Frauen in Not - Wohn- und Beratungsstelle in Berlin-Mitte
©Diakonie/Birte Zellentin

Notunterkünfte menschenwürdig gestalten

Diakonie Deutschland und EBET fordern rasche Umsetzung des Leitfadens für die Unterbringung wohnungsloser Menschen

28.01.2026

Die Diakonie Deutschland und der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) begrüßen den heute im Rahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit veröffentlichten Leitfaden für die Unterbringung wohnungsloser Menschen. Für den evangelischen Wohlfahrtsverband und seinen Fachverband ist das ein wichtiger Schritt hin zu menschenwürdigen Notunterkünften. Gemeinsam fordern sie die Städte und Gemeinden auf, die Unterkünfte bedarfsgerecht auszustatten und integrationsorientiert zu gestalten. Hierzu gehört die Ausgestaltung der Räumlichkeiten für die verschiedenen Bedürfnisse – etwa für Frauen, Familien, Jugendliche und psychisch erkrankte Menschen. Daneben sollte in allen Notunterkünften eine sozialrechtliche Beratung angeboten werden. Außerdem sehen sie die Innenministerien der Länder in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Städte und Gemeinden ihre Pflichtaufgabe zur Unterbringung obdachloser Menschen rechtmäßig erfüllen.

Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Mit dem vorgelegten Leitfaden liegt eine sehr gute Orientierungshilfe für die Einrichtung und den Betrieb von Notunterkünften für wohnungslose Menschen vor. Es muss endlich Schluss sein mit den häufig menschenrechtlich hochproblematischen Zuständen in den Unterkünften. Wenn Menschen lieber auf der Straße leben als in eine Unterkunft zu gehen, dann macht das den akuten Handlungsbedarf deutlich Notunterkünfte müssen so gestaltet werden, dass sie die soziale Integration der wohnungslosen Menschen fördern. Hierzu zählen insbesondere auch Beratungsleistungen, um wohnungslose Menschen wieder in mietvertraglich abgesicherten Wohnraum zu vermitteln.“

Dr. Jens Rannenberg, Vorsitzender des Evangelischen Bundesfachverbands Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET): „Wer aufgrund einer angespannten Haushaltslage bei der Ausstattung für die Unterbringung für wohnungslose Menschen spart, handelt nicht nur moralisch fragwürdig, sondern auch fiskalisch kurzsichtig. Denn gerade geringe Standards führen zu höheren Instandhaltungskosten, mehr Aufwendungen für die Konfliktregulierung und längeren Verweildauern im kostspieligen Notunterbringungssystem. Städte und Gemeinden sollten daher alles unternehmen, um die Notwendigkeit der Unterbringung von wohnungslosen Menschen zu verhindern. Es gilt die Prävention zu stärken, um Wohnungsverluste zu vermeiden. Es muss das Ziel sein, alle Menschen mit normalem Wohnraum zu versorgen. Daher brauchen wir vor allem mehr bezahlbaren und bedarfsgerechten Wohnraum, der auch für wohnungslose Menschen zugänglich ist.“

Hintergrund:

Städte und Gemeinden sind nach den Ordnungs- und Polizeigesetzen der Länder verpflichtet, unfreiwillig obdachlose Menschen im Rahmen der Gefahrenabwehr unterzubringen. Dabei obliegt ihnen auch die Organisation dieser Unterbringung. Bundesweit unterscheiden sich Notunterkünfte in Ausstattung, Belegung sowie in der angebotenen Beratung und Betreuung.

Der EBET e.V. hat in Kooperation mit der Dachstiftung und der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH die innovative Versicherungslösung „Erweiterter Mieterschutz“ entwickelt, um es Trägern der Freien Wohlfahrtspflege und den Kirchen zu erleichtern, Wohnraum an wohnungslose Menschen zu vermieten.

 

 

Weitere Informationen

Kontakt

© Hermann Bredehorst

Kathrin Klinkusch

Pressesprecherin

030 652111780

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