01.06.2012

05.2012: Rechtssicherheit und Fairness bei Grundsicherung

Jeder Mensch hat einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Seinem wegweisenden Urteil vom 9. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht dies zugrundegelegt und festgestellt, dass die Regeleistungen des SGB II nicht verfassungskonform sind.

Den anschließenden Gesetzgebungsprozess hat die Diakonie kritisch begleitet und immer wieder deutlich gemacht, dass die Ermittlung des Regelsatzes wiederum weder ausreichend transparent, noch sach- und realitätsgerecht erfolgt ist.

In einer bundesweiten Umfrage hat die Diakonie die Erfahrungen aus 110 Beratungsstellen zusammengetragen. Es zeigt sich, dass nicht nur die willkürlichen Abschläge bei der Ermittlung des Regelsatzes 2010 zu einer dauerhaften Unterschreitung des Existenzminimums führen. Auch der Regelsatz sowie die Ansprüche auf einmalige oder personenbezogene Leistungen sind für viele Leistungsberechtigte nicht gesichert.

Das gilt ebenso für eine gute Beratung in den Jobcentern oder die Einlösung persönlicher Integrationsansprüche etwa durch Fördermaßnahmen oder zielgruppenspezifische Ansprache. Diese Situation hat sich durch viele Rechtsänderungen in 2010/11 verschärft, die mit der Neubemessung der Regelsätze und dem Bildungs- und Teilhabepaket am 30. März 2011 in Kraft traten.

Die vorliegende Veröffentlichung gibt für die Betroffenen, die Beratenden und für die politischen Entscheidungsträger einen konzentrierten Überblick über die Praxiserfahrungen der diakonischen Beratungsstellen, aber auch über die Anforderungen der Diakonie an eine menschenwürdige soziale Grundsicherung in Deutschland.

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