Ombudsmann
Die Diakonie Deutschland nimmt die Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden, Mitgliedern, Partnerinnen und Partnern sowie allen anderen Unterstützerinnen und Unterstützern sehr ernst. Neben der Definition ethischer Standards bemühen wir uns durch eine Reihe von Maßnahmen um umfassende Prävention von Fehlverhalten. Sollte es dennoch zu Verstößen kommen, greifen Interventions-Maßnahmen wie etwa das Fall-Management. Verschiedene Kanäle sollen die Zugänglichkeit ungesetzliches oder unethisches Fehlverhalten offenzulegen niedrigschwellig und umfassend ermöglichen.
Ein Kanal, der Hinweisgebenden besonderen Schutz ermöglicht, ist unsere Ombudsperson. Die Ombudsperson ist als selbständiger Rechtsanwalt außerhalb der Organisation angesiedelt und von der Diakonie Deutschland unabhängig. Ihre zentrale Aufgabe besteht darin, Hinweise und Beschwerden vertraulich entgegenzunehmen und Hinweisgebende zu schützen. Abgesichert wird dies durch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht und das anwaltliche Zeugnisverweigerungsrecht der Ombudsperson. Zum Schutz der Hinweisgebenden hat die Organisation zusätzlich gegenüber der Ombudsperson auf jegliche Auskunftsrechte verzichtet.
Geht ein Hinweis bei der Ombudsperson ein, wird diese mit den Hinweisgebenden das weitere Verfahren abstimmen. Die Weitergabe von Informationen erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Hinweisgebenden und – sofern gewünscht – unter Wahrung der Anonymität. Bei der weiteren Fallbearbeitung wird unterschieden ob der Bundesverband oder ob Landes- bzw. Fachverbände betroffen sind:
- Bei Verdachtsfällen, die den Bundesverband der Diakonie Deutschland betreffen, werden die Hinweise an das sogenannte Integrity Team weitergeleitet, das auf Ebene des Evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung e. V. die Verdachtsfälle bearbeitet.
- Bei Verdachtsfällen, die diakonische Einrichtungen, Landes- oder Fachverbände betreffen, ist nicht das Integrity-Team zuständig. In solchen Fällen werden die Verdachtsfälle an die*den Beauftragte*n Beschwerdemanagement Diakonie Deutschland weitergeleitet, der diese den jeweiligen Zuständigen der Landes- bzw. Fachverbände zukommen lässt, die für die weitere Fallbearbeitung zuständig sind.
In beiden Fällen, informiert die Ombudsperson Hinweisgebende regelmäßig zum Stand der Bearbeitung.
Ansprechpartner
Vita des Ombudsmannes
Bis 2015 leitete Herr Martin Keil 15 Jahre lang die Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt. Zuvor war er als Direktor bei der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben sowie als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Berlin tätig. Nach seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahr 2015 übernahm Herr Keil verschiedene Beratungsaufgaben.