Aktiv gegen sexualisierte Gewalt in Kirche und Diakonie
Schutz vor sexualisierter Gewalt
Alle hilfe- und unterstützungsbedürftigen Menschen sollen in Einrichtungen der Diakonie Schutz, Begleitung, Unterstützung und Förderung erhalten. Die kirchlich-diakonische Arbeit hat den Anspruch, ihnen einen sicheren und geschützten Raum zu bieten. In scharfem Gegensatz zu diesem Anliegen steht, wenn Menschen in den Einrichtungen und Diensten der Diakonie sexualisierte Gewalt erfahren.
Kirche und Diakonie sehen sich in besonderer Weise verpflichtet, Menschen vor Übergriffen zu schützen, starke Präventionskonzepte zu verankern und Interventionsmaßnahmen anzuwenden, Vorfälle von (sexualisierter) Gewalt aus der Vergangenheit aufzuarbeiten sowie dafür zu sorgen, dass alle Formen von Grenzüberschreitungen, Übergriffen sowie Straftaten aufgedeckt und konsequent verfolgt werden. In diakonischen und kirchlichen Einrichtungen und Diensten sollen alle Menschen wirkungsvoll vor sexualisierter Gewalt geschützt werden und auf kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter treffen.
Prävention, Intervention und Aufarbeitung
Maßnahmen und Prozesse zur Prävention und Intervention, um sexualisierte Gewalt zu verhindern
Für die Gegenwart und Zukunft wurden Maßnahmen und Prozesse zur Prävention und Intervention etabliert, um sexualisierte Gewalt zu verhindern. Kirche und Diakonie haben konkrete Leitlinien zur Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten für Träger, Einrichtungen und Mitarbeitende entwickelt entwickelt und in dem Bundesrahmenhandbuch „Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt“ veröffentlicht. Zu einer wirkungsvollen Prävention gehören Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeitende kirchlich-diakonischer Dienste sowie die Förderung von Sensibilität und Aufmerksamkeit gegenüber sexualisierter Gewalt.
Die Gewaltschutzrichtlinie der EKD, die von den Landeskirchen und den gliedkirchlichen Diakonischen Werken sowie dem Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung (EWDE) übernommen wird, verankert im Bereich Prävention und Intervention sowohl den Schutzauftrag als auch Interventionsmaßnahmen. Mit der Gewaltschutzrichtlinie verpflichten sich Kirche und Diakonie zur Umsetzung und Einhaltung von Standards bei der Bekämpfung von sexualisierter Gewalt.
Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt im Bereich der evangelischen Kirchen und Diakonie
Trotz aller guten präventiven Maßnahmen kann es zu sexualisierter Gewalt in Arbeitszusammenhängen der Diakonie, den Einrichtungen und Diensten kommen. Träger und Einrichtungen übernehmen die Verantwortung, arbeiten Vorkommnisse von sexualisierter Gewalt konsequent auf und haben Konzepte zur Aufarbeitung entwickelt und verankert.
In den 50er- und 60er-Jahren haben viele Menschen Leid und Unrecht in Einrichtungen von Kirche und Diakonie erlebt. Die Diakonie hat auch für die Vergangenheit die Verantwortung übernommen und bereits viele Aufarbeitungsprozesse im Bereich der Heimerziehung und der Behindertenhilfe in den 50er- und 60er-Jahren durchgeführt. Aufarbeitungsprozesse der Vergangenheit finden weiterhin, unter Einbeziehung von Betroffenen, statt. Bis heute pflegen diakonische Einrichtungen den kontinuierlichen Kontakt zu Betroffenen, die dort in der Vergangenheit untergebracht waren. Parallel wurden Netzwerke auf- und ausgebaut, die fortlaufend begleitet werden.
Im Herbst 2020 startete eine breit angelegte, unabhängige Studie zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt und anderer Missbrauchsformen im Bereich der EKD und der Diakonie. Sie ist Teil des 11-Punkte-Handlungsplans gegen sexualisierte Gewalt, der von der EKD-Synode im November 2018 beschlossen wurde. Ziel des Forschungsprojektes ist eine Gesamtanalyse evangelischer Strukturen und systemischer Bedingungen, die sexualisierte Gewalt begünstigen und ihre Aufarbeitung erschweren. Damit soll eine Erkenntnisgrundlage für weitere Aufarbeitungsschritte entstehen. Ergebnisse der Studie sollen im Herbst 2023 vorliegen.
Alle Verantwortlichen in der Diakonie, denen hilfe- und unterstützungsbedürftige Menschen anvertraut sind, müssen alles dafür tun, dass jegliche Erscheinungsformen von Gewalt und Machtmissbrauch verhindert werden können.
Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung
Die Richtlinie der Evangelischen Kirche regelt grundsätzliche Anforderungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und nennt Maßnahmen zu deren Vermeidung und Hilfen in Fällen, in denen sexualisierte Gewalt erfolgte. Sie wird in Einrichtungen der Evangelischen Kirche und des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung (EWDE) angewendet. Das EWDE vereint die Diakonie Deutschland, die Diakonie Katastrophenhilfe und Brot für die Welt.
Für alle drei Marken gibt es spezifische Maßnahmen, um sexualisierte Gewalt zu verhindern. Dazu zählen Kindesschutzbeauftragte, um die Kindesschutzstrategie des EWDE umzusetzen. Wer in der Diakonie mit Kindern oder Schutzbefohlenen arbeitet, muss ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen und an entsprechenden Fortbildungen teilnehmen. Mitarbeitende des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung verpflichten sich, sich an den verbindlich vorgegebenen Verhaltenskodex des EWDE zu halten. Mitarbeitende können bei begründetem Verdacht Verstöße gegen diesen Kodex an die AGG Beschwerdestelle oder an eine externe Ombudsperson melden. Externe haben die Möglichkeit, Vorkommnisse über das Hinweisgebenden-Portal zu melden.
Für internationale Projekte von Brot für die Welt und der Diakonie Katastrophenhilfe gibt es den sogenannten "Complaint Focal Point". Dabei handelt es sich um Meldestellen und Interventionsverfahren.
Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland „Die Diakonie setzt sich mit ihren Mitgliedern konsequent für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt ein und verankert verbindliche Strukturen und konkrete Maßnahmen, die Menschen nachhaltig vor sexualisierter Gewalt schützen. Sie unterstützt Betroffene und berät und begleitet Träger, Einrichtungen und Dienste bei der Entwicklung passgenauer Schutzkonzepte und bei Aufarbeitungsprozessen.”
Nachgefragt
Die Fragen zu Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene, zur Aufarbeitung und zu Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt in diakonischen Einrichtungen beantwortet Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.
Maria Loheide: Die diakonische Arbeit mit hilfe- und unterstützungsbedürftigen Menschen gleich welchen Alters ist im hohen Maße Beziehungsarbeit. Sie hat aus ihrem Selbstverständnis heraus den Anspruch, Kindern und Jugendlichen einen sicheren und geschützten Raum zur Entfaltung zu bieten. In besonders scharfem Gegensatz zu diesem Anliegen steht es, wenn Schutzbedürftige sexualisierte Gewalt erfahren. Sexualisierte Gewalt kann jedoch leider überall vorkommen – davon zeugen nicht zuletzt Berichte über sexualisierte Gewalt in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und weiteren Handlungsfeldern. Sie spiegeln erfahrenes Leid und Unrecht wider, die Betroffene auch in Diensten und Einrichtungen der Diakonie erfahren haben.
Die Diakonie sieht sich in besonderer Weise verpflichtet, Geschehnisse der Vergangenheit und der Gegenwart aufzuarbeiten, dafür zu sorgen, dass Straftaten aufgedeckt und konsequent verfolgt sowie Schutzbedürftige in ihren Einrichtungen und Diensten wirkungsvoll vor sexualisierter Gewalt geschützt werden.
