Auftragsbekanntmachung Rahmenvereinbarung KI-Beratung
Das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., Diakonie Deutschland, Zentrum Kommunikation ruft im Wege einer öffentlichen Ausschreibung zur Angebotsabgabe für eine Rahmenvereinbarung über externe KI-Beratung im verbleibenden Jahr 2025 (und ggf. 2026 und/oder 2027) auf.
Leistungsgegenstand:
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die externe KI-Beratung im verbleibenden Jahr 2025 (mit zweimaliger Option des AG, die Rahmenvereinbarungen – im Falle der Bewilligung weiterer Zuwendungen zu diesem Zweck – auf 2026 bzw. 2027 zu erweitern).
Die rasante Entwicklung und Verbreitung von KI-Technologien – insbesondere seit dem Markteintritt von ChatGPT – stellt die Diakonie vor neue Herausforderungen und Chancen. Ziel ist es, die Organisation und ihre Mitarbeitenden auf den verantwortungsvollen und effektiven Einsatz von KI vorzubereiten.
Gegenstand der Leistung ist die externe Beratung zur Unterstützung bei der Umsetzung dieses strategischen Anliegens. Die Beratung soll dazu beitragen, die digitalen Kompetenzen im Verband zu stärken und die Diakonie als innovativen, ethisch reflektierten und politisch sichtbaren Akteur im digitalen Wandel der Wohlfahrtspflege zu positionieren.
Titel: „KI-Beratung“
Ausschreibende und zuschlagserteilende Stelle: Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. (für Diakonie Deutschland), Zentrum Kommunikation/Referat Digitalisierung, Caroline-Michaelis-Str. 1, 10115 Berlin
Beabsichtigt ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung i. S. v. § 15 UVgO.
Frist für die Einreichung von Angeboten: Montag, 06.10.2025, 9 Uhr (Eingang bei der Auftraggeberin)
Angebote sind als passwortgeschütztes PDF per E-Mail mit dem Betreff 2025-01-KI-Beratung an die u. g. E-Mail-Adresse zu senden.
Bitte geben Sie das Passwort in einer separaten E-Mail an.
E-Mail: digitalisierung@diakonie.de
Fragen können bis zum 18.09.2025 an die Diakonie Deutschland (digitalisierung@diakonie.de) gestellt werden.
Die Bindefrist läuft vorsorglich bis 30.11.2025, wobei eine frühere Zuschlagserteilung beabsichtigt ist. Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2025.
Die Auftraggeberin hofft, auch für die Jahre 2026 und 2027 noch Zuwendungen für die KI-Beratung zu erhalten und die Rahmenvereinbarungen in diesem Fall auch auf diese Jahre erstrecken zu können.
Aus der Rahmenvereinbarung werden im Jahr 2025 maximal Leistungen im Wert von brutto 75.000 € abgerufen.
Sollte es zu einer Erstreckung auf 2026 und/oder 2027 kommen, hängt der Umfang des Abrufs in diesen Jahren vom Umfang der dafür gewährten Zuwendungen ab. Er beträgt max. 120.000 €/a brutto.
Die mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeberin für die Beurteilung der Eignung des:der Bewerbers:in oder Bieters:in und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt, ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen.
Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, sind gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 2 UVgO auszuschließen und können nicht berücksichtigt werden.
Die Vergabeunterlagen finden Sie hier https://www.diakonie.de/journal/auftragsbekanntmachung-KI-Beratung-2025
Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird die Auftraggeberin dort für alle Bieter:innen elektronisch bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.