Vertrauliche Geburt
Legale und sichere Regelung für Schwangere
Schwangeren Frauen ermöglicht die vertrauliche Geburt, ihr Kind medizinisch sicher und ohne Preisgabe ihrer Identität zur Welt zu bringen. Einmalig werden die Daten der werdenden Mutter von einer Beraterin erfasst und danach sicher hinterlegt. Im Alter von 16 Jahren kann das Kind die Identität seiner Mutter erfahren. Dadurch ist - im Gegensatz zur gesetzlich ungeregelten anonymen Geburt - das Grundrecht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Herkunft gewährleistet.
Schwangeren Frauen noch besser helfen
Den Ausbau der Hilfen für Schwangere in psychosozialen Krisen mit Hilfe des Onlineportals und Hilfetelefons des Bundesfamilienministeriums sowie die gestärkten Rechte des Kindes in der Regelung der vertraulichen Geburt begrüßen wir. Die Schwangerschaftsberatungsstellen und ihr intensiver Einsatz in den vielfältigen Kooperationen brauchen eine entsprechende Finanzierung. Wir erwarten vom Bund noch mehr geeignete Maßnahmen zur moralischen Unterstützung von Schwangeren und werdenden Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben.
Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland „Mit der vertraulichen Geburt gibt es erstmals eine legale Regelung, die hilft, schwangere Frauen, die anonym bleiben wollen, zu schützen und dem Kind trotzdem seine Herkunft zu vermitteln.”
Nachgefragt: Erfahrungen mit der vertraulichen Geburt
2014 trat das "Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt" in Kraft. Welche Erfahrungen bisher damit gemacht wurden und welche Stärken und Schwächen sich abzeichnen, erläutert Angelika Wolff, Referentin für Familienberatung, Frühe Hilfen, Adoption und Pflegekinderwesen der Diakonie.
Angelika Wolff: Das Gesetz zur vertraulichen Geburt will Frauen in extremen Notlagen ermöglichen, ihr Kind medizinisch betreut zur Welt zu bringen und bei der Entbindung und danach weitgehend anonym zu bleiben. Für das Kind wird sein Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft gesichert, denn mit 16 Jahren kann es die Adresse der leiblichen Mutter im sogenannten Herkunftsnachweis erfahren.
Ein wesentliches Ziel des Gesetzes ist, dass unsere Beratung nicht unmittelbar der vertraulichen Geburt dient, sondern der Heranführung an das Hilfesystem, um den Frauen auch die Entscheidung für eine reguläre Adoptionsfreigabe oder ein Leben mit dem Kind zu ermöglichen. Die Evaluation zur vertraulichen Geburt hat ergeben, dass der Anteil jener Frauen, die sich für ein Leben mit dem Kind oder für eine reguläre Adoption entschieden - in der Summe 40 % der Beratungsfälle - deutlich höher ist als der Anteil derer, die sich für eine vertrauliche Geburt und Beibehaltung der Anonymität entschieden - rund 22 % der Beratungsfälle.
Wolff: Von insgesamt rund 2.200 Fällen wissen wir, in denen schwangere Frauen mit dem Anliegen einer vertraulichen Geburt seit 2014 in eine Beratungsstelle kamen. Daraus sind 499 Kinder mit einem Herkunftsnachweis hervorgegangen (Stand Januar 2019), zu denen aufgrund von Mehrlingsgeburten 495 vertraulich entbundene Mütter gehören. Es waren auch Väter dabei, wobei uns dazu keine genauen Zahlen vorliegen. Das heißt, es lassen sich auch Paare gemeinsam beraten, für die dann besser eine reguläre Adoption in Frage käme.
Das erhoffte Ziel der vertraulichen Geburt, die Zahl anonymer Geburten zu senken, ist zwar eingetroffen, sie konnten jedoch nicht vollständig ersetzt werden. Die Modellrechnung liefert eine Abnahme der anonymen Kindesabgaben um 33,3 Fälle pro Jahr. Jedoch hat sich ein Teil der Frauen (rund 68,3 Fälle pro Jahr) für eine vertrauliche Geburt entschieden, die sonst eine reguläre Geburt gewählt hätten wahlweise mit regulärer Adoption oder mit einem Leben mit dem Kind, wenn es die Möglichkeit der vertraulichen Geburt nicht gegeben hätte. Es wurden also doppelt so starke Anreize geschaffen, das Kindschaftsrecht und Sorgerecht zu umgehen, wie die anonyme Kindesabgabe einzuschränken. Gründe dafür können Vorbehalte sein, sich für die Adoption rechtfertigen zu müssen oder Ängste, dass der Geheimnisschutz für die abgebende Mutter nicht sicher genug gewährleistet wird. Diese Änderung war jedenfalls nicht erwünscht, denn damit werden Kinder in ihren Rechten und ihrem Status zu ihren Verwandten benachteiligt und wachsen für viele Jahre mit einer ungeklärten Herkunft auf.
Wolff: Wir müssen uns unbedingt rechtzeitig vorbereiten, um in zehn Jahren denjenigen Jugendlichen zur Seite zu stehen, die die ersten sein werden, ihren Herkunftsnachweis zu öffnen. Die dann 16-Jährigen benötigen dabei die sozialpädagogische Unterstützung von Fachleuten und diese muss klug geregelt werden. Beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln, wo die Herkunftsnachweise verwahrt werden, bietet sich keine praktikable Lösung an. Besser sollte in der Nähe des Wohnortes des jungen Menschen Unterstützung zur Verfügung stehen. Hierzu fehlen noch jegliche Konzepte und Vereinbarungen. Wir schlagen vor, dass die Jugendlichen das gleiche Recht auf Begleitung wie bei der Einsichtnahme in ihre Adoptionsvermittlungsakte erhalten und sich den Herkunftsnachweis an eine regionale Adoptionsvermittlungsstelle übersenden lassen können. So können sie wohnortnah begleitet werden, anstatt allein nach Köln zur Einsichtnahme fahren zu müssen.
Redaktion: Diakonie/Ulrike Pape
Aktuelles
Geschichten aus unserer Schwangerschaftsberatung
Mehr Infos zu vertraulicher Geburt
- Beratungsseite für Schwangere des Bundesfamilienministeriums
- Informationen zu ungewollter Schwangerschaft und vertraulicher Geburt des Bundesfamilienministeriums
- Das Gesetz zur vertraulichen Geburt evaluiert im Auftrag des Bundesfamilienministeriums
- Bericht des Bundesfamilienministeriums „Aktualisierung von Daten über Beratungen zur vertraulichen Geburt sowie über Auswirkungen des SchwHiAusbauG auf anonyme Formen der Kindesabgabe“ (PDF)
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Unser Wissen Kompakt mit Hintergründen und Fakten zur vertraulichen Geburt
- Schwangerschaftsberatung: Unser Wissen Kompakt dazu
Ansprechpartnerin

Angelika Wolff
Familienberatung | Frühe Hilfen | Adoption | Pflegekinder
[email protected]Fachverband
Evang. Konferenz für Familien- u. Lebensberatung, Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision (EKFuL)
Berlin
www.ekful.de