Gemeindediakonie

1. Einleitende Überlegungen

Wer sich mit der Geschichte der Gemeindediakonie beschäftigt, stellt schnell fest, dass sie untrennbar mit der Geschichte der Diakonie insgesamt verwoben ist – so wie auch sonst Gemeinden als lokale Gestalt von Kirche und Kirche in ihrer Gesamtheit eine Einheit bilden.

Viele der großen diakonischen Unternehmungen und Einrichtungen sind aus Gemeinden heraus entstanden: Es war zum Beispiel der westfälische Dorfpfarrer Franz Arndt (1876 bis 1917 in Volmarstein), der sich der vielfältigen sozialen Not der Menschen in seiner Gemeinde Volmarstein und darüber hinaus angenommen hat und ein Altenheim, ein Frauenheim für Damen „der besseren Stände“, ein Genesungsheim für Arbeiter und ein „Krüppelheim“ gegründet hat (heute aufgegangen in der „Evangelischen Stiftung Volmarstein“). Bielefelder Bürger haben 1867 aus ihrem Glauben heraus ein Heim für epilepsiekranke Menschen eingerichtet; unter der Leitung Pastor Friedrichs von Bodelschwingh (von 1872 bis zu seinem Tod 1910) hat sich diese Einrichtung zu einer großen „Stadt der Barmherzigkeit“ entwickelt, den „Von Bodelschwinghchen Anstalten Bethel“.

Dass sie von den Gemeinden nicht zu trennen sind, gilt aber auch für alle anderen Bereiche diakonischen Lebens in der Kirche: Auf der Mittelebene der Kirchenkreise und Dekanate wird – stellvertretend für die Gemeinden und vielfach von ihnen initiiert und verantwortet – ein Angebot vorgehalten, das den Gemeindegliedern vor Ort zugute kommt, das aber – aufgrund von Fragen der Professionalität und Wirtschaftlichkeit – nicht von jeder Gemeinde selbst vorgehalten werden kann. Hier sind die vielfältigen Beratungsangebote zu nennen wie zum Beispiel Fachstellen für Familien-, Schuldner-, Flüchtlings-  und Suchtberatung; die übergemeindlich angebundenen Diakoniestationen mit ihrem Angebot ambulanter Pflege gehören ebenso in diesen Zusammenhang wie noch viele weitere Dienste.

Auch die unmittelbare diakonische Hilfeleistung – „von Mensch zu Mensch“, ohne strukturelle Einbindung – ist in den Gemeinden und ihrer Verkündigung verwurzelt, wenn es hier gelingt, die Motivation für solche Taten der Nächstenliebe zu schaffen. Ebenso nehmen die großen Werke und Einrichtungen der weltweiten Diakonie – am bekanntesten „Brot für die Welt“ – die diakonische Verantwortung der Gemeinden wahr und sind so nicht von diesen zu isolieren.

Was sich so für alle Ebenen diakonischen Handelns beschreiben lässt, die untrennbare Zusammengehörigkeit aller diakonischen Angebote und Einrichtungen, hat seinen Grund in der biblischen Botschaft selbst: Der neutestamentliche Begriff der "ekklesia" meint sowohl die Gemeinde vor Ort - an die Paulus schreibt: "Einer trage des anderen Last." (Gal 6,2) - als auch die weltweite, weltumfassende Gemeinschaft der Christenheit, die füreinander Verantwortung hat, wie es die Sammlung für die Not leidende Gemeinde in Jerusalem (2. Kor 8; 9) anzeigt. In den christlichen Versammlungen und Gottesdiensten der Gemeinden werden die Texte der Evangelien gepredigt: "Was ihr getan habt einem von meinen geringsten Geschwistern, das habt ihr mir getan." (Mt 25, 31-46). Diese Identifikation Christi mit den Hilfebedürftigen erreicht die einzelnen Gläubigen, prägt aber auch das Leben der Gemeinden insgesamt.

2. Gemeinden als direkte Träger diakonischer Arbeit

Wenn so der Begriff „Gemeindediakonie“ das ganze Spektrum diakonischen Handelns mit umfasst, sollen im Folgenden dennoch ausdrücklich solche Entwicklungen und Hilfeangebote in den Blick genommen werden, die direkt von den Gemeinden verantwortet werden.

