Stellungnahme Diakonie Deutschland zum Referentenentwurf eines GEAS-Anpassungsgesetz Verbändebeteiligung
Die Diakonie Deutschland hat sich am Verbändebeteiligungsverfahren zum Anpassungsgesetz des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beteiligt. Das Anpassungsgesetz setzt die Reform des GEAS ins nationale Recht um.
Aus Sicht der Diakonie Deutschland sollten insbesondere die Regelungen zur Wahrung der Familieneinheit (§ 26 AsylG-E) überarbeitet werden, so dass sichergestellt ist, dass schutzberechtigte Familienangehörige die gleichen Rechte haben und auch minderjährig verheiratete Ehepartnerinnen geschützt werden. Darüber hinaus sieht die Diakonie Deutschland die Errichtung von besonderen Aufnahmeeinrichtungen zur Durchführung von Verfahren der Sekundärmigration äußerst kritisch. Diese sind europarechtlich nicht vorgesehen. Insbesondere die Vorschriften, die die Bewegungsfreiheit der Betroffenen einschränken, sollten in diesem Kontext überarbeitet werden (§§ 47a Abs. 2, 68 AsylG-E). Haftähnliche Situationen für einen Großteil der Schutzsuchenden in Deutschland lehnt die Diakonie Deutschland entschieden ab - vor allem für Kinder und vulnerable Gruppen.
Aus Sicht der Diakonie Deutschland erscheint es schließlich wenig kohärent, einerseits an einer zügigen Umsetzung der Anpassung der Regelungen zur Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zu arbeiten und andererseits europarechtliche Vorgaben offensichtlich zu unterlaufen. Hierzu gehören rechtswidrige Zurückweisungen von Schutzsuchenden an deutschen Außengrenzen, das Aufrechterhalten einer offensichtlich gegen Völker- und Europarecht verstoßenden Regelung zu Heimatreisen von Schutzberechtigten und das rechtswidrige Ausschließen von Leistungen für Schutzsuchende in “Dublin-Fällen”. Die Diakonie Deutschland fordert insoweit die vollumfängliche Einhaltung europäischer Verpflichtungen.
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