Stellungnahme zu dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze
Mit dem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung gesteigert werden. Die Diakonie Deutschland begrüßt in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf die Zielsetzung des Gesetzesentwurfs, da Betriebsrenten eine wichtige Säule der Alterssicherung sind.
Sie begrüßt auch die geplanten Neuregelungen zur Modernisierung der betrieblichen Altersversorgung. Die Diakonie Deutschland setzt sich zusammen mit der EKD dafür ein, dass diese auch im kirchlich-diakonischen Bereich anwendbar werden. Zugleich wird betont, dass Betriebsrenten ein stabiles Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ersetzen können. Bei der Reform der Alterssicherung seien Fragen der Leistungsgerechtigkeit, der Generationengerechtigkeit und der Armutsbekämpfung in Einklang zu bringen.
Im kirchlich-diakonischen Bereich besteht seit Jahrzehnten eine flächendeckende Struktur kirchlich-diakonischer Zusatzversorgungskassen und privatrechtlich organisierter kirchlicher Pensionskassen. Diese stehen in der Tradition öffentlicher Zusatzversorgung, beruhen jedoch auf einer sozialpartnerschaftlich organisierten Zusatzversorgung im Rahmen des verfassungsrechtlich geschützten Dritten Wegs im Arbeitsrecht.