Eine große Schwierigkeit stellt dabei die Quellenlage dar: Anders als bei großen diakonischen Einrichtungen mit einem prägenden Selbstverständnis – und in der Regel mit einem zentralen Archiv – können alle Aussagen zur Gemeindediakonie nur Ausschnitte von dem bieten, was sich an diakonischen Aktivitäten und Einrichtungen entwickelt hat. Die Quellen sind zu disparat und unterschiedlich für eine alles umfassende Darstellung der einzelnen Gemeinden; vieles ist auch gar nicht hinreichend dokumentiert.

Insgesamt kann man aber einleitend konstatieren, dass Ortsgemeinden als Träger diakonischer Einrichtungen und Dienste über weite Strecken der Kirchengeschichte stark zurückgetreten sind: In der Zeit der Alten Kirche und im Mittelalter sind vor allem die Bischofssitze und dann die Klöster die Orte der Diakonie gewesen, an denen Menschen in Not Hilfe und Zuflucht finden konnten.

2.1. Die Gemeindediakonie der Reformationszeit

Dass von Martin Luther die diakonische Verantwortung der Gemeinde wieder intensiv thematisiert worden ist, ist nahezu zwangsläufig: Mit der Aufhebung des klösterlichen Lebens durch die Reformation musste dieser Bereich gänzlich neu geordnet werden. Zu diesem Zweck hat Luther sog. Kastenordnungen erlassen, gedacht als Notlösungen für eine Übergangszeit. In der Leisniger Kastenordnung von 1523, die hier beispielhaft stehen soll, hat er in drei Zielrichtungen zu beantworten versucht, was nach der Aufhebung der Klöster mit ihren Besitztümern geschehen solle: Als erstes sollen mit diesen Mitteln die im Kloster verbleibenden Personen versorgt werden. Auch für eine materielle Ausstattung all derer, die ihre Klöster verlassen, soll der Klosterbesitz verwendet werden. "Aber die dritte Weise ist die beste: dass man alles andere zum allgemeinen Besitz einer Gemeindekasse gelangen lasse, woraus man nach christlicher Liebe allen gebe oder leihe, die im Lande bedürftig sind, sei es ein Edler oder ein Bürger. Damit erfüllt man auch das Testament und den Willen der Stifter; denn wiewohl sie im Irrtum gewesen und verführt worden sind, dass sie es zu Klöstern gegeben haben, ist ja dennoch ihre Absicht gewesen, Gott zu ehren und es ihm zu Dienst zu geben, und sie haben so, wie sie es gemacht haben, fehlgegriffen. Nun gibt es keinen größeren Gottesdienst als die christliche Liebe, die den Bedürftigen hilft und dient, wie Christus selbst am Jüngsten Tag bekennen und richten wird, Matth. 25,31ff. Daher hießen auch vorzeiten die Kirchengüter bona ecclesiae, das heißt Güter der Gemeinde, wie eine Gemeindekasse für alle, die unter den Christen bedürftig waren."

Ähnliche Ordnungen wie für die Stadt Leisnig sind in Wittenberg, Altenburg und Nürnberg entstanden. So ist Diakonie ausdrücklich in die gemeindliche Verantwortung gestellt worden. Faktisch hingegen hat in den Orten, in denen sich die Reformation durchsetzen konnte, eher eine Art Arbeitsteilung gegriffen: Verkündigung, Unterweisung und Seelsorge in den Kirchengemeinden verankert, Wohltätigkeit und Armenpflege hingegen in der politischen Gemeinde verortet.

Doch spätestens mit der Verarmung der Städte und Länder Deutschlands im Dreißigjährigen Krieg (1618 bis 1648) ist dieses System der Fürsorge zusammengebrochen: Die materiellen Nöte wurden zu gravierend, und die zur Verfügung stehenden Mittel waren zu gering, um noch in größerem Ausmaß Hilfe leisten zu können.

