Illustration Menschen mit Behinderung
© Diakonie/Francesco Ciccolella
Zum 1. Mai - Tag der Arbeit

Diakonie fordert inklusiven Arbeitsmarkt

Unter dem Motto „Mach dich stark mit uns“ finden in diesem Jahr am 1. Mai zahlreiche Kundgebungen und Demonstrationen für eine gerechte und solidarische Arbeitswelt statt. Die Diakonie weist zum „Tag der Arbeit“ auf die anhaltende strukturelle Benachteiligung von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt hin und benennt erforderliche Schritte für Verbesserungen. „Trotz gesetzlicher Vorgaben und Fortschritten bei der Inklusion sind nach wie vor zu viele Menschen mit Behinderung von der Teilhabe am Arbeitsleben ausgeschlossen oder stoßen auf erhebliche Barrieren. Ziel muss es sein, diese Benachteiligungen zügig abzubauen“, sagt Elke Ronneberger, Diakonie-Bundesvorständin Sozialpolitik. Um die Arbeitswelt aufnahmefähiger für Menschen mit Behinderungen zu machen, sollten Arbeitsplätze und Ausbildungen inklusiv gestaltet und ein bundesfinanziertes Beschäftigungsförderungsprogramm eingeführt werden. Alle Menschen mit Behinderung, unabhängig von ihrem Unterstützungsbedarf, haben das gleiche Recht auf Arbeit und soziale Absicherung.

Nach wie vor ist die Erwerbsbeteiligung schwerbehinderter Menschen deutlich niedriger als die der nicht schwerbehinderten Bevölkerung. Auch von Arbeitslosigkeit sind Menschen mit Beeinträchtigungen überproportional betroffen. Zu oft wird die Verantwortung dafür den Menschen mit Behinderungen zugeschoben. Sie müssten sich befähigen lassen, um den Anforderungen des Arbeitsmarktes standzuhalten. „Inklusion bedeutet aber, dass niemand an einer vermeintlichen ‚Normgesellschaft‘ gemessen wird. Das Normale ist die Vielfalt, das Vorhandensein von Unterschieden. Niemand darf gezwungen werden, nicht erreichbare Normen zu erfüllen. Wir fordern die Politik auf, inklusive Arbeitsplätze konkret zu fördern und Chancengleichheit zu gewährleisten, wie es auch im Bundesteilhabegesetz verankert ist“, so Ronneberger.  
 
Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Initiativen der künftigen Bundesregierung für einen inklusiven Arbeitsmarkt fordert die Diakonie die politischen Entscheidungsträger zum Handeln auf: 

  1. Arbeitsplätze inklusiv gestalten: Der Arbeitsmarkt schließt Menschen mit Behinderungen gravierend aus. Der Arbeitskräftemangel zeigt, dass Arbeitsplätze vorhanden sind. Bei entsprechender Gestaltung und Anpassung können diese vielfach von Menschen mit Behinderungen besetzt werden. Instrumente zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt müssen so angepasst und zugänglicher gemacht werden, damit sie häufiger genutzt werden. 
  2.  Ausbildung inklusiv gestalten: Damit die berufliche Ausbildung inklusiv wird, müssen die Vermittlung und die Bereitstellung der Ausbildungsinhalte sowie ausbildungsbegleitender Hilfen – auch in der Berufsschule – an die Bedürfnisse der Zielgruppen angepasst werden. Die Dauer der Berufsausbildung muss flexibel gestaltbar sein, zudem müssen modularisierte Teilqualifikationen entwickelt werden. Der Anspruch auf eine theoriereduzierte Berufsausbildung ist stärker umzusetzen. 
  3. Ein bundesfinanziertes Beschäftigungsförderungsprogramm wäre ein starkes Zeichen für die Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung auf dem Arbeitsmarkt. Dafür könnten Mittel des Ausgleichsfonds genutzt werden.  
  4. Das gleiche teilhabepolitische Recht auf Sicherung des Lebensunterhalts durch Arbeit gilt für alle Menschen mit Behinderung – unabhängig davon, wie hoch ihr behinderungsbedingter Unterstützungsbedarf ist. Heute arbeiten Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen in der Regel in Tagesförderstätten. Sie bekommen dafür kein Entgelt und keine rentenrechtliche Absicherung. Stattdessen muss die Leistungsfähigkeit aller Menschen anerkannt werden. Die Diakonie fordert seit Langem, dass die Förderinstrumente zur Teilhabe am Arbeitsleben allen Menschen mit Behinderung zugänglich werden. Das in § 219 SGB IX festgelegte Zugangskriterium diskriminiert und muss abgeschafft werden.

Hintergrund

2024 waren im Jahresdurchschnitt 175.000 schwerbehinderte Menschen arbeitslos. Im Durchschnitt des Jahres 2023 waren 166.000 schwerbehinderte Menschen arbeitslos (+2.000 im Vergleich zum Vorjahr). Die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen in Deutschland lag im Jahr 2024 bei elf Prozent. Die Arbeitslosenquote der Menschen ohne Behinderung lag im gleichen Zeitraum bei sechs Prozent. Im März 2025 waren 183.800 schwerbehinderte Menschen arbeitslos, das waren sechs Prozent mehr als im Vorjahresmonat (März 2024: 172.800). 2024 betrug der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Schwerbehinderten 45 Prozent. 74 Prozent der Arbeitgeber besetzen mindestens einen Pflichtarbeitsplatz, 39 Prozent besetzen alle Pflichtarbeitsplätze. 

 

Weitere Informationen

Kontakt

@ Hermann Bredehorst

Kathrin Klinkusch

Pressesprecherin

030 652111780

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