Fachgespräch „Psychotherapeutische Versorgung vulnerabler Personengruppen - Kooperationsmöglichkeiten für Einrichtungen und Dienste“
Die Diakonie Deutschland veranstaltet am 15. Oktober 2026 von 13.00-15.00 Uhr ein Online-Fachgespräch zum Thema „Psychotherapeutische Versorgung vulnerabler Personengruppen“.
Im letzten Jahr ist in der Zulassungsverordnung für Ärzte eine neue Ermächtigungsregelung in Kraft getreten, mit der Möglichkeiten für eine bessere psychotherapeutische Versorgung vulnerabler Personengruppen geschaffen wurden.
Ziel war, den Zugang zu ambulanter psychotherapeutischer Versorgung bedarfsgerechter zu gestalten und bestehende Zugangsbarrieren abzubauen.
Die Ermächtigungsregelung sieht vor, dass Psychotherapeut:innen zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von Personen, die intellektuell beeinträchtigt sind, unter einer bestehenden Suchterkrankung leiden oder aufgrund eines erheblich eingeschränkten Funktionsniveaus sozial benachteiligt sind, zuzulassen sind. Voraussetzung hierfür ist eine Kooperationsvereinbarung mit einem SPZ, einem MZEB, einem sozialpädiatrischen Dienst, einer Einrichtung der Sucht- bzw. Krisenhilfe oder einer vergleichbaren Einrichtung (z.B. der Eingliederungshilfe oder der Wohnungslosenhilfe).
Bei dem Fachgespräch wird Cornelia Metge, Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), in die neue Ermächtigungsregelung einführen, offene Fragen beantworten und erläutern, welche Möglichkeiten die Regelung für diakonische Einrichtungen und Dienste bietet.
Danach gibt es Raum für den gemeinsamen Austausch, wie die neue Ermächtigungsregelung mehr genutzt werden kann, um die psychotherapeutische Versorgung vulnerabler Personengruppen zu verbessern.
Das Programm für die Veranstaltung finden Sie hier. Anmeldungen sind bis zum bis zum 30. September 2026 unter folgendem Link möglich:
https://ewde.guestoo.de/public/event/c9f760f1-2524-475c-a67a-1cdb62dad999?lang=de