Im Zuge der Umsetzung der EKD-Gewaltschutzrichtlinie wurden in den gliedkirchlichen diakonischen Werken Meldestellen eingerichtet, an die sich Betroffene wenden können. Sie werden dort unabhängig beraten, unterstützt und bei Bedarf an spezialisierte Beratungsstellen vermittelt. Innerhalb der diakonischen Einrichtungen existieren Konzepte für Beschwerdewege, die allen Bewohnerinnen und Bewohnern bekannt sind und von ihnen genutzt werden können.
In vielen Einrichtungen gibt es Handlungs- und Interventionspläne für Träger, Leitungskräfte und Mitarbeitende, die greifen, wenn es zu Vorfällen von sexualisierter Gewalt kommt. Für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind die Verfahren darüber hinaus im § 8a SGB VIII im Bereich Kindesschutz vorgegeben. Mitarbeitende sind verpflichtet, eine Gefahrenabschätzung vorzunehmen und sich von einer sogenannten „insoweit erfahrenen Fachkraft“ beraten zu lassen.
Maria Loheide: Die Diakonie fördert die große Aufarbeitungsstudie zu sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie, und zwar auf allen Ebenen. Sämtliche diakonischen Verbände und Einrichtungen sind aufgefordert, die Forschenden aktiv zu unterstützen. Daneben erkennen immer mehr Träger, dass sie mögliche zurückliegende Vorfälle auch lokal und einrichtungsbezogen erforschen und aufarbeiten sollten; einzelne Studien dazu liegen bereits vor.
Die Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten gegen sexualisierte Gewalt fördert die Sicherheit und Achtsamkeit der Mitarbeitenden, um Vorkommnissen durch eine klare Haltung entgegenzuwirken. Dadurch besteht die Chance, Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe und strafrechtlich relevante Formen von sexualisierter Gewalt frühzeitig zu entdecken und entsprechend des Interventionsplans des Schutzkonzeptes zu handeln.
Die Beteiligung von Betroffenen an der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt ist für die Diakonie unverzichtbar. Sie ist strukturell zu sichern, unter anderem durch eine Beteiligung in den Aufarbeitungskommissionen. Diese Beteiligung ist auch ein wichtiges Element, um die Perspektive und die Expertise der Betroffenen bei der Entwicklung von Konzepten zur Prävention und Intervention aufzunehmen. Daraus können wichtige Hinweise auf täterschützende Strukturen abgeleitet werden. Außerdem sollten Betroffene bei der regionalen Umsetzung von Maßnahmen ebenfalls einbezogen werden.
Maria Loheide: Prävention ist die Förderung von Sensibilität und Aufmerksamkeit gegenüber sexualisierter Gewalt. Dazu müssen konkrete Leitlinien entwickelt werden, anhand derer Einrichtungen und Träger der Diakonie passgenaue Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt entwickeln und umsetzen müssen. Für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe steht zur Unterstützung das Bundesrahmenhandbuch (BRH) Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt zur Verfügung.
In Verbindung mit dem BRH Schutzkonzepte werden themenspezifische Fachtage sowie Schulungen und die Begleitung von Mitarbeitenden und Einrichtungen bei der (Weiter-) Entwicklung und Implementierung ihrer spezifischen Konzepte angeboten.
Derzeit wird das BRH überarbeitet und um die Zielgruppen der erwachsenen hilfe- und unterstützungsbedürftigen Menschen sowie Menschen mit Beeinträchtigungen (Eingliederungshilfe) erweitert. Damit unterstützt die Diakonie zusätzliche Handlungsfelder bei deren Organisationsentwicklungsprozessen.
Prävention ist sowohl Aufforderung als auch Maßstab für die Schaffung einer „Kultur der Achtsamkeit“, des Respekts und der Wertschätzung. Prävention muss sich als Gegenpol zu jeder Form von Gewalt und des Ausnutzens von asymmetrischen Machtverhältnissen mit konkreten Maßnahmen aufstellen.