2.2. Die Entwicklung der Gemeindediakonie in der Folgezeit

Verstärkte Impulse, die Diakonie wieder in ihrer gemeindlichen Verankerung zu sehen, gab es dann im Pietismus: Philipp Jakob Spener beurteilte die Armut als einen „Schandfleck unseres Christentums“ und forderte von allen, denen ihr Glaube ernst war, einen persönlichen materiellen Beitrag zur Hilfe. So ordnete er die Armenpflege in Frankfurt neu und trug ab 1693 auch in Berlin durch die Einführung wöchentlicher Haussammlungen zur Einrichtung einer „Hauptarmenkasse“ bei.

Auch August Hermann Francke, ein Freund und Schüler Speners, griff diese Gedanken auf und ordnete in seiner Amtszeit als Gemeindepfarrer in einem Vorort Halles die Armenpflege neu mit der „Glauchaischen Armenordnung“. Mit seiner Gründung eines Waisenhauses in Halle wirkte Francke in der Folgezeit dann allerdings im Bereich der Anstaltsdiakonie, wobei er jedoch seine Häuser immer als Einrichtungen für die notleidenden Menschen in den Gemeinden sah.

In den folgenden Jahrzehnten sind gerade durch diese Impulse des Pietismus und der Erweckungsbewegung zahlreiche diakonische Anstalten entstanden, die die sozialen Nöte in den Städten beheben sollten. So konnte auch an vielen Orten geholfen werden, den Gemeinden geriet allerdings ihre eigene Verantwortung für Diakonie mit dieser Delegation an spezielle Hilfeeinrichtungen leicht aus dem Blick.

2.3. Der diakonische Aufbruch im 19. Jahrhundert am Beispiel der Gemeindekrankenpflege

Im 19. Jahrhundert lässt sich jedoch wieder ein starker diakonischer Aufbruch feststellen, der gerade auch die Gemeinden und ihre Diakonie betrifft: In seiner viel beachteten Rede auf dem Kirchentag 1848 in Wittenberg postulierte Johann Hinrich Wichern: „Die Liebe gehört mir wie der Glaube. Die rettende Liebe muss ihr [der Kirche] das große Werkzeug, womit sie die Tatsache des Glaubens erweist, werden. Diese Liebe muss in der Kirche als die helle Gottesfackel flammen, die kundtut, dass Christus eine Gestalt in seinem Volke gewonnen hat.“

Die Erweckungsbewegung auf der einen Seite und die großen sozialen Umbrüche durch die Industrialisierung auf der anderen Seite haben im 19. Jahrhundert viele Menschen wachgerüttelt und zu großen diakonischen Aktivitäten geführt. Und dabei sind – neben den in der Folgezeit entstandenen Einrichtungen und Werken der Inneren Mission – gerade auch die Gemeinden als Orte sozialer Verantwortung neu entdeckt worden. Zahlreiche Diakonissen-Mutterhäuser und Brüderhäuser der Diakone haben ihre Kräfte nicht nur in der Anstaltsdiakonie, sondern in besonderer Weise auch zur diakonischen Versorgung der Ortsgemeinden eingesetzt. Große Gemeinden in den städtischen Ballungsräumen haben vielfach eigene Jugend- und Wohlfahrtsämter eingerichtet und auch die  „Trinkerfürsorge“ und weitere diakonische Aufgaben wahrgenommen.

Am stärksten ins Bewusstsein gedrungen ist hier die Arbeit der Diakonissen in der Gemeindekrankenpflege, die in den evangelischen Gebieten auch nahezu flächendeckend angeboten wurde – so wie Ordensschwestern in den katholisch geprägten Gegenden gearbeitet haben. Deshalb soll dieser Bereich nun auch - exemplarisch für alle Bereiche gemeindlich-diakonischen Lebens – ausführlicher dargestellt werden.

2.3.1. Die personale Gemeindekrankenpflege

1844 schickte Theodor Fliedner erstmals eine Kaiserswerther Diakonisse in eine Gemeinde, nach Jöllenbeck bei Bielefeld. Damit nahm er die Impulse der Rheinischen Provinzialsynode von 1841 und der Westfälischen Provinzialsynode von 1844 auf, in den Gemeinden Pflegestationen aufzubauen und dafür Diakonissen anzustellen.

