Nach den Anschlägen in verschiedenen deutschen Städten wurde über bekannte oder vermutete psychische Erkrankungen der mutmaßlichen Täter*innen berichtet und schnell wurden Register für psychisch erkrankte Menschen oder die Weitergabe medizinischer Daten gefordert.
Obwohl sich die Fachwelt, Betroffene und ihre Angehörigen darin einig sind, dass die teilweise populistisch geführten Debatten die Sicherheit in keiner Weise erhöhen, sondern stattdessen Ausgrenzung und Stigmatisierung fördern, erhöhen ordnungs- und sicherheitspolitische Stimmen weiter den Handlungsdruck.
Dabei ist die Datenlage eindeutig:
- Die Gruppe der Menschen mit psychischer Erkrankung ist nicht gewalttätiger als andere;
- sie werden sogar häufiger selbst Opfer von Gewalt;
- eine psychiatrische Diagnose allein lässt nie Rückschlüsse auf eine mögliche Gefährlichkeit zu und
- die Frage, wie die zahlenmäßig geringen Gewalttaten im Kontext psychischer Störungen wirksam verhindert oder reduziert werden können, erfordert differenzierte Analysen und umfassende Lösungsansätze.
Die Psychisch-Kranken-(Hilfe)-Gesetze in verschiedenen Bundesländern sollen überarbeitet werden, um – wie es heißt - die Kooperation von Sicherheitsbehörden mit dem gesundheitlichen Versorgungssystem auf eine rechtsichere Basis zu stellen.
Einige Fachleute legen nahe, die ihrer Meinung nach zu große Zurückhaltung gegenüber einer unfreiwilligen medikamentösen Behandlung im Rahmen einer Unterbringung zu überdenken, um Gewalttaten im Kontext psychischer Erkrankungen zu verhindern.
Im hier verlinkten Dokument finden sich Überlegungen, wie die Behandlung und Begleitung für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen und in existentiellen Notlagen weiter reformiert werden müssen. Register, Datensammlungen und mehr Zwang werden nicht als Lösung gesehen.