Diakonischer Governance Kodex (DGK)

Wesentliche Grundlagen zur Stärkung der diakonischen Einrichtungskultur sowie Standards und Empfehlungen für eine verantwortungsvolle Einrichtungsführung sind im Diakonischen Governance Kodex (DGK) enthalten. Die Neufassung des DGK wurde im Oktober 2025 von der Konferenz Diakonie und Entwicklung in Stuttgart verabschiedet.

Im Herbst 2005 verabschiedete die damalige Diakonische Konferenz des Diakonischen Werks der EKD (nunmehr Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung) in Rummelsberg den Diakonischen Governance Kodex (DGK) und empfahl den Mitgliedern des Diakonischen Werkes der EKD e.V. die Beachtung des Kodex und seine verbindliche Übernahme als Selbstverpflichtung.

Die Diakonische Konferenz schuf mit ihm ein diakonisches Referenzwerk für Standards und Empfehlungen guter und verantwortungsvoller Einrichtungsführung. Der DGK wendet sich an alle Einrichtungen der Diakonie, an die Landes- und Fachverbände sowie den Bundesverband selbst. Seine Zielsetzung verbindet die Stärkung der diakonischen Einrichtungskultur mit dem Gedanken der Transparenz und der Förderung von Fachlichkeit und Wirtschaftlichkeit. Zu diesem Zweck verpflichtet er zum einen insbesondere Vorstände und Aufsichtsgremien zur Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze und rechtlicher Bestimmungen; zum anderen enthält er im Rahmen einer sogenannten good practice zahlreiche Empfehlungen hinsichtlich aufbau- und ablauforganisatorischer Aspekte der Einrichtungsführung.

Die Neufassung des DGK nach zwei Jahrzehnten seit der erstmaligen Verabschiedung war vor allem notwendig geworden infolge der 2019 beschlossenen Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodexes. So hatten die Einführung der Kategorie der Grundsätze sowie die geänderte Gliederung dazu geführt, dass der Deutsche Corporate Governance Kodex von der bisherigen Fassung des DGK vom Aufbau her abwich. Die jetzt beschlossene Neufassung führt hier nun wieder zu einer Angleichung des Aufbaus beider Kodexregelungen.

Darüber hinaus wurden in Deutschen Corporate Goverance Kodex im Jahr 2019 und im Jahr 2022 inhaltliche Änderungen vorgenommen. Im Rahmen der Neufassung des DGK wurde geprüft, inwieweit diese Änderungen in den DGK– entweder unverändert oder in modifizierter Form – übernommen werden konnten, wo es jeweils angemessen erschien. In den Fällen, in denen die Regelungen jedoch nicht auf die Belange der Diakonie übertragbar waren, wurde auf eine Übernahme verzichtet.

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