In Jöllenbeck allerdings wurde die Station nach sechs Monaten bereits wieder geschlossen; die Gemeinde wollte für diese Arbeit kein weiteres Geld einsetzen: In dieser von der Minden-Ravensberger Erweckungsbewegung geprägten Region war Diakonie nur als Pflicht des einzelnen Christen vertraut, so dass bei den Gemeindegliedern das Verständnis für diese Arbeit fehlte und die Gemeindeschwester auch keinen Zugang zu den Bedürftigen fand. Erfolg hatten allerdings zwei Diakonissen mit der Gründung einer Gemeindepflegestation 1844 in Kleve; der dortige Pfarrer hatte zuvor schon einen Diakonissenverein gegründet und so das nötige Umfeld für die Arbeit der Schwestern bereitet.

In der Folgezeit stieg die Zahl der Gemeindediakonissen und der Gemeindepflegestationen zunächst nur langsam, immer wieder gab es auch Rückschläge. Aber anders als die katholischen Orden hielt Fliedner dennoch an seinem ursprünglichen Konzept der Verantwortung der Gemeinden für ihre Diakonie fest, bei der die Diakonissen aktiv am Bau der Gemeinde mitwirken sollten, denn – so Fliedner – „die Worte der Pastoren hatten oft einen hohlen Klang, weil sie nicht von konkreter Hilfe begleitet waren. Anders konnten die Schwestern auftreten. Ihre Worte wurden glaubhaft, weil sie tatsächlich die Not lindern konnten.“

In der Dienstordnung der Diakonissen des Mutterhauses Sarepta an Bethel von 1901 sind die Aufgaben der Gemeindeschwestern dann auch so beschrieben: „Die Kraft und Zeit der Diakonissen gehört stets in erster Linie den armen Kranken. Wenn keine armen Kranken zu pflegen sind, oder die auf die Pflege der armen Kranken verwendete Zeit so einzurichten ist, dass der Diakonisse noch freie Zeit verbleibt, so darf sie auch bei andern Gliedern der Gemeinde Krankenpflege oder einzelne Hilfsleistungen verrichten – ganz besonders aber sich der weiblichen Jugend der Gemeinde annehmen.“

Neben der direkten Pflege sahen die Diakonissen ihre Aufgabe auch in der Anleitung und Ausbildung von Helferinnen in der Krankenpflege, so dass sie gewissermaßen als Multiplikatorinnen der modernen Medizin wirkten.

Dass seit dem Ende des 19. Jahrhunderts dann nahezu flächendeckend für das gesamte Deutsche Reich eine Versorgung durch Gemeindepflegestationen erreicht wurde (mit den Stationen in katholischer Trägerschaft), ist neben allen innerkirchlichen Faktoren entscheidend auf die staatliche Unterstützung und Förderung dieses Arbeitsfeldes zurückzuführen: Auf Kaiserin Auguste Viktoria gingen zwei Erlasse aus den Jahren 1897 und 1899 zurück, die die Gründung von Gemeindepflegestationen fördern sollten; 1895 verabschiedete der preußische Staat ein Gesetz zur Regelung der Tätigkeit der Gemeindeschwestern in der ambulanten Pflege.

Massive Einbrüche erfuhren alle diakonischen Tätigkeiten und so auch die Gemeindekrankenpflege durch die zwei Weltkriege und durch die nationalsozialistische Gleichschaltungspolitik; gerade der Zweite Weltkrieg hatte für die Diakonie einschneidende Folgen:

Als 1945 in Treysa das „Hilfswerk der evangelischen Kirche in Deutschland“ gegründet wurde, um der Flüchtlingsnot und den verheerenden Kriegsfolgen zu begegnen, war es die verfasste Kirche mit ihren Ortsgemeinden, die überhaupt über die notwendigen Strukturen zur Verteilung der Hilfsmittel verfügte, so dass gerade hier Gemeinde und Diakonie vielfach kaum voneinander zu trennen waren.

In der jungen Bundesrepublik war die Diakonie von Anfang an als einer der großen Wohlfahrtsverbände ein geschätzter Partner der staatlichen Sozialpolitik (Subsidiaritätsprinzip), was sich in alle Bereiche des kirchlich-diakonischen Lebens hinein auswirkte. So konnte der gesamte Bereich der Diakonie schnell expandieren; selbstverständlich konnten Gemeinden Träger von Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich sein. Ganz anders hingegen war die Entwicklung in der DDR, wo die Kirche mit ihren Gemeinden unter massiven staatlichen Sanktionen zu leiden hatte.

