Stellungnahme zur geplanten Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens
Die Diakonie Deutschland hat sich mit einer kritischen Stellungnahme an der Verbändebeteiligung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches beteiligt.
Die Diakonie Deutschland begrüßt es grundsätzlich, dass Maßnahmen zum Schutz von Personen ergriffen werden sollen, die „dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten“ ausüben. Der Entwurf setzt insoweit ein positives Signal für eine sehr große Anzahl von Mitarbeitenden verschiedener diakonischer Einrichtungen. Aus Sicht der Diakonie Deutschland sind die Einführung neuer Straftatbestände und die Bekräftigung der an sich bereits bestehenden Möglichkeit zur Strafschärfung hierbei jedoch nicht zielführend. Es ist nicht davon auszugehen, dass weitere Strafschärfungen tatsächlich dazu geeignet sind, Menschen davon abzuhalten, entsprechende Straftaten zu begehen.
Aus Sicht der Diakonie Deutschland sollte stattdessen die Strafverfolgung erleichtert werden. Vor allem muss jedoch in Bildung und in die Präventions- und Sensibilisierungsarbeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen investiert werden. Näheres hierzu in unserer Stellungnahme.
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Weitere Informationen zum Vorgang finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter: