Die Energiepreise steigen und das bringt viele Menschen in eine soziale Notlage. Gerade gefährdete Gruppen und Menschen in prekären Lebenssituationen sind von Energiearmut sowie Arbeits- und Wohnungslosigkeit bedroht. Die Diakonie und die Evangelische Kirche möchten ihre Türen und Herzen öffnen: mit Angeboten vor Ort und Informationen hier auf dieser Seite. Welche staatlichen Ansprüche habe ich bei hohen Heizkosten? Kann ich mich an eine Sozialberatung der Diakonie wenden? Was können wir als Kirche und Diakonie vor Ort tun?  

Aktuelle Nachrichten zur Aktion #wärmewinter finden Sie in unseren Meldungen aus Kirche und Diakonie.

Diese staatlichen Hilfen bei höheren Energiekosten gibt es

Die Enegiepreise steigen: Welche Kosten vom Staat übernommen werden, haben wir für einzelne Gruppen aufgeschlüsselt. Die Handreichung kann auch hier heruntergeladen werden.

Das Jobcenter (für Arbeitsuchende und ihre Angehörigen nach SGB II) beziehungsweise das Sozialamt (für die Grundsicherung im Alter und sogenannte „Erwerbsunfähige“ nach SGB XII) übernimmt im Rahmen der Kosten der Unterkunft neben Miete auch die Heizkosten, sofern diese angemessen sind. Dies bezieht auch höhere Abschlagszahlungen und Nachzahlungen ein, wenn die Energiekrise für die Kostensteigerungen verantwortlich ist. Ob ein höherer Verbrauch erforderlich war, soll im Einzelfall geprüft werden.

Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 bestehen für das erste Jahr des Leistungsbezuges erleichterte Antragsvoraussetzungen, die Karenzzeit. Während dieser werden die bestehenden Kosten der Unterkunft voll übernommen, Vermögen bis 40.000 € für eine und 15.000 € für jede weitere Person sind anrechnungsfrei. Erst ab dem zweiten Jahr gelten Angemessenheitskriterien für den Wohnraum und geringere Freibeträge. Es lohnt sich also besonders, einen Leistungsantrag zur Überbrückung besonderer Notlagen zu stellen, da im ersten Jahr mildere Anspruchsvoraussetzungen gelten. Die Regelsätze wurden zudem bei Erwachsenen um rund 50 Euro auf 502 Euro erhöht, bei Kindern auf 318 Euro (0 bis 5 Jahre), 348 Euro (6 bis 13 Jahre) und 420 Euro (14 bis 17 Jahre).

Auch hier müsste das Jobcenter erhöhte Heizkosten oder Nachforderungen für Heizenergie übernehmen, wenn Hilfebedürftigkeit besteht. Hier ist darauf zu achten, dass der Antrag im Monat der Fälligkeit beziehungsweise im Monat der Heizkostenerhöhung gestellt wird.

Das Kindergeld wurde zum 1. Januar 2023 auf 250 Euro pro Kind erhöht. Hiermit sollen inflationsbedingte Mehrkosten ausgeglichen werden.

Auch der Kinderzuschlag wurde auf 250 Euro erhöht, die zu 250 Euro Kindergeld pro Kind dazukommen können.

Beim Kinderzuschlag müssen bei den Heizkosten immer die tatsächlichen Vorauszahlungen zu Beginn des Bewilligungszeitraums berücksichtigt werden. Da der Kinderzuschlag für sechs Monate im Voraus gewährt wird, wäre aber im Einzelfall zu überprüfen, ob wegen erhöhter Abschlags- und Nachzahlungen ein Anspruch auf ergänzende Grundsicherungsleistungen besteht. Hier ist darauf zu achten, dass der Antrag auf ergänzende Leistungen beim Jobcenter beziehungsweise Sozialamt jeweils in dem Monat gestellt werden muss, in dem die Kosten (erstmals) anfallen.

Im Wohngeld ist ein begrenzter pauschaler Zuschuss für höhere Kosten vorgesehen. Der Zuschuss für einen Einpersonenhaushalt beträgt 270 Euro, für einen Zweipersonenhaushalt 350 Euro plus 70 Euro für jede weitere Person im Haushalt. Wenn dieser Zuschuss nicht reicht, kann über die erhöhten Energiekosten ein Anspruch auf ergänzendes Bürgergeld oder ergänzende Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit begründet sein. Dieser wird dann wieder vom Jobcenter beziehungsweise Sozialamt geprüft. Insgesamt wurde das Wohngeld zum 1. Januar 2023 von 177 Euro auf 370 Euro pro Monat erhöht. Ein Leistungsantrag lohnt sich also auch dann, wenn bisher noch kein Leistungsanspruch bestanden hat; der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde wesentlich ausgeweitet. Aufgrund der Vielzahl von Neuanträgen kommt es zu längeren Bearbeitungszeiten. Manche Wohngeldämter bieten vorläufige Abschlagszahlungen – erkundigen Sie sich, ob dies in Ihrem Fall möglich ist.

Mit dem Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen lässt sich berechnen, ob und wieviel Wohngeld es gibt. Der Wohngeldrechner dient lediglich einer ersten Orientierung, nur die zuständige Wohngeldbehörde kann eine rechtsverbindliche Auskunft zu einem eventuellen Wohngeldanspruch geben. Weitere Informationen zum Anspruch auf Wohngeld gibt es in einem kurzen Video des WDR.

Für BAFöG-Beziehende und Auszubildende ist eine Einmalzahlung vorgesehen. Bei mindestens einem Monat Leistungsbezug von 10/21 bis 03/22 beträgt diese einmalig 230 Euro, für den Zeitraum von 9/22 bis 12/22 beträgt sie 345 Euro. Diese wird von Amts wegen gewährt, im Einzelfall sollte beim BaFöG-Amt nachgefragt werden. Der BaFöG-Höchstsatz wurde von 861 Euro auf 934 Euro angehoben, der Wohnbedarfszuschlag von 325 auf 360 Euro erhöht.

Auch für Rentner:innen wurde eine Einmalzahlung von 300 Euro zum 1.12.2022 vorgesehen, soweit sie nicht schon grundsicherungsberechtigt sind.

Im Regelsatz des Bürgergeldes ist eine sehr niedrige Stromkostenpauschale vorgesehen. Bei stark gestiegenen Kosten kann ein Antrag auf Kostenübernahme als Härtefall versucht werden. Die Übernahme von Nachforderungen kann als Darlehen beim Jobcenter beantragt werden, wenn ein Anspruch auf Leistungen für Arbeitsuchende (Bürgergeld) nach SGB II besteht. Im Anschluss ist es sinnvoll, einen Antrag auf Umwandlung des Darlehens in eine Beihilfe nach § 44 SGB II zu beantragen, weil die Rückforderung „angesichts außergewöhnlicher Preissteigerungen bei einer derart gewichtigen Ausgabeposition“ eine unbillige Härte darstellt. Bei Problemen und Widersprüchen suchen Sie Hilfe in Sozialberatungsstellen.

Eine Härtefallregelung im SGB XII fehlt, hier könnte eine flexible Erhöhung des Regel- satzes nach § 27a Abs. 4 SGB XII realisiert werden. Dies ist Entscheidung der kom- munalen Träger der Sozialhilfe. Fragen Sie beim Sozialamt oder bei Beratungsstellen nach.

Bei Nichtleistungsberechtigten nach dem SGB II/SGB XII mit geringen Einkünften über dem Leistungsniveau beziehungsweise Beziehende von Kinderzuschlag, Wohngeld oder Ausbildungsförderungsleistungen ist denkbar, dass durch erhöhte Energiekosten Hilfe- bedürftigkeit nach dem SGB II/SGB XII ausgelöst wird; dies würde die Anerkennung als Härtefall voraussetzen.

