Clemens Theodor Perthes

Geboren 2. März 1809 in Hamburg, gestorben 25. November 1867 in Bonn

Professor für Staatsrecht, Gründer der ersten Herberge zur Heimat

Perthes wächst in einer angesehenen Buchhändler- und Verlegerfamilie auf; seine Mutter ist die älteste Tochter des Dichters Mattias Claudius. Im Elternhaus prägt ihn ein ökumenisch offenes Glaubensverständnis.

In seiner Jugend leidet er unter einer Nervenerkrankung und Ausschlag. Er studiert in Bonn ab 1829 Rechtswissenschaft. Hier wird er 1834 promoviert und habilitiert, hier wirkt er ab 1838 als außerordentlicher und seit 1841 als ordentlicher Professor für Staatsrecht. Als Perthes mit 58 Jahren stirbt, hat sich der Jurist für seinen Grabstein das Wort aus Johannes 3, 18 ausgesucht: „Wer an ihn glaubt, der wird nicht gerichtet.“

Perthes ist politisch konservativ. Von 1846 bis 1851 ist er Stadtverordneter in Bonn, 1848 sitzt er für drei Monate im Frankfurter Bundestag und 1853 für ein halbes Jahr im preußischen Abgeordnetenhaus in Berlin. Nach seinem Abschied aus der Politik setzt er seine Kräfte für die Diakonie ein. Er ist im katholischen Bonn aktives Mitglied der kleinen evangelischen Gemeinde. Auf Anregung von Johann Hinrich Wichern wird in Bonn ein Verein für Innere Mission gegründet, dem Perthes von 1849 bis 1854 vorsteht.

Bonn, an einem der Hauptverkehrswege der damaligen Zeit liegend, ist Anziehungspunkt für wandernde Handwerksgesellen. Viele kommen in billigen Gasthäusern unter, den sogenannten ‚Schnapspennen‘, wo sie den Gefahren von Alkohol und Glücksspiel, von innerer Haltlosigkeit und politischem Radikalismus, ausgesetzt sind. Darum erbettelt Perthes Spendengelder, um eine Herberge für Wandergesellen zu errichten. Am 21. Mai 1854 wird sie eingeweiht. Sie erhält den Namen „Herberge zur Heimath“. Sie bietet unter christlicher Leitung eine solide und preiswerte Unterkunft, verbunden mit religiösen Angeboten. Anders als die katholischen Kolpinghäuser ist sie für alle Konfessionen offen.

Nach dem Vorbild des Bonner Hauses entstehen bald auch andernorts ähnliche Einrichtungen. 1914 gibt es im Deutschen Reich 450 Herbergen mit 18.000 Betten. Sie gehören zum 1886 gegründeten Deutschen Herbergsverein. Entsprechend den sich wandelnden Erfordernissen ändern sich in den Folgezeiten die bis heute bestehenden fachlichen Hilfsangebote der Diakonie für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten.

Autor: Werner M. Ruschke

Literatur

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