des Interventionsplans des Schutzkonzeptes zu handeln.
Die Beteiligung von Betroffenen an der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt ist für die Diakonie unverzichtbar. Sie ist strukturell zu sichern, unter anderem durch eine Beteiligung in den Aufarbeitungskommissionen. Diese Beteiligung ist auch ein wichtiges Element, um die Perspektive und die Expertise der Betroffenen bei der Entwicklung von Konzepten zur Prävention und Intervention aufzunehmen. Daraus können wichtige Hinweise auf täterschützende Strukturen abgeleitet werden. Außerdem sollten Betroffene bei der regionalen Umsetzung von Maßnahmen ebenfalls einbezogen werden.
Maria Loheide: Prävention ist die Förderung von Sensibilität und Aufmerksamkeit gegenüber sexualisierter Gewalt. Dazu müssen konkrete Leitlinien entwickelt werden, anhand derer Einrichtungen und Träger der Diakonie passgenaue Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt entwickeln und umsetzen müssen. Für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe steht zur Unterstützung das Bundesrahmenhandbuch (BRH) Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt zur Verfügung.
In Verbindung mit dem BRH Schutzkonzepte werden themenspezifische Fachtage sowie Schulungen und die Begleitung von Mitarbeitenden und Einrichtungen bei der (Weiter-) Entwicklung und Implementierung ihrer spezifischen Konzepte angeboten.
Derzeit wird das BRH überarbeitet und um die Zielgruppen der erwachsenen hilfe- und unterstützungsbedürftigen Menschen sowie Menschen mit Beeinträchtigungen (Eingliederungshilfe) erweitert. Damit unterstützt die Diakonie zusätzliche Handlungsfelder bei deren Organisationsentwicklungsprozessen.
Prävention ist sowohl Aufforderung als auch Maßstab für die Schaffung einer „Kultur der Achtsamkeit“, des Respekts und der Wertschätzung. Prävention muss sich als Gegenpol zu jeder Form von Gewalt und des Ausnutzens von asymmetrischen Machtverhältnissen mit konkreten Maßnahmen aufstellen.
Sexualisierte Gewalt: Prävention, Schutz und Hilfe
Weiterführende Informationen für Betroffene und Angehörige
- Prävention – Intervention – Aufarbeitung – Hilfe: Aktiv gegen sexualisierte Gewalt (EKD)
- Aufarbeitungsstudie zu sexualisierter Gewalt
- In leichter Sprache: Was ist sexuelle Gewalt?
- In leichter Sprache: Die Webseite ForuM - Forschung zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der Evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland
- Amt der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen und deren Angehörigen: Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
- Hilfeportal vom Amt der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen und deren Angehörigen
- hinschauen – helfen – handeln: Eine Initiative der evangelischen Landeskirchen und der evangelischen Landeskirchen und der Diakonie gegen sexualisierte Gewalt
Weiterführende Informationen für Einrichtungen und Interessierte
Ansprechpartnerinnen

Dr. Marlene Kowalski
Leiterin Fachstelle "Aktiv gegen sexualisierte Gewalt"
[email protected]
Janina Zielke
Fachberaterin Fachstelle "Aktiv gegen sexualisierte Gewalt"
[email protected]Ansprechpersonen in der Diakonie für Betroffene sexualisierter Gewalt und für Einrichtungen
Ansprechstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt
Herr Felix Hechtel
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0 72 19 34 93 05
Weitere Informationen: www.diakonie-baden.de
Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt
Landeskirchenamt
Katharina-von-Bora-Str. 7-13
80333 München
E-Mail: [email protected]
Telefon: 08 95 59 53 35
Weitere Informationen: www.aktiv-gegen-missbrauch-elkb.de
Meldestelle sexualisierte Gewalt
Frau Viola Gellings
Pirckheimerstr. 6
90408 Nürnberg
Prävention
Frau Elke Breunig
Pirckheimerstr. 6
90408 Nürnberg
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0 91 19 35 43 22
Weitere Informationen: www.diakonie-bayern.de
Ansprechpartnerin für Betroffene sexualisierter Gewalt
Frau Dr. Ursula Schoen
Paulsenstr. 55/56
12163 Berlin
Telefon: 030 820 97 157
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen: www.diakonie-portal.de
Frau Ulrike Nachtwey
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen: www.diakonie-bremen.de
Präventions-/Meldebeauftragte bei sexualisierter Gewalt
Frau Claudia Zampolin
Königstraße 54
22767 Hamburg
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0 40 30 62 03 04
Herr Simon Norbisrath
Königstraße 54
22767 Hamburg
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0 40 30 62 04 24
Weitere Informationen: www.diakonie-hamburg.de
Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt
Frau Pfarrerin Andrea Thiemann
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen: www.diakonie-hessen.de
Präventionsbeauftragte
Frau Evelyn Theil
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen: www.diakonie-mv.de
Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt
Herr Falk Hess
E-Mail: [email protected]
Telefon: 03 45 12 29 92 41
Weitere Informationen: www.diakonie-mitteldeutschland.de
Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt
Herr Pfarrer Jochen Roth
Ebhardtstr. 3 A
30159 Hannover
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0 51 13 60 43 44
Weitere Informationen: www.diakonie-in-niedersachsen.de
Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt
Herr Pfarrer Thomas Feld
Email: [email protected]
Frau Kathrin Cordes
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen: www.dw-ol.de
Leitende Referentin Referat Erziehungs- und Familienberatung | Kinderschutzdienste
Frau Kornelia Hmielorz
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen: www.diakonie-pfalz.de
Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt
Frau Deane Heumann
Lenaustraße 41
40470 Düsseldorf
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0 21 16 39 83 99
Fachstelle Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung - Meldestelle
Frau Birgit Pfeifer
Lenaustraße 41
40470 Düsseldorf
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0 21 16 39 83 42
Weitere Informationen: www.diakonie-rwl.de
Präventions- und unabhängige Meldebeauftragte Sexualisierte Gewalt
Frau Maike Becker
Telefon: 0 43 31 59 32 13
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen: www.diakonie-sh.de
Beauftragte für Aufarbeitung und Prävention sexualisierte Gewalt - Meldestelle
Frau Babett Bitzmann
Obere Bergstr. 1
01445 Radebeul
Telefon: 0 35 18 31 51 89
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen: www.diakonie-sachsen.de
Referentin für Hilfen zur Erziehung, Aufarbeitung und Prävention
Frau Monika Memmel
Heilbronner Str. 180
70191 Stuttgart
Telefon: 0 71 11 65 64 62
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen: www.diakonie-wuerttemberg.de