Wirtschaft für den Menschen

Finanzierung der Diakonie

© Diakonie/Francesco Ciccolella

Die Diakonie Deutschland ist der Zusammenschluss von circa 4.500 rechtlich eigenständigen Trägern und über 31.000 Einrichtungen, die nach gemeinsamen Wertvorstellungen in sozialen Arbeitsfeldern handeln. Was wir darunter verstehen und wie wir diakonische Arbeit finanzieren, können Sie hier nachlesen.

Soziales Unternehmertum

Die Diakonie ist der soziale Dienst der evangelischen Kirche. Sie versteht ihren Auftrag als gelebte Nächstenliebe. Die Angebote der Diakonie stehen allen Menschen offen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Alter oder sexueller Identität.

Selbstlos wird alles wirtschaftliche Handeln diesem Ziel und Zweck untergeordnet. Gewinne an Aktionäre, Vorstände oder Vereinsmitglieder auszuschütten, widerspricht diesem Ziel und der satzungsmäßigen Gemeinnützigkeit. Überschüsse zu erwirtschaften gehört zwar zu einer guten Haushaltsführung, ist aber kein Selbstzweck, sondern dient der strategischen Entwicklung der Einrichtung. Überschüsse dienen der Finanzierung von künftigen Investitionen, Modernisierungen oder Anschubfinanzierungen für neue Aufgaben. Der Gemeinnützigkeitsstatus verpflichtet uns, Überschüsse zeitnah und ausschließlich für den Satzungszweck einzusetzen.

Diakonie vor Ort

Unser Netzwerk ist groß: Der Diakonie Deutschland sind circa 5.000 Rechtsträger mit etwa 31.600 Angeboten für die Pflege, Betreuung und Begleitung von Menschen angeschlossen. Sie arbeiten nach gemeinsamen Wertvorstellungen in sozialen Arbeitsfeldern auf der Basis des christlichen Glaubens nach evangelischem Bekenntnis. Auf Landes- und Bundesebene arbeiten sie bei übergreifenden Aufgaben und für gemeinsame Ziele in Verbänden zusammen.

In der Diakonie engagieren sich über eine Million Menschen. 599.282 Frauen und Männer arbeiten hauptamtlich bei der Diakonie. Maßgeblich gestützt wird diese Arbeit durch über 700.000 freiwillig Engagierte. Etwa zehn Millionen Menschen erhalten von der Diakonie jährlich Betreuung, Beratung, Pflege oder medizinische Versorgung.

Die Diakonie im Sozialsystem

Mit dem Sozialstaatsprinzip verpflichtet das Grundgesetz den Staat Menschen insbesondere in Notlagen, die sie aus eigener Kraft nicht mehr bewältigen können, zur Seite zu stehen und derartigen Notlagen vorzubeugen. Die diakonischen Einrichtungen übernehmen dabei nach dem sogenannten Prinzip der "Subsidiarität" gesellschaftliche Aufgaben, die allen zugute kommen. Was heißt Subsidiarität? Insbesondere nach den Erfahrungen des Dritten Reiches, wollte man, dass der Staat nicht zentralistisch für alles zuständig ist. Vielmehr sollten möglichst viele und breit aufgestellte gesellschaftliche Gruppen zum Wohl der Gesellschaft tätig werden. Nach diesem Subsidiaritätsprinzip überträgt der Staat soziale Aufgaben - zum Beispiel auf der Basis des Bundessozialhilfegesetzes - an freie Träger. Würde sich die Diakonie aus diesen Arbeitsbereichen zurückziehen, wäre der Staat allein kaum in der Lage, die notwendigen Aufgaben und gesellschaftlichen Anforderungen zu erfüllen.

Allerdings werden selten die gesamten Kosten übernommen. Kaum ein Angebot der Diakonie kommt ohne Eigenmittel aus, etwa in Form von Kirchensteuern oder Spenden. 

Finanzierungsformen diakonischer Arbeit

Die Arbeit der Diakonie finanziert sich aus unterschiedlichen Quellen. Die Finanzierung richtet sich auch nach der Art und Aufgabe. Ein Krankenhaus hat andere Einkunftsarten als beispielsweise eine Kita, ein Hospiz oder ein Landesverband. Finanzierungsquellen können sein:

Der größte Teil der von der Diakonie erbrachten Leistungen wird über Entgelte finanziert. Diese Leistungsentgelte werden von denjenigen bezahlt, die sie in Anspruch nehmen, (zum Beispiel Kitagebühre in einer Diakonie-Kita). In bestimmten Arbeitsfeldern haben die Nutzenden der Einrichtungen und Dienste der Diakonie einen Anspruch darauf, dass das zu entrichtende Entgelt von Trägern der Sozialversicherungen (zum Beispiel Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Krankenkasse und Rentenkasse) übernommen wird. Leistungsentgelte fließen vor allem in die Pflege, die Behindertenhilfe und den Krankenhausbereich.

Zuwendungen der öffentlichen Hand an die Diakonie sind immer zweckgebunden und setzen in der Regel einen Förderantrag voraus, der sich an den Grundlinien der Haushaltsordnungen ausrichtet. In den allermeisten Fällen werden sie nur ergänzend zu  Eigenmitteln gewährt. Die Zuwendungen kommen von der EU, dem Bund, den Ländern, Landkreisen oder Kommunen. Leitgebend ist die öffentliche Verpflichtung, gemäß dem Subsidiaritätsprinzip freie Träger angemessen zu fördern. Ein Beispiel für öffentliche Zuwendungen sind Investitionshilfen für den Bau einer Kita. Die Höhe und Art öffentlicher Zuschüsse sind regional sehr unterschiedlich. Öffentliche Zuwendungen oder auch sogenannte Objektfinanzierungen sind seit einigen Jahren allerdings stark reduziert worden, sodass Einrichtungen große Investitionssummen häufig über Bankkredite vorfinanzieren müssen und die anteilige Refinanzierung der Investitionssätze über einen längeren Zeitraum anhand der Leistungsentgelte erfolgt.

Für befristete und spezielle Aufgaben werden Fördergelder beispielsweise Lotteriemittel (unter anderem Lotto, Aktion Mensch, Glücksspirale) oder Stiftungsgelder akquiriert. Diese Mittel stehen nur für die beantragten Zwecke zur Verfügung.

Eigenmittel, die zur Finanzierung der diakonischen Arbeit genutzt werden können, setzen sich aus Kirchensteuermitteln (unterschiedlich je nach Landeskirche), Mitgliedsbeiträgen (werden bei diakonischen Verbänden erhoben, um gemeinschaftliche Aufgaben wahrzunehmen), Gewinnen, Spenden, Bußgeldern aus gerichtlichen Bescheiden und Erbschaften zusammen.

Die Fremdfinanzierungen erfolgen insbesondere durch Kredite von Banken. In der Diakonie kommen Kredite vor allem zur ergänzenden Finanzierung der laufenden Aufwendungen sowie für die Investitionsfinanzierung zum Einsatz, sofern diese nicht auf Grundlage der sozialrechtlichen Ansprüche bereits abgedeckt ist.

Mittel der Fremdfinanzierung sind außerdem Revolvingfonds.

Darüber hinaus stehen diakonischen Einrichtungen auch weitere Finanzierungsinstrumente zur Verfügung (zum Beispiel Gesellschafterkapital, Wagniskapital), sofern diese mit dem Gemeinnützigkeitsrecht vereinbar sind.

Unsere Arbeitskriterien

Unsere Arbeitskriterien

Betriebswirtschaftliche und personelle Entscheidungen treffen die jeweiligen Verantwortlichen vor Ort. Gemeinsam hat der Verband Kriterien im Bereich der Transparenz und Nachhaltigkeit erarbeitet, nach denen wir handeln wollen.

Transparenzpreis

Der Deutsche Caritasverband und die Diakonie Deutschland haben 2015 und 2017 einen Transparenzpreis für besonders gute Umsetzung ihrer Transparenzstandards verliehen.

© Caritas und Diakonie