© Diakonie/Die Hoffotografen

Diakonie mahnt zu mehr Sachlichkeit bei der Bürgergelddebatte

Sanktionsdebatte auf dem Rücken der Schwächsten ist populistische Stimmungsmache

Zur erneuten Debatte über schärfere Sanktionen gegen Arbeitsverweigerer im Bürgergeld-Bezug erklärt Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland:

„Keine Frage, wer beim Bürgergeld betrügt oder es sich auf Kosten anderer bequem macht, muss mit Sanktionen rechnen. Die aktuelle Debatte wird aber nicht sachlich geführt. Alle Daten zeigen, dass die überwältigende Mehrheit der Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld Anstrengungen unternimmt, um wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Sie haben populistische Stimmungsmache nicht verdient, sondern müssen flächendeckend und professionell bei der Arbeitssuche unterstützt werden.  
Wer ernsthaft gegen Sozialbetrug vorgehen will, muss über Steuerhinterziehung reden – im kleinen wie im großen Stil. Die Deutsche Steuergewerkschaft schätzt, dass dem Staat durch Steuerhinterziehung jährlich rund 100 Milliarden Euro verloren gehen. Das Geld fehlt für die Sanierung der Infrastruktur, für unsere Schulen und Kitas oder für die Rente. Wer es mit Gerechtigkeit wirklich ernst meint, muss auch die reichen Betrügerinnen und Betrüger in den Blick nehmen.“ 
 
Hintergrund 
Das Bürgergeld wurde zum 1. Januar 2023 eingeführt. Es ist eine Sozialleistung, die das menschenwürdige Existenzminimum derjenigen sichern soll, die erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können. 
 
Im Jahr 2025 bezogen bis Februar durchschnittlich ca. 5,52 Mio. Menschen Bürgergeld, wobei ca. 1,46 Mio. nicht erwerbsfähig waren. Von den verbleibenden rund 4 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten waren weniger als die Hälfte überhaupt arbeitslos. Denn mehr als die Hälfte sind sogenannte Aufstockerinnen und Aufstocker, in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme, gehen zur Schule, studieren, pflegen Angehörige, erziehen Kinder oder stehen aus anderen, triftigen Gründen dem Arbeitsmarkt nicht oder nur sehr eingeschränkt zur Verfügung.  
 
Es gibt nur wenige Menschen, die sich allen angebotenen Arbeitsstellen verweigern. Laut der Bundesagentur für Arbeit waren 2023 lediglich 0,4 Prozent der Bürgergeld-Empfänger:innen sogenannte Totalverweigerer:innen. Im Jahr 2024 hat das Bundesarbeitsministerium 421 Fälle von „bandenmäßigem” Leistungsmissbrauch beim Bürgergeld erfasst.

©Hermann Bredehorst

Verena Götze

stellvertretende Pressesprecherin

030 652111780

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