Themenschwerpunkt

Kinderarmut

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Kinderarmut: Familien mit mehr Geld werden stärker gefördert

Aktuell leben 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche von staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung, davon 1,6 Millionen obwohl ihre Eltern erwerbstätig sind. Die Regelungen in der Steuer-, Familien- und Sozialpolitik führen zu unterschiedlichen Höhen des kindlichen Existenzminimums. Die Förderbeträge für in Armut lebende Kinder sind niedriger als die Steuerentlastung bei Familien mit Spitzeneinkommen. Weder der Kinderregelsatz noch das Bildungs- und Teilhabepaket sichern ein angemessenes Existenzminimum. Im Grundsatz hat daran auch wenig das im Januar 2019 verabschiedete Starke-Familien-Gesetz geändert.

 

Einheitliche Kindergrundsicherung einführen

Wir fordern eine einheitliche finanzielle Grundförderung, die das Existenzminimum aller Kinder abdeckt. Das Nebeneinander aus Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Kinderregelsätzen und Pauschalen des Bildungs- und Teilhabepakets ist zu kompliziert und ungerecht. Für in Armut lebende Kinder und Familien müssen zusätzliche Leistungen gewährt werden. Zudem benötigen wir auf kommunaler Ebene eine bessere Infrastruktur. Dazu zählen die Ganztagsbetreuung, kostengünstige Freizeitangebote und ein für einkommensarme Familien kostenfreies Schulmittagessen. Nur so lässt sich Kinderamut dauerhaft eindämmen.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland

„Zur Eindämmung der Kinderarmut brauchen wir eine einheitliche finanzielle Grundförderung, die das Existenzminimum aller Kinder abdeckt”

Nachgefragt: Kinderarmut

Kinderarmut ist in Deutschland Alltag. Wie inkonsistente Leistungen das Problem verstärken und warum wir jetzt eine einheitliche Kindergrundsicherung brauchen, erklärt Ulrike Gebelein, Expertin für Fragen zur Kinderarmut bei der Diakonie.

Ulrike Gebelein: Wir kritisieren grundsätzlich die Berechnung des Regelsatzes. Als Orientierungspunkt werden dabei die unteren 20 Prozent der Haushaltseinkommen genommen. Wenn der Staat das Existenzminimum realistisch ermitteln würde, um die Kinderarmut einzudämmen, müsste der Satz zwischen 30 und 70 Euro mehr betragen.

Und: Bei Kindern und Jugendlichen, die in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften leben, kürzt das Kindergeld den Regelsatz des Kindes, da es als Einkommen des Kindes betrachtet wird. Auch die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket unterliegen keiner sauberen Bedarfsermittlung. So wird zwar der Betrag für Schulmaterialien ab August 2019 von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr erhöht und die Eigenanteile beim Schulessen und der Schülerbeförderung entfallen, aber es stehen weiterhin nur zehn Euro im Monat für Sport, Musik oder kulturelle Angebote für Kinder zur Verfügung.

Gebelein: Ja, derzeit gibt es 148 familienbezogene und acht ehebezogene Leistungen, von denen allerdings meistens Paare ohne Kinder oder Kinder aus Familien mit höherem Einkommen profitieren. Die Leistungen sind zu unübersichtlich. Bei der Bemessung des Kindesunterhaltes spielt nicht nur das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils eine Rolle, sondern auch das Kindergeld. Dieses wird nämlich als Einkommen des unterhaltsbedürftigen Kindes angerechnet. So darf der allein unterhaltspflichtige Elternteil am Ende die Hälfte des Kindergeldes von dem Unterhalt des Kindes abziehen, auch wenn das Kind ausschließlich beispielsweise allein bei der Mutter lebt.

Gebelein: Wir brauchen eine einheitliche Kindergrundsicherung, die das Existenzminimum aller Kinder abdeckt. Das bisherige Nebeneinander aus Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Kinderregelsätzen und Pauschalen des Bildungs- und Teilhabepakets ist viel zu kompliziert, um Kinderarmut wirkungsvoll einzudämmen. Kinder, die mehr benötigen, weil sie zum Beispiel Diabetes haben oder Nachhilfe brauchen, müssen zusätzlich unterstützt werden. Eltern sollten diese finanzielle Unterstützung direkt erhalten.

Außerdem benötigen wir auf kommunaler Ebene eine bessere Infrastruktur. Dazu zählen nicht nur die Ganztagsbetreuung und der Ausbau der Betreuung von unter Dreijährigen. Kinder und Jugendliche brauchen einen kostenfreien oder kostengünstigen Zugang zu Schwimmbädern, Musik- und Sportvereinen.

Kinderarmut bekämpfen: Beispiele aus unserer Arbeit

Ausbildung in Teilzeit

Eine Chance für junge Mütter

Eine Teilzeitausbildung beim diakonischen Projekt "Sina" in Hannover hilft jungen Müttern, einen Job zu finden.

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Ansprechpartnerin und Ansprechpartner

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Ulrike Gebelein

Kinderpolitik, Familienförderung, Evangelische Familienerholung

030 65211-1687

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Michael David

Referatsleitung Soziales

030 65211-1636

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