Sexualisierte Gewalt: Prävention, Schutz und Hilfe
Weiterführende Informationen für Betroffene und Angehörige
- Prävention – Intervention – Aufarbeitung – Hilfe: Aktiv gegen sexualisierte Gewalt (EKD)
- Aufarbeitungsstudie zu sexualisierter Gewalt
- Glossar Sexualisierte Gewalt PDF (221 kB)
- In leichter Sprache: Was ist sexuelle Gewalt?
- In leichter Sprache: Die Webseite ForuM - Forschung zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der Evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland
- Amt der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen und deren Angehörigen: Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
- Hilfetelefon vom Amt der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen und deren Angehörigen
- Online Befragung: Sexualisierte Gewalt in evangelischen Kontexten
Weiterführende Informationen für Einrichtungen und Interessierte
Ansprechpersonen in der Diakonie für Betroffene sexualisierter Gewalt und für Einrichtungen
Herr Dietrich Hartlieb
E-Mail: [email protected]
Herr Peter Renk
E-Mail: [email protected]
Meldestelle sexualisierte Gewalt
Viola Gellings
Pirckheimerstr. 6
90408 Nürnberg
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0911 9354 442
Weitere Kontaktstellen in Bayern:
Elke Breunig
Postfach 120320
90332 Nürnberg
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0911 93 54 322
Webseite: www.diakonie-bayern.de
Referentin für Qualitätsentwicklung, Ev. Gütesiegel BETA, Kinderschutz, Fortbildungsplanung, Fachberatung in Brandenburg
Frau Susanne Przybilla
Paulsenstraße 55/56
12163Berlin
E-Mail: [email protected]
Telefon: 030 820 97 323
Webseite: www.diakonie-portal.de
Frau Ulrike Kahle
E-Mail: [email protected]
Schnittstellenthemen und Präventions-/Meldebeauftragte bei sexualisierter Gewalt
Frau Claudia Zampolin
Königstraße 54
22767 Hamburg
E-Mail: [email protected]
Telefon: 040 30620 304
Hilfen zur Erziehung
Herr Martin Apitzsch
Königstraße 54
22767 Hamburg
E-Mail: [email protected]
Telefon: 040 30620 338
Webseite: www.diakonie-hamburg.de
Herr Pfr. Peter Röder
E-Mail: [email protected]
Herr Klaus Schmidt
Körnerstraße 7
19055 Schwerin
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0385 5006148
Frau Evelyn Theil
E-Mail: [email protected]
Frau Claudia Gruner
E-Mail: [email protected]
Hilfe zur Erziehung
Herr Ralph Hartung
Ebhardtstr. 3 A
30159 Hannover
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0511 3604344
Referentin mit dem Schwerpunkt Integration und Inklusion
Frau Vicky Hartmann
Ebhardtstr. 3 A
30159 Hannover
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0511 3604246
Webseite: www.diakonie-in-niedersachsen.de
Frau Kathrin Cordes
E-Mail: [email protected]
Frau Kornelia Hmielorz
E-Mail: [email protected]
Fachstelle Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung
Frau Birgit Pfeifer
Lenaustraße 41
40470 Düsseldorf
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0211 6398 342
Webseite: www.diakonie-rwl.de
Frau Maike Becker
E-Mail: [email protected]
Frau Kathleen Jevlasch
E-Mail: [email protected]
Referentin für Hilfen zur Erziehung, Aufarbeitung und Prävention
Frau Monika Memmel
Heilbronner Str. 180
70191 Stuttgart
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0711 1656-462
Abteilungsleitung, Abteilung Kinder, Jugend und Familie
Herr Matthias Reuting
Heilbronner Str. 180
70191Stuttgart
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0711 1656-216
Webseite: www.diakonie-wuerttemberg.de