In Westdeutschland hingegen nahm nach den kriegsbedingten Einbrüchen die Zahl der Stationen und der in ihnen tätigen Schwestern nach 1945 wieder kontinuierlich zu:

Jahr        Gemeindepflegestationen         Schwestern in der Gemeindepflege
 1847                        3                                                       5
 1863                      25                                                     33
 1891                 1.016                                                1.766
 1899                 1.859                                                4.578
 1958                 3.976                                                5.499
 1959                 4.681                                                5.499

Insgesamt galt (und gilt bis heute) dieser Arbeitsbereich als die Gemeindediakonie schlechthin, wenngleich 1967 die Umfrage eines Diakonissen-Mutterhauses 24 verschiedene Tätigkeiten aufzählt, die die Diakonissen in Gemeinden wahrnehmen.

2.3.2. Von der Gemeindepflegestation zur Diakoniestation

Der Diakonische Rat der Evangelischen Kirche trat 1965 allerdings mit einem Wort zur „Zukunft der Gemeindepflegestationen“ an die Öffentlichkeit, das einen einschneidenden Umbruch markieren sollte. Dort hieß es nämlich: „Die Gemeindeschwester und die Gemeindepflegestation sind in unserer Kirche unter den mannigfachen diakonischen Diensten der Gemeinde zu einem besonders wichtigen Werkzeug der pflegenden Liebe und des tätigen Zeugnisses für Christus geworden.

Dieser Dienst wird jedoch von einer ernsten Krise bedroht, vor der Kirchen und Gemeinden ihre Augen nicht verschließen dürfen. Über 75 % der Gemeindeschwestern sind zwischen 55 und 70 Jahre alt. Von 1965 – 1970 wird mindestens ein Drittel, von 1970 – 1975 ein weiteres Drittel der Gemeindeschwestern in den Ruhestand treten. Jede Gemeinde muss sich also darüber klar werden, dass sie in der Regel ihre Schwester ersatzlos verlieren wird. Denn weder die Diakonissen-Mutterhäuser noch die freien evangelischen Schwesternverbände können überall da Ersatz stellen, da sie weithin von den wachsenden Anforderungen in den Anstalten, durch die Überalterung und durch den Mangel an ausreichenden Eintritten bedrängt werden.“

Die Blütezeit der Gemeindepflegestationen war vorüber, und diese Entwicklung auf evangelischer Seite vollzog sich parallel auch im katholischen Bereich. Die Vorstellung eines Lebens als Diakonisse beziehungsweise Ordensschwester sprach immer wenige junge Frauen an. Der Appell zur Selbsthilfe an die Gemeinden konnte hier ebenso wenig einen Ausweg schaffen wie der Versuch der Gewinnung freiwilliger Helferinnen und Helfer. Die personelle Krise in der Gemeindekrankenpflege führte zur Schließung von Stationen und zu einer Unterversorgung im Bereich der ambulanten Pflege.

Um diesem Notstand zu begegnen, ist in intensiven Beratungen mit der Sozialpolitik das Konzept gemeindeübergreifender Sozialstationen – in evangelischer Trägerschaft: Diakoniestationen – erarbeitet worden und nach seinem erfolgreichen Start 1970 in Worms unter dem damaligen rheinland-pfälzischen Sozialminister Heiner Geißler in den folgenden Jahren überall umgesetzt worden. Während allerdings auf katholischer Seite unter dem Dach des Deutschen Caritasverbandes diese Umstrukturierung systematisch und zielgerichtet eingeleitet worden ist, herrschte im evangelischen Bereich lange Zeit  ein Nebeneinander von herkömmlichen Gemeindepflegestationen in Trägerschaft von Kirchengemeinden und Diakoniestationen. Und auch bei den Diakoniestationen selber hat es eine große Vielfalt hinsichtlich der Trägerschaft gegeben: Örtliche Diakonische Werke waren hier ebenso tätig wie einzelne Gemeinden oder auch Zusammenschlüsse mehrerer Gemeinden; auch Kooperationen mit anderen Trägern sind eingegangen worden, wo die örtliche Situation dies nahe gelegt hat.

