Ombudsmann

Die Diakonie Deutschland nimmt die Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden, Mitgliedern, Partnerinnen und Partnern sowie allen anderen Unterstützerinnen und Unterstützern sehr ernst. Neben der Definition ethischer Standards bemühen wir uns durch eine Reihe von Maßnahmen um umfassende Prävention von Fehlverhalten. Sollte es dennoch zu Verstößen kommen, greifen Interventions-Maßnahmen wie etwa das Fall-Management. Verschiedene Kanäle sollen die Zugänglichkeit ungesetzliches oder unethisches Fehlverhalten offenzulegen niedrigschwellig und umfassend ermöglichen.

Ein Kanal, der Hinweisgebenden besonderen Schutz ermöglicht, ist unsere Ombudsperson. Die Ombudsperson ist als selbständiger Rechtsanwalt außerhalb der Organisation angesiedelt und von der Diakonie Deutschland unabhängig. Ihre zentrale Aufgabe besteht darin, Hinweise und Beschwerden vertraulich entgegenzunehmen und Hinweisgebende zu schützen. Abgesichert wird dies durch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht und das anwaltliche Zeugnisverweigerungsrecht der Ombudsperson. Zum Schutz der Hinweisgebenden hat die Organisation zusätzlich gegenüber der Ombudsperson auf jegliche Auskunftsrechte verzichtet.

Geht ein Hinweis bei der Ombudsperson ein, wird diese mit den Hinweisgebenden das weitere Verfahren abstimmen. Die Weitergabe von Informationen erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Hinweisgebenden und – sofern gewünscht – unter Wahrung der Anonymität. Bei der weiteren Fallbearbeitung wird unterschieden ob der Bundesverband oder ob Landes- bzw. Fachverbände betroffen sind:

In beiden Fällen, informiert die Ombudsperson Hinweisgebende regelmäßig zum Stand der Bearbeitung.

Ansprechpartner

Martin Keil
©Hermann Bredehorst

Martin Keil

Ombudsmann der Diakonie Deutschland

info@ombudsperson-keil.de 030 84716913

Vita des Ombudsmannes

Bis 2015 leitete Herr Martin Keil 15 Jahre lang die Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt. Zuvor war er als Direktor bei der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben sowie als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Berlin tätig. Nach seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahr 2015 übernahm Herr Keil verschiedene Beratungsaufgaben.

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