Es ist sinnvoll, im Zweifelsfall Anträge zu stellen und bei Ablehnung mit Widerspruch zu reagieren. Auch der Gang zum Sozialgericht steht ohne Gerichtskosten offen. Fragen Sie bei Sozialberatungsstellen vor Ort, ob es lokal Hilfe bei der Rechtsvertretung gibt oder wie  Anwaltskosten bei Gericht beantragt werden können. In jedem Fall gilt: Leistungsansprüche durch Antrag überprüfen, durch Sozialberatungsstellen bei Bedarf Unterstützung geben lassen.

Einen aktuellen Überblick über sämtliche Hilfepakete bietet die Schuldnerberatung Schleswig-Holstein unter dem folgenden Link: https://www.schuldnerberatung-sh.de/fileadmin/download/aktuelles/2023-01-05_Entlastungspakete_Bund.pdf

Der #wärmewinter in den Sozialen Medien

#wärmewinter: Aktion ist erfolgreich angelaufen

Brief von Dr. Annette Kurschus, Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland und Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland
an die Kirchengemeinden und diakonischen Werke in Deutschland.

© EKD/ Jens Schulze und Diakonie/Thomas Meyer

Was Kirchengemeinden für Betroffene der Energiekrise tun können

Energiekrise und Inflation bringen viele Menschen an ihre Belastungsgrenzen. Gerade gefährdete Gruppen und Menschen in prekären Lebenssituationen sind von 
Energiearmut sowie Arbeits­ und Wohnungslosigkeit bedroht. Wie können Sie als Kirchengemeinde der sozialen und realen Kälte Nächstenliebe und Mitmenschlichkeit entgegensetzen? Diese Handreichung wurden von midi - Evangelische Arbeitsstelle für missionarische Kirchenentwicklung und diakonische Profilbildung mit Diakonie Deutschland, EKD und dem Sozialwissenschaftlichen Institut der EKD erarbeitet.  

Nehmen Sie Kontakt zur Diakonie in Ihrem Kirchenkreis auf und fragen Sie, was gerade gebraucht wird. Fragen Sie auch andere soziale Träger, die Kommune, Vereine vor Ort. Und: Sprechen Sie direkt mit Betroffenen. Erfahren Sie so, was gerade am meisten gebraucht wird.

Vernetzen Sie sich mit der Diakonie, anderen sozialen Trägern, der Kommune, Nachbarschaftszentren oder Bürgerinitiativen. Treffen Sie sich regelmäßig, klären Sie gemeinsame Ziele und suchen Sie nach sozialräumlichen Ressourcen und Unterstützungsmöglichkeiten. Beziehen Sie möglichst immer Hilfesuchende mit ein. 

Vermeiden Sie Doppelungen bzw. Lücken. Haben Sie Mut zu Arbeitsteilung bzw. zur Konzentration nur auf bestimmte Zielgruppen. Gehen Sie aktiv auf Presse und Medien zu. Lassen Sie Hilfesuchende mit deren Geschichten zu Wort kommen.

Stellen Sie Kontaktdaten von Beratungsangeboten (z. B. Sozial- und Schuldnerberatung oderWohnungslosenhilfe), Leistungsstellen (z. B. Jobcenter, Sozialamt oder Wohngeldstelle) und Nothilfen (z. B. Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser oder Foodsharing) zusammen. Wichtig: Setzen Sie nur um, was Sie sich zutrauen. Besser weniger zuverlässig verwirklichen, als zu viel tun zu wollen und dann Absagen erteilen zu müssen.

Lassen Sie Kirchen und Gemeinderäume, wenn möglich, über die übliche Nutzungsdauer hinaus geöffnet bzw. prüfen Sie, welche Räume unkompliziert geheizt werden und viele Menschen beherbergen können. Vielleicht lassen sich z. B. Gottesdienst und Wärmeangebot kombinieren. Sorgen Sie für gastliche Atmosphäre: mit Kaffee und Getränken, Ansprechpartner*innen, gegebenenfalls Dolmetscher*innen oder Spielmöglichkeiten für Kinder. Prüfen Sie, ob Sie Räume nur für Frauen schaffen können.

Bieten Sie der Diakonie, anderen Wohlfahrtsverbänden, Sozialberatungsstellen, Kommunen, Tafeln etc. an, in Ihren Räumen Hilfesuchende niedrigschwellig zu beraten (Sozial-, Schuldner- und Energieberatung...) bzw. Versorgungsangebote zu etablieren (Essensausgabestelle, Foodsharing...).

Stellen Sie warme Kleidung und, wo möglich, Gelegenheit zum warmen Duschen zur Verfügung. Sprechen Sie z. B. Gewerbetreibende an, die konkrete Sachleistungen zur Verfügung stellen können. Lassen Sie Hilfesuchende selbst entscheiden, was sie brauchen. Achten Sie den Wunsch nach Anonymität und Vertraulichkeit. Sorgen Sie für einen Notfallplan und Erste-Hilfe-Angebote. Achten Sie auf Hygienevorgaben.

Prüfen Sie, ob Sie auch eine dezentrale Versorgung realisieren können (Lieferung, mobile Essensbank, vertrauliche Vermittlung über Pfarramt...), um Schamgrenzen zu überwinden bzw. wenig mobile Menschen zu erreichen.

 Raten Sie Betroffenen, in jedem Fall professionelle soziale Beratung in Anspruch zu nehmen. Trotzdem hier ein paar wichtige Fakten.

  • Haushalte sollten immer als erstes prüfen, ob sie Anspruch auf Kinderzuschlag und Wohngeld haben (siehe Links).
  • Haushalte, die Leistungen nach SGB II oder XII beziehen, haben bei angemessenem Verbrauch grundsätzlich Anspruch auf vollständige Übernahme ihrer Heizkosten sowie möglicher Nachzahlungen.
  • Auch Haushalte, die bisher keinen Anspruch auf Sozialleistungen hatten (auch Rentner*innen), können bei hohen Heizkostennachzahlungen anspruchsberechtigt sein und vorübergehende Leistungen beim Jobcenter beantragen.
  • Wichtig: Der Antrag muss im Monat der Fälligkeit der Nachzahlung beim Jobcenter gestellt werden – danach ist es zu spät.
  • Wenn Gasversorger bzw. Vermieter*in die monatlichen Abschläge für die Heizkosten deutlich erhöhen möchten: nicht zustimmen! Nur bei einer hohen Nachzahlung in einem Monat besteht eventuell die Möglichkeit der einmaligen Unterstützung durch das Jobcenter.
  • Wirken Sie Wohnungskündigungen sowie Gas- und Stromsperren entgegen. Organisieren Sie dazu mit Ihren Partnern Runde Tische gemeinsam mit Wohnungsgesellschaften, Kleinvermieter*innen, Energieversorgern, Stadtwerken, örtlichen Mietervereinigungen, Jobcenter, Verbraucherzentrale, Schuldnerberatungsstellen und Wohnungsnotfallhilfe.

Informationen zu Ansprüchen und nützliche Links gibt es beim Sozialwissenschaftlichen Institut der EKD.  Hier finden Sie eine Arbeitshilfe "Explodierende Energiepreise. Welche Möglichkeiten der Kostenübernahme stehen im Sozialrecht zur Verfügung?"

Sammeln Sie Geldspenden und verteilen Sie sie unkompliziert. Lassen Sie sich dabei von Ihren Partnern beraten. Sprechen Sie den lokalen Einzelhandel wegen Lebensmittelgutscheinen oder Ähnliches an. Auch kleine „Zuschüsse“ können eine große Wirkung entfalten, um erst einmal Atem schöpfen bzw. den nächsten Einkauf tätigen zu können.

Bei sozialen Angeboten entstehen der Kirchengemeinde oft zusätzliche Kosten für Heizung, Personal, Material, Verpflegung usw. Die EKD empfiehlt den Landeskirchen, die Kirchensteuermehreinnahmen aus der Energiepauschale für Betroffene bzw. soziale Projekte an der Basis einzusetzen. Mehrere Landeskirchen haben bereits entsprechende Regelungen getroffen. Fragen Sie bei Ihrer Landeskirche oder Ihrem regionalen diakonischen Werk nach, welche Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten bestehen.

Bilder für Social Media und für Plakate

Für Beiträge auf Social Media, für Aushänge im Schaukasten oder kleine Plakate gibt es Vorlagen, die über Canva angepasst werden können. Canva ist ein Online-Design- und Publishing-Tool, welches kostenfrei genutzt werden kann. Die Links führen zu Vorlagen, in welche die Angebote einer Gemeinde oder einer Einrichtung eingetragen werden können. Beim ersten Aufruf der Website wird man gebeten, sich zu registrieren. Wenn sich nur eine Person registriert, dann ist Canva kostenfrei. Für gemeinnützige Organisationen gibt es die Möglichkeit, Canva mit wesentlich mehr Funktionen kostenlos zu nutzen. Mehr Informationen dazu können Sie hier lesen.

Wir bitten darum, die Vorlagen im Grunddesign zu nutzen und nur den Inhalt zu ändern. Die Schriftart, die Farben, die Platzierung der Wärmewinter-Wort-Bild-Marke sowie die der Logos der EKD und Diakonie Deutschland sollen unverändert bleiben. Die Platzierung des restlichen Textes und eventueller Bilder kann angepasst werden. Ein kurzes Video zur Einführung in Canva ist hier zu finden.

Die Wort-Bild-Marke der Aktion kann ebenfalls für eigene Beiträge genutzt werden und steht hier zum Download bereit.

Aktionen vor Ort

  • Hunderte Angebote: Kirche und Diakonie ziehen Bilanz von #wärmewinter

    Von der heißen Suppe in Dresden für Obdachlose bis zum Eltern-Kind-Treff im Kirchenraum der Jugendkirche Hannover: Mit der Aktion #wärmewinter haben Kirche und Diakonie ein Zeichen für gesellschaftlichen Zusammenhalt gesetzt.

    © Diakonie Deutschland/ Verena Götze
  • #wärmewinter-Aktion in Hann. Münden geht weiter: Gelder kommen Bedürftigen zugute

    Kirche und Diakonisches Werk im Kirchenkreis Göttingen-Münden setzen #wärmewinter-Aktionen bis zum Sommer fort.

    © Petra Siebert
  • #wärmewinter in Kandel: Wärme für alle

    Beim Projekt "Mittags gemeinsam" stehen Gemeinschaft und Mitmenschlichkeit im Fokus. Der rheinland-pfälzische Staatsminister Alexander Schweitzer machte sich ein Bild von der #wärmewinter-Aktion.

    © privat
  • „Menschen geraten unverschuldet in Not“

    Immer mehr Menschen suchen das Wuppertaler Stadtteilzentrum WiKi auf. Leiter Eric Stöcker berichtet, wie die Diakonie Wuppertal die Menschen mit Lebensmittelgutscheinen und bei der Beantragung von staatlichen Hilfen unterstützt. 

  • #wärmewinter in Herten: Ein Zeltdorf in der Kirche

    „Aufwärmen – Begegnen – Beratung“: Unter diesem Dreiklang hat die Evangelische Christus Gemeinde und die Diakonie im Kirchenkreis Recklinghausen eine #wärmewinter-Aktion gestartet, die es im wahrsten Sinne des Wortes in sich hat.

    © Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen

Der #wärmewinter im Onlineshop

Im Online-Shop der Diakonie finden Sie eine Auswahl von Produkten zum #wärmewinter. Passend zur Aktion gibt es Mützen, Handwärmer oder Sitzkissen, die Sie tragen oder weiterverschenken können.