Aufgrund der komplexen rechtlichen Vorgaben im Bereich ambulanter Pflege und auch aufgrund des Kostendrucks in der Konkurrenzsituation mit gewerblichen Anbietern ambulanter Alten- und Krankenpflege sind inzwischen die Trägerschaften der Stationen fast überall auf der diakonischen Mittelebene angesiedelt. Von einer einzelnen Kirchengemeinde, in der die ambulante Pflege nur ein Bereich unter vielen anderen ist, ist die Trägerschaft einer Diakoniestation nicht mehr zu leisten.

3. Überlegungen zur aktuellen Entwicklung der Gemeindediakonie

Durch die herausragende Stellung der ambulanten Krankenpflege ist mit der Aufgabe der Trägerschaft der Diakoniestationen durch die einzelnen Gemeinden oftmals der Eindruck entstanden, die Kirchengemeinden hätten das Arbeitsfeld Diakonie damit insgesamt aufgegeben, zumal es auch sonst (abgesehen vom Kindergartenbereich, der noch einmal ein eigenes Thema wäre) keine diakonischen Arbeitsbereiche mehr gibt, die von den Gemeinden mit dafür angestellten Fachkräften direkt betrieben werden.

Zunehmend entwickelt sich jedoch in den Gemeinden ein Bewusstsein dafür, dass Diakonie zu den unaufgebbaren Wesensmerkmalen von Kirche gehört, und dass gerade von Kirchengemeinden ein zentraler Beitrag für die Diakonie der Kirche insgesamt geleistet werden kann. So wie ein ausgeprägtes diakonisches Profil vor Ort die Glaubwürdigkeit kirchlicher Verkündigung stärkt, so haben Gemeinden die besondere Chance, durch ihren direkten Bezug zu den Menschen wie ein Frühwarnsystem auf soziale Notlagen zu reagieren.

Daraus hat sich eine Vielzahl diakonischer Aktivitäten entwickelt: Kirchengemeinden unterhalten Wärmestuben für Obdachlose, Kleiderkammern und Tafeln zur Versorgung Bedürftiger mit Lebensmitteln und teilweise auch regelmäßigen Mahlzeiten. Mit ihrer Zielrichtung auf sozial benachteiligte Jugendliche haben viele Angebote gerade der offenen Jugendarbeit ein klares diakonisches Profil, und auch in Einrichtungen zur Hausaufgabenhilfe wird vielen Kindern und Jugendlichen geholfen. Kirchengemeinden bieten Räume für Asyl- und Eine-Welt-Gruppen und tragen so zu einem verbesserten gesellschaftlichen Miteinander bei.

Insgesamt sind es viele Bereiche, in denen Kirchengemeinden diakonisch aktiv sind. Zahlreiche Menschen engagieren sich hier ehrenamtlich und tragen so zu einladenden lebendigen Kirchengemeinden bei, wobei auf der anderen Seite auch professionelle Träger diakonischer Arbeit auf Gemeinden zugehen und hier ein „Förder- und Unterstützungsumfeld“ (Christoph Dinkel) für ihre Arbeit finden: Gerade Besuchsdienste in Krankenhäusern und Pflegeheimen können so eine Schnittstelle zwischen professioneller (übergemeindlicher) Diakonie und Ortsgemeinden mit ihrem dichten lokalen Bezug bilden.

Der besondere diakonische Auftrag der Kirchengemeinden bleibt es, deutlich zu machen, dass die Kirche und ihre Diakonie in der Nachfolge Jesu Christi leben, der eingeladen hat: "Kommt her zu mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid; ich will euch erquicken." (Mt 11,28)

Literatur:

Erich Beyreuther: Geschichte der Diakonie und Inneren Mission in der Neuzeit, 3. Aufl., Berlin 1983.

Christoph Dinkel / Gerhard K. Schäfer: Diakonie und Gemeinde, in: Michael Schibilsky / Renate Zitt (Hg.): Theologie und Diakonie, Gütersloh 2004, 401 – 418.

Christof Grote: Ortsgemeinden und Diakoniestationen. Überlegungen zur diakonischen Gemeinde anhand der Arbeit der Diakoniestationen, Bielefeld 1995.

Autor: Christof Grote

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