Hintergründe zum Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichts

5. November 2019
  • Journal
  • Armut und Arbeit
  • Menschenwürdiges Existenzminimum
  • Langzeitarbeitslosigkeit

Mit seinem Urteil vom 5. November 2019 hat das Bundesverfassungsgericht die Sanktionsmöglichkeiten in der Grundsicherung deutlich beschränkt:

  • Starre Sanktionsregelungen, die bei Verhaltensänderungen nicht rückholbar sind, soll es nicht mehr geben.
  • Die allgemeinen pauschalen Sanktionsmöglichkeiten werden auf 30 Prozent des Regelsatzes beschränkt.
  • Außergewöhnliche Härten und Besonderheiten des Einzelfalles sind zu beachten.

Warum Sanktionen Arbeitslose sozial isolieren und beruflich schaden, sehen Sie in unserem Erklärfilm. Weiter unten finden Sie mehr Informationen zum Sanktionsurteil und den Positionen der Diakonie.

Mehr Informationen finden Sie beim Bundesverfassungsgericht. Maria Loheide äußerte sich als Vorstand Sozialpolitik der Diakonie positiv zum Urteil.

Mit anderen Verbänden, Gewerkschaften, Wissenschaft und Politik haben wir eine gemeinsame Erklärung zu den geltenden Sanktionsregelungen veröffentlicht.

Die Diakonie-Position zu Sanktionen in der Grundsicherung haben wir mit unseren Zehn Thesen zu zehn Jahren Hartz IV von 2015 formuliert.

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