Fördermittel beantragen
Neues Antragsverfahren bei Aktion Mensch e.V.
So funktioniert das neue Antragsverfahren bei Aktion Mensch e.V.
Ab dem 01.09.2026 ändert sich das Antragsverfahren bei der Aktion Mensch e.V. . Das ist neu:
- Drei Antragsfristen /Jahr statt durchgehender Antragstellung (ausgenommen: Pauschal- und Mikroförderung)
- Diakonische Träger und Einrichtungen reichen ihre Anträge über das Förderportal zur Prüfung direkt beim Bundesverband ein
- Sofern erforderlich, reicht der Bundesverband einmal zur Überarbeitung zurück (Überarbeitungsfrist beim Antragstellenden: 2 Wochen)
- Keine Rückreichung von Anträgen durch die Geschäftsstelle der Aktion Mensch mehr (Rückfragen kann es ggf. geben)
- Alle Anträge, die in einem Antragszyklus gestellt werden, werden in diesem Zyklus entschieden (Bewilligung oder Ablehnung), ca. 6 Monate nach Start des Antragszyklus
Das neue Antragsverfahren ist mit einer hohen Qualitätsanforderung an eingereichte Anträge verbunden.
Wir empfehlen allen Antragstellenden dringend, die Beratung des Landesverbandes zu nutzen, bevor ein Antrag eingereicht wird. Die Beraterinnen und Berater der Landesverbände können Sie mit hoher fachlicher Kompetenz und auf der Basis langjähriger Erfahrungen dabei unterstützen, gute und förderfähige Anträge zu stellen.
Ihren Landesverband erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: