Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung
Die Diakonie Deutschland hat sich im Rahmen der Verbändebeteiligung zum Referentenentwurf zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 eingebracht.
Die Diakonie begrüßt grundsätzlich das Vorhaben, die Menschenhandelsstraftatbestände neu zu systematisieren. Gerade die komplexen Tatbestände des Menschenhandels haben in der Rechtsanwendung zu erheblichem Problem geführt. Ebenso ist die Streichung des § 184f StGB – Ausübung der verbotenen Prostitution längst überfällig gewesen und wird ausdrücklich begrüßt.
Kritisch angemerkt hat die Diakonie Deutschland unter anderem, dass der Entwurf sich auf die Strafrechtliche Sanktionierung beschränkte und Opferrecht beispielsweise ein aussageunabhängiges Aufenthaltsrecht für Betroffenen von Menschenhandel nicht in nationales Recht verankert wurde.
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Kontakt
Stefanie Leich
Gewaltschutz für Frauen, Prostitution und Menschenhandel
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