Langzeitarbeitslosigkeit
Langzeitarbeitslosigkeit kann krank machen
Als langzeitarbeitslos gelten Menschen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. Laut der Arbeitslosenstatistik waren im März 2019 746.000 Menschen langzeitarbeitslos. Fehlende Qualifikationen und gesundheitliche Beeinträchtigungen verringern erheblich die Chancen auf Integration in Erwerbsarbeit.
Langzeitarbeitslosigkeit hat negative Folgen wie soziale Ausgrenzung oder gesundheitliche Probleme. In der Arbeitsmarktpolitik gibt es Maßnahmen, die die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unterstützen sollen.
Passgenaue Förderung und Weiterbildung stärken
Wir sehen öffentlich geförderte Beschäftigung, Begleitung und berufliche Weiterbildung als eine wesentliche Antwort auf Langzeitarbeitslosigkeit. Die Beratung in den Jobcentern ist von großer Bedeutung. Die Beratung soll als Angebot und Chance erfahren werden, die an die persönliche Situation anknüpft und die eigenen Kompetenzen verbessert.
Die Diakonie begrüßt das zum Jahresbeginn 2019 in Kraft getretene Teilhabechancengesetz, das darauf zielt, Menschen, die langzeitarbeitslos sind und keine realistische Chance auf eine Integration in den Arbeitsmarkt haben, eine Perspektive auf Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Gleichzeitig muss die Fort- und Weiterbildung in der Arbeitsmarktpolitik vor allem für Arbeitslose dringend weiterentwickelt werden. Langzeitarbeitslose werden derzeit in der Fort- und Weiterbildung von Arbeitsagenturen und Jobcentern viel zu selten berücksichtigt.
Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland „Wir müssen den sozialen Arbeitsmarkt ausbauen, damit Langzeitarbeitslose eine Perspektive bekommen und von der Gesellschaft nicht ausgegrenzt werden”
Nachgefragt
Die Große Koalition will Langzeitarbeitslose zu Jobs verhelfen. Das Teilhabenchancengesetz ist ein Instrument dabei. Wie das funktioniert und warum das Coaching der Klient*innen dabei besonders wichtig ist, erklärt Diakonie-Arbeitsmarktexpertin Elena Weber.
Elena Weber: Der Staat fördert sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit dem Ziel, Menschen die lange raus waren aus dem Arbeitsmarkt, wieder soziale Teilhabe zu ermöglichen und perspektivisch einen festen Job zu beschaffen. Zielgruppe sind Menschen, die schon zwischen fünf und sieben Jahren Arbeitslosengeld II erhalten und kaum Beschäftigung hatten. Bei dieser Förderung steht ein gutes Matching im Vordergrund. Deswegen gibt es einige Neuerungen: Klient*innen können bis zu fünf Jahre unterstützt werden, die Arbeitgeber bekommen einen Lohnzuschuss bis zu 100 Prozent und alle Arbeitgeber, unabhängig ihrer Branche werden einbezogen. Das heißt ich kann beim Bäcker neben an arbeiten oder helfe in einer gemeinnützigen Kita in der Küche. Das ist gerade perspektivisch wichtig.
Das neue Instrument ist außerdem verknüpft mit einem persönlichen Coaching. Und das ist wichtig: Die Klient*innen können in dem Coaching auch persönliche Dinge außerhalb der Arbeit ansprechen. Wie zum Beispiel Trennung oder Geldsorgen. Ein guter Ansatz, denn wenn es Privat nicht läuft, hat das meistens auch Auswirkungen auf die Arbeit.
Weber: Im August 2019 sind knapp 25.000 Menschen in der Förderung. Die Zahlen sagen allerdings noch nicht viel aus, da brauchen wir einen längeren Beobachtungszeitraum. Es sehr wichtig, dass das Coaching in einer guten Qualität erbracht wird und von den Menschen als Hilfe erfahren wird, die zu ihrer Situation passt. Auch das beobachten wir und sammeln Rückmeldungen, die wir dann an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit geben.
Weber: Wir begrüßen, dass seit 2019 eine kritische Debatte über das System Hartz IV geführt wird: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet schon bald, ob Sanktionen für Hartz-V-Bezieher*innen verfassungswidrig sind und auch Ideen für Grundeinkommen wird diskutiert. Aber jetzt gerade bekommen Langzeitarbeitslose immer noch weniger Qualifizierungen und Weiterbildungen als Menschen, die Arbeitslosengeld I bekommen. Daher braucht es dringend Reformen, die Weiterbildung gerade für Geringqualifizierte, die ALG II erhalten, erleichtern.
Dazu gehört, dass Menschen ohne (verwertbaren) Berufsabschluss einen Rechtsanspruch auf berufsabschlussbezogene Weiterbildung erhalten. Auch die Vorgabe, dass eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung oder Umschulung in kürzerer Zeit als normal gemacht werden muss, ist aufzuheben. Unser Ziel sollte es sein, Menschen nachhaltig in Arbeit zu bringen, soziale Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben in Würde zu ermöglichen.
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Grundsatzpositionen der Diakonie
Weiterführende Links
- Langzeitarbeitslose Menschen integrieren (Gottesdienstmaterialien aus Württemberg) PDF (11,63 MB)
- Das Kooperationsprojekt „O-Ton Arbeitsmarkt“
- Die Initiative „Pro Arbeit“
- Broschüre "Menschen wollen arbeiten" der Diakonie Sachsen
- Informationen zum Projekt "Teilhabechancen an Arbeit für Randgruppen", Evangelischer Fachverband für Arbeit und soziale